Bedingungen für die Erbringung von MuSSS-Leistungen
Das MuSSS-Angebot bezieht sich auf ein ordentliches Studium – es gelten daher grundsätzlich alle Regelungen, die auch sonst für Studierende gelten. Ein ordentliches Studium unterliegt der Hoheitsverwaltung. Darüber hinaus bietet dir die JKU im Rahmen von MuSSS zusätzliche Leistungen (gegen Kostenersatz) an.
Das Angebot im Rahmen von MuSSS ist daher eine Zusatzleistung und stellt ein Angebot für die Studierenden dar. Dieses Angebot ist freiwillig und für den Abschluss des Studiums nicht verpflichtend; es unterliegt daher auch nicht den hoheitlichen Regeln, sondern – an diese anknüpfend – den folgenden Bedingungen:
Kostenpflicht
Das Angebot im Rahmen von MuSSS ist kostenpflichtig; der Kostenbeitrag ist mit 12 € je ECTS-Punkt festgelegt. Die Entrichtung des Kostenbeitrages bewirkt die Zuteilung zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen, sofern die im Curriculum vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind bzw. im Rahmen des Moduls absolviert werden.
Umfang der Serviceleistungen
Der Kerninhalt von MuSSS besteht in zusätzlichen Serviceleistungen, die Studierenden mit zeitlichen und/oder örtlichen Restriktionen verbesserte Bedingungen zur Durchführung eines Studiums an der JKU bieten. Die einzelnen Serviceleistungen sind je nach Lehrveranstaltung bzw. Modul unterschiedlich und werden im Studienhandbuch der JKU, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster im Detail angeführt. Lehrbücher und Skripten sind nicht Bestandteil des Serviceangebots, jedoch übernimmt MuSSS nach Möglichkeit die Beschaffung solcher und ermöglicht daher den Studierenden, gemeinsam mit dem MuSSS-Modul, diese zu bestellen.
Die Nutzung der MuSSS-Leistungen erfordert eine entsprechende technische Ausstattung auf Seiten der Studierenden; in jedem Fall ist dies ein Computer mit einem entsprechend leistungsfähigen Internet-Anschluss und Tonausgabe. Für manche Lehrveranstaltungen ist auch ein Headset (inkl. Mikrofon) erforderlich.
Zuteilung fixer Plätze
Die Anmeldung zu MuSSS-Lehrveranstaltungen erfolgt via KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Die Zuteilung dieser Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Durch die Bezahlung des Kostenbeitrages wird also eine Zuteilung eines fixen Platzes in der zugeordneten Lehrveranstaltung bewirkt.
Rückzahlung
Ebenso wie die JKU an die durch die Zahlung bewirkte Zuteilung gebunden ist und du ein Recht darauf hast, an der Lehrveranstaltung teilzunehmen, wenn du zur Vorbesprechung kommst und die übrigen Bestimmungen einhältst, trifft dich auch die Pflicht zur Teilnahme. Bezahlte Beträge werden daher grundsätzlich nicht zurückerstattet. Es ist jedoch möglich, eine(n) andere(n) Studierende(n) als Ersatz zu nominieren oder die Zahlung für eine spätere Lehrveranstaltung umzuwidmen. Solche Transaktionen sind ausschließlich unmittelbar vor der Vorbesprechung in den dafür kundgemachten Zeiträumen möglich.
Kommt eine Lehrveranstaltung mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht zustande, dann wird auf Wunsch der Studierenden der bezahlte Kostenbeitrag zurückbezahlt. Das Recht, den bezahlten Beitrag auf einen anderen Studierenden bzw. eine andere Lehrveranstaltung umzuwidmen, bleibt auch in einem solchen Fall aufrecht.
Anwesenheit
Präsenzphasen in MuSSS sind auf ein Minimum reduziert. In manchen Lehrveranstaltungen gibt es daher auch gar keine Pflichttermine. Wenn es aber welche gibt, dann wird von dir Anwesenheit erwartet. Ob du dich im Einzelfall für einen Termin oder den Teil eines Termines entschuldigen kannst, klärst du am besten mit dem/der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter/in. Solche Anfragen sind aber nur dann angemessen, wenn die Verhinderung unvorhersehbar war.
Datenschutz
Die Nutzung des MuSSS-Angebots setzt die Nutzung der Lernplattform Moodle sowie ggf. weiterer IT-Systeme voraus, die ohne deine Nutzungsdaten nicht funktionieren. Bei der standardgemäßen Nutzung dieser IT-Systeme werden auch einzelne personenbezogene Daten veröffentlicht bzw. deinen Studienkolleg*innen zugänglich gemacht. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Service ohne solche Daten nicht erbracht werden kann. Wir sind bemüht, nicht notwendige Datensammlungen zu vermeiden und werden dich über das, was wir aufgrund des Zwecks als notwendig erachten, stets informiert halten und dir somit die Möglichkeit geben, dich zu informieren, was andere über dich an Daten sehen können.
Missbrauch
Die missbräuchliche Verwendung der durch MuSSS bereitgestellten Ressourcen, insbesondere rechtswidrige Nutzungen, führen jedenfalls zu einem Ausschluss aus den betreffenden Systemen, wobei weitere Sanktionen dadurch weder aufgehoben noch ausgeschlossen werden.
Virtuelle Kommunikation, die einen wesentlichen Bestandteil von MuSSS-Lehrveranstaltungen bildet, ist ohnehin durch die technischen Beschränkungen schon komplizierter als persönliche Kommunikation. Die Einhaltung der entsprechenden Kommunikationsregeln ("Netiquette") wird daher erwartet. Beleidigende Äußerungen und vergleichbare eindeutige Verletzungen der Netiquette werden als Missbrauch angesehen und führen zum Ausschluss aus dem MuSSS-Angebot. Ein Ausschluss vom MuSSS-Angebot ist kein Hindernis, das Studium fortzusetzen, und beschränkt sich auf das durch MuSSS bereitgestellte Zusatzangebot.
Version 2012A (HH)
Bedingungen für die Absolvierung von Prüfungen an den Außenstandorten
Für MuSSS O.C. Lehrveranstaltungen besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Klausuren an den Außenstandorten abzulegen. Dies gilt analog auch für MuSSS-Lehrveranstaltungsprüfungen, wenn diese nicht in die Präsenzphasen integriert sind. Die Ablegung der Klausuren an den Außenstandorten verursacht zusätzliche Kosten und wird daher nur entgeltlich angeboten.
Das Prüfungsangebot an den Außenstellen im Rahmen von MuSSS ist daher eine Zusatzleistung und stellt ein Angebot für die Studierenden dar. Dieses Angebot ist freiwillig und für den Abschluss des Studiums nicht verpflichtend; es unterliegt daher auch nicht den hoheitlichen Regeln, sondern – an diese anknüpfend – den folgenden Bedingungen:
- Das Entgelt beträgt 25 € bei Anmeldung bis 31. März des jeweiligen Jahres und wird als Pauschalbetrag je Semester (01.10. bis 28.02. und 01.03. bis 30.09.) eingehoben, unabhängig davon, für wie viele Prüfungen sich ein/e Studierende/r anmeldet. Die Entrichtung des Entgelts erfolgt anlässlich der Einschreibung in den Moodle-Prüfungsanmelderaum.
- Eine Prüfung wird nur dann dezentral abgehalten, wenn 10 Tage vor dem Prüfungstermin mindestens 3 Anmeldungen dafür im Prüfungsanmelderaum des jeweiligen Standorts vorliegen. Spätere Abmeldungen sind nur mehr aus wichtigen Gründen möglich, die ausnahmslos belegmäßig nachzuweisen sind. Erscheint jemand nicht zu einer Prüfung und liegt auch kein wichtiger Verhinderungsgrund vor, dann führt dies zum unverzüglichen Ausschluss aus dem Prüfungsanmelderaum und zum Verlust aller damit verbundenen Rechte.
- Eine Anmeldung zum Prüfungsanmelderaum nach dem 31. März ist zulässig, wenn das dreifache Entgelt (75 €) entrichtet wird; dies gilt auch in Fällen, in denen der Zutritt gemäß Punkt 2 entzogen wurde.
- Sollten wider Erwarten alle Prüfungen, zu denen sich ein/e Studierende/r angemeldet hat, mangels Erreichen der Mindestteilnehmendenzahl nicht stattfinden, dann wird auf Antrag die Nutzungsdauer des Prüfungsanmelderaumes ohne Entgelt um ein weiteres Semester verlängert.
Datenschutz
Die Absolvierung von Prüfungen an den Außenstandorten setzt die Nutzung der Lernplattform Moodle sowie ggf. weiterer IT-Systeme voraus, die ohne deine Nutzungsdaten nicht funktionieren. Bei der standardgemäßen Nutzung dieser IT-Systeme werden auch einzelne personenbezogene Daten veröffentlicht bzw. deinen Studienkolleg/inn/en zugänglich gemacht. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Service ohne solche Daten nicht erbracht werden kann. Wir sind bemüht, nicht notwendige Datensammlungen zu vermeiden und werden dich über das, was wir aufgrund des Zwecks als notwendig erachten, stets informiert halten und dir somit die Möglichkeit geben, dich zu informieren, was andere über dich an Daten sehen können.
Version 2012 (HH)