Prüfungsaktivität.

Was bedeutet Prüfungsaktivität?

Ordentliche Bachelor-, Diplom- und Masterstudien gelten als prüfungsaktiv, wenn im Studienjahr in einer Studienrichtung mindestens 16 ECTS oder positiv beurteilte Studienleistungen im Umfang von wenigstens acht Semesterstunden erbracht wurden. Dabei wird jede Studienrichtung einzeln betrachtet. Eine Addition von Leistungen aus mehreren Studien erfolgt nicht.

Die entsprechende Regelung dazu findest du in § 3 der Universitätsfinanzierungsverordnung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Warum ist Prüfungsaktivität wichtig?

Die prüfungsaktiven Studien stellen einen wesentlichen Bestandteil der Universitätsfinanzierung dar. Umso mehr prüfungsaktive Studien die JKU vorweisen kann, desto mehr Mittel stehen der Universität auch für Lehre und Forschung und somit auch für die Betreuungsqualität der Studierenden zur Verfügung. Eine hohe Prüfungsaktivität ist daher im Sinne aller Studierenden.

Was kann ich tun?

Die Gründe für eine (vorübergehende) Prüfungsinaktivität können vielfältig sein (Berufstätigkeit, familiäre Gründe, Auslandsaufenthalte, etc.).

Solltest du vorübergehend dein Studium nicht aktiv wahrnehmen können, besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich für ein bis zwei Semester beurlauben zu lassen. Weitere Informationen zur Beurlaubung findest du auf www.jku.at/beurlaubung.

Solltest du eine oder mehrere Studienrichtung/en gemeldet haben, die du nicht betreiben bzw. abschließen willst, bitten wir dich, dich von diesen Studien abzumelden.

Achtung: Bei auslaufenden Studienrichtungen ist eine neuerliche Zulassung nach einer Abmeldung nicht mehr möglich. Hier empfehlen wir eine Beurlaubung zu beantragen.