Wir beraten die Wissenschafterinnen und Wissenschafter der JKU in allen Fragen im Zusammenhang mit Schutzrechten (IPR) und begleiten Diensterfindungen, gemeinsam mit den Instituten aus denen sie stammen, von der Erfindungsmeldung bis zur Unterstützung der Nutzung und Umsetzung in der Praxis.
Freiheit der Forschung – Schutz der Ergebnisse
Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei (Art. 17 Staatsgrundgesetz 1867; durch Art. 149 Abs. 1 B-VG im Verfassungsrang). Für die Universität ist daraus das Recht und die Verpflichtung abzuleiten, diese Freiheit wahrzunehmen und in ihrem Wirkungsbereich mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu schützen.
Exzellente Forschungsleistungen sind oft nur mit erheblichem Mitteleinsatz möglich. Diese Mittel werden zum überwiegenden Teil in einem kompetitiven Auswahlverfahren über Programme zur Forschungsförderung aus Steuermitteln vergeben.
Die Dokumentation der Forschungsleistungen durch Publikationen unterstützt die Wissenschafter*innen beim Wettbewerb um Forschungsmittel ebenso wie der Nachweis der gewerblichen Anwendbarkeit durch Patente.
Forschungsergebnisse publizieren – Diensterfindungen melden
Jede*r Universitätsangehörige hat das Recht, eigene wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen des § 106 UG selbständig zu veröffentlichen - mit Ausnahme von Diensterfindungen: jede Diensterfindung ist dem*der Vizerektor*in für Forschung unverzüglich zu Kenntnis zu bringen. Hat die JKU eine Diensterfindung für sich in Anspruch genommen („aufgegriffen“), ist eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung des*der Vizerektors*in für Forschung möglich.
Patentscouts unterstützen die WissenschafterInnen bei der Meldung einer Diensterfindung
An der JKU wurde ein besonderes Modell entwickelt: speziell ausgebildete Wissenschafter*innen (sog. Patentscouts) beraten die Kolleg*innen des eigenen Fachbereichs bei der Meldung einer Diensterfindung und unterstützen sie bei allen weiteren Schritten.
Detailinformationen für JKU-Wissenschafter*innen finden sich im Intranet.
IPR-Management: Partner der JKU-Institute bei der Verwertung von Diensterfindungen
Die Abteilung IPR-Management berät Wissenschafter*innen und Universitätsleitung bei der Entscheidung über die geeignete Vorgangsweise, wenn es sich bei einem Forschungsergebnis potentiell um eine Erfindung handelt.
Das IPR-Management legt die weitere Vorgangsweise grundsätzlich gemeinsam mit dem Institut, aus dem eine Erfindung stammt, fest. Ziel ist in erster Linie die Unterstützung der JKU-Forschung. Die Verwertung einer Diensterfindung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Institut.
IPR-Management
Adresse
Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz
Standort
Science Park 5
2. Stock
Telefon