Dein Thema bzw. deine Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass dir eine Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich ist. Bitte beachte hinsichtlich Themenwahl und Betreuung die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetztes BGBl.Nr. 111/1936.
Nach Vergabe eines Themas vom Institut ist dieses umgehend mit entsprechendem Formular im Prüfungs- und Anerkennungsservice anzumelden.
Die Unterschrift der Begutachterin / des Begutachters (Professor*in oder Dozent*in) muss von dir eingeholt werden.
Hier findest du zusätzliche Informationen zu einzelnen Studienrichtungen.
- Masterstudium Humanmedizin
Richtlinie für Masterarbeiten, öffnet eine Datei - Masterstudium Politische Bildung
Ein Thema der Masterarbeit wird erst vergeben, wenn du zumindest die Hälfte des betreffenden Faches absolviert hast. - Masterstudium Soziologie
Du kannst deine Masterarbeit frühestens mit deinem Nachweis von mindestens 30 ECTS aus den Pflichtfächern und dem Studienfach Soziologisches Praxisfeld beginnen. Details siehe Curriculum. - Masterstudium Wirtschaftsinformatik
Du kannst mit der Bearbeitung deiner Masterarbeit beginnen, wenn du jene Studienfächer deines Studiums absolviert hast, die thematisch für deine Masterarbeit relevant sind. Was relevant ist, entscheidet der*die Betreuer*in. - Diplomstudium Wirtschaftspädagogik
Im Diplomstudium Wirtschaftspädagogik musst du auch bereits das Fach Forschungsmethodik (zwei Scheine) abgelegt haben.