Studien­berechtigungs­prüfung.

Du hast keine Reifeprüfung, möchtest aber trotzdem ein bestimmtes Bachelor- oder Diplomstudium an der JKU oder an anderen Universitäten/Hochschulen absolvieren? Qualifiziere dich jetzt mit deiner Studienberechtigungsprüfung (SBP) dafür.

Die Vorteile der SBP auf einen Blick:

  • Sie bereitet dich bestens auf ein bestimmtes Studium bzw. einen Studienthemenbereich (= Studienrichtungsgruppe) vor. Wenn du also bereits genau weißt, was du studieren möchtest (Studienrichtung oder Studien-Themenbereich Recht, Gesellschaft, Wirtschaft, Engineering, Informatik oder Naturwissenschaften) kannst du dich mit der entsprechenden Fächerkombination in der SBP direkt darauf vorbereiten, z.B. mit dem Fach Physik für technischen Studien. 
  • Intensive individuelle Vorbereitung: Die SBP umfasst fünf Fächer für eine individuelle Vorbereitung auf eine bestimmte Studienrichtungsgruppe.
  • Kurze Dauer und staatliche Beihilfe: Die SBP dauert nur ein Jahr und für den Zeitraum kannst du eine staatliche Studienbeihilfe beantragen (es gelten hier die gleichen Bedingungen wie beim ordentlichen Studium z.B. fürs Selbsterhalterstipendium). 

 

Die Inhalte auf einen Blick: 

  • Die Studienberechtigungsprüfung an der JKU.
    Dein Weg zum Studium.

    Jetzt anmelden

Studienberechtigungs­prüfungen an der JKU

Die JKU bietet dir Studienberechtigungsprüfungen für Studien der folgenden Themenbereiche (= Studienrichtungsgruppen) an:

Deine Studienberechtigungsprüfung für Medizin, Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) und Kulturwissenschaften wird nicht an der JKU angeboten, du kannst sie aber an einer anderen Universität/Pädagogischen Hochschule machen, z.B.: an der PH OÖ, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, der Med Uni Graz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster oder der Kunstuniversität Linz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Diese gilt dann auch für Studien an der JKU. 
Das Zentrum für Fernstudien Bregenz, öffnet in einem neuen Fenster bietet ebenso eine Studienberechtigungsprüfung in einer Präsenz- oder Onlinevariante an.

Bitte beachte:

  • Je nach Studienrichtungsgruppe unterscheiden sich die notwendigen Prüfungen. Daher gibt es jeweils eine zugehörige Anmeldung.
  • Die Studienberechtigungsprüfung ist nicht gleichwertig mit der Reifeprüfung. Sie befähigt dich lediglich zum Studieren einer bestimmten Studienrichtungsgruppe. Wenn du dich also für eine Studienberechtigungsprüfung entscheidest, solltest du dir im Voraus sicher sein, welche Studienrichtung du wählst. Ein Wechsel in eine andere Studienrichtungsgruppe ist im Nachhinein nicht möglich, sondern erfordert eine erneute Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung und die Ablegung der fehlenden Fächer. Bereits abgelegte Prüfungen müssen nicht wiederholt werden, z.B. das Pflichtfach "Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema in deutscher Sprache" gilt für alle Studienrichtungsgruppen.

Umfang der Studien­berechtigungs­prüfung

Deine Studienberechtigungsprüfung umfasst fünf Teilprüfungen:                   

  • Eine schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema in deutscher Sprache (Pflichtfach):
    Mit dieser schriftlichen Arbeit weist du nach, dass du dich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich äußern kannst.
  • Drei Prüfungen, die im Hinblick auf Vorkenntnisse oder Fertigkeiten für die angestrebte Studienrichtungsgruppe erforderlich sind (Pflichtfächer).
  • Eine Prüfung nach deiner Wahl aus dem Bereich der angestrebten Studienrichtungsgruppe (Wahlfach):
    Das Wahlfach ist bereits eine Lehrveranstaltung aus dem regulären Studium, konkret aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase, öffnet in einem neuen Fenster (oder LVAs die neben der StEOP absolviert werden können), und kann dir für das folgende ordentliche Studium anerkannt werden.

Die Prüfungen der SBP orientieren sich am Lehrplan der 12. oder 13. Schulstufe (Oberstufe) und sind in der Verordnung des Rektorats, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster festgelegt. Dein Wahlfach soll sich an der angestrebten Studienrichtungsgruppe orientieren und ist bei der Zulassung zur SBP festzulegen.

Im Folgenden findest du nähere Infos zu den jeweiligen Studienrichtungsgruppen und deren abzulegenden Fächern.

Rechtswissenschaften

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)
    • Die Prüfungsthemen sind hier, öffnet eine Datei genauer zusammengefasst. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.
  • Englisch (schriftlich und mündlich)
    • Fertigkeitsbereiche – Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben – entsprechend des europäischen Referenzrahmens – Kompetenzniveau B2. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
  • Mathematik 1 (schriftlich und mündlich)
    • Zahlenmengen, Gleichungen, lineare Gleichungssysteme, Vektoren im R2, Matrizen und Determinanten, lineare und quadratische Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen, Änderungsmaße, Trigonometrie im rechtwinkeligen Dreieck, Grundbegriffe der Differential- und Integralrechnung, Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
  • Geschichte
    • Grundzüge der allgemeinen Geschichte, wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte.

Das Wahlfach ist in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung oder einer für das angestrebte Studium vorgeschriebenen Zusatzprüfung (Latein) zu absolvieren.

Die belegte Lehrveranstaltung muss mit mindestens 2 ECTS bewertet sein.

Die belegte LVA muss eine LVA aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) sein oder eine weiterführende LVA, welche vor Abschluss der StEOP absolviert werden kann.

 

Die Anforderungen können aus der Beschreibung der Lehrveranstaltungen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterentnommen werden.

Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)
    • Die Prüfungsthemen sind hier , öffnet eine Dateigenauer zusammengefasst. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.
  • Englisch (schriftlich und mündlich)
    • Fertigkeitsbereiche – Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben – entsprechend des europäischen Referenzrahmens – Kompetenzniveau B2. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen
  • Mathematik 1 (schriftlich und mündlich)
    • Zahlenmengen, Gleichungen, lineare Gleichungssysteme, Vektoren im R2, Matrizen und Determinanten, lineare und quadratische Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen, Änderungsmaße, Trigonometrie im rechtwinkeligen Dreieck, Grundbegriffe der Differential- und Integralrechnung, Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
  • Geschichte (mündlich)
    • Grundzüge der allgemeinen Geschichte, wesentliche historische Fakten und Entwicklungen der europäischen Geschichte mit Schwerpunkt auf Österreich unter Berücksichtigung kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlicher Aspekte.

Das Wahlfach ist in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung zu absolvieren.

Die belegte Lehrveranstaltung muss mit mindestens 2 ECTS bewertet sein.

Die belegte LVA muss eine LVA aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) sein oder eine weiterführende LVA, welche vor Abschluss der StEOP absolviert werden kann.

 

Die Anforderungen können aus der Beschreibung der Lehrveranstaltungen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterentnommen werden.

Ingenieurwissenschaften

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)
    • Die Prüfungsthemen sind hier , öffnet eine Dateigenauer zusammengefasst. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.
  • Mathematik 2 (schriftlich und mündlich)
    • Mathematik 1 und zusätzlich: Komplexe Zahlen, Vektoren im R3, Trigonometrie im allgemeinen Dreieck, trigonometrische Funktionen, Wurzel- und Betragsfunktionen, Folgen und Reihen, Ausbau Differential-/Integralrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
    • Stoff aus Mathematik 1:
      Zahlenmengen, Gleichungen, lineare Gleichungssysteme, Vektoren im R2, Matrizen und Determinanten, lineare und quadratische Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen, Änderungsmaße, Trigonometrie im rechtwinkeligen Dreieck, Grundbegriffe der Differential- und Integralrechnung, Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
  • Englisch (schriftlich und mündlich)
    • Fertigkeitsbereiche – Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben – entsprechend des europäischen Referenzrahmens – Kompetenzniveau B2. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
  • Physik (schriftlich und mündlich)
    • Physikalische Einheiten: Grundgrößen und abgeleitete Größen
    • Mechanik: Bewegung, Kraft, Impuls; Arbeit, potentielle und kinetische Energie, Energieerhaltung; Drehmoment und Drehimpuls; Feder, Pendel, Oszillationen.
    • Elektrizität: Elektrische Ladung, Feld und Potential; Strom, Widerstand u. Kapazität; magnetische Felder, Induktion, Wechselstrom.
    • Wärmelehre: Temperatur, Wärme, Wärmekapazität; Ideales Gas, Zustandsgleichungen, Aggregatszustände; Hauptsätze der Thermodynamik.
    • Schwingungen: harmonische Schwingung, lineares Kraftgesetz, Pendel.
    • Optik: Licht, Linsen u. geometrische Optik; Elektromagnetische Wellen, Interferenz u. Beugung.
    • Moderne Physik: Atomphysik, Grundelemente der Quantenmechanik, Grundelemente der Relativitätstheorie.

Das Wahlfach ist in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung oder einer für das angestrebte Studium vorgeschriebene Zusatzprüfung (Darstellende Geometrie) zu absolvieren.

Die belegte Lehrveranstaltung muss mit mindestens 2 ECTS bewertet sein.

Die belegte LVA muss eine LVA aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) sein oder eine weiterführende LVA, welche vor Abschluss der StEOP absolviert werden kann.

 

Die Anforderungen können aus der Beschreibung der Lehrveranstaltungen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterentnommen werden.

Naturwissenschaften

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema (schriftlich)
    • Die Prüfungsthemen sind hier, öffnet eine Datei genauer zusammengefasst. Die Arbeitszeit für jedes Thema beträgt vier Stunden.
  • Mathematik 2 (schriftlich und mündlich)
    • Mathematik 1 und zusätzlich: Komplexe Zahlen, Vektoren im R3, Trigonometrie im allgemeinen Dreieck, trigonometrische Funktionen, Wurzel- und Betragsfunktionen, Folgen und Reihen, Ausbau Differential-/Integralrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
    • Stoff aus Mathematik 1:
      Zahlenmengen, Gleichungen, lineare Gleichungssysteme, Vektoren im R2, Matrizen und Determinanten, lineare und quadratische Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen, Änderungsmaße, Trigonometrie im rechtwinkeligen Dreieck, Grundbegriffe der Differential- und Integralrechnung, Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik.
  • Englisch (schriftlich und mündlich)
    • Fertigkeitsbereiche – Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben – entsprechend des europäischen Referenzrahmens – Kompetenzniveau B2. Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik; Fähigkeit, die Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit zu verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte für die Gesprächspartner verständlich zu beteiligen; Fähigkeit, einfache Texte ins Deutsche zu übersetzen; Fähigkeit, kurze Texte fließend zu lesen und zusammenzufassen; Fähigkeit, zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung zu nehmen.
  • Chemie (schriftlich und mündlich)
    • Allgemeine Chemie: Bausteine der Materie (Aufbau der Atome und Moleküle, Arten der chemischen Bindung, Radioaktivität); Bedeutung des Periodensystems; die drei klassischen Aggregatzustände; Satz von Avogadro; Molvolumen; Avogadro-(Loschmidt-)Konstante; allgemeine Gasgleichung; chemische Reaktionen (Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz, Prinzip von Le Chatelier-Braun); Reaktionsgeschwindigkeit und Katalyse; Lösungen; Dissoziation und Assoziation; Säuren, Basen und Salze; pH-Wert; Hydrolyse; Elektrolyse, Energieumsatz bei chemischen Reaktionen, Maßanalyse, Ionenreaktionen, Korrosion.
    • Anorganische Chemie: Wasserstoff; Sauerstoff; Halogene; weitere wichtige nichtmetallische Elemente und Metalle; Verbindungen dieser Elemente, Edelgase, Schwefel, Phosphor, Silizium, Metalle und deren Verbindungen.
    • Organische Chemie: Sonderstellung des Kohlenstoffes; ketten- und ringförmige Verbindungen; Isomerie; Kohlenwasserstoffe und ihre Derivate (funktionelle Gruppen); aromatische Verbindungen; Erdöl; Kunststoffe (Polymerisation, Polykondensation, Polyaddition), Nomenklatur, Heterozyklen, optische Aktivität, Waschmittel, Reaktionstypen.
    • Einführung in die Biochemie: Kohlenhydrate; Fette; Aminosäuren; Eiweißstoffe (Kolloide).

Das Wahlfach ist in Form einer Lehrveranstaltungsprüfung zu absolvieren.

Die belegte Lehrveranstaltung muss mit mindestens 2 ECTS bewertet sein.

Die belegte LVA muss eine LVA aus der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) sein oder eine weiterführende LVA, welche vor Abschluss der StEOP absolviert werden kann.

 

Die Anforderungen können aus der Beschreibung der Lehrveranstaltungen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterentnommen werden.

Zulassungs­voraussetzungen

  • Du hast das 20. Lebensjahr vollendet.
  • Du verfügst über die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder weist eine Angehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster vor.
  • Du hast eine berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium.

Aufgrund der vielen verschiedenen Möglichkeiten einer Vorbildung, kann dazu keine allgemein gültige Auskunft gegeben werden. Wenn du dir unsicher bist, kannst du jedoch vorab eine E-Mail an studienberechtigung(at)jku.at, öffnet in einem neuen Fenster schreiben und dich für deinen konkreten Fall informieren.

 

Generell sollte deine Vorbildung eine mindestens einjährige Ausbildung im selben Umfeld (z.B. technisch) sein wie das angestrebte Studium. Im Folgenden ein paar positive Beispiele einer Vorbildung:

  • Lehre als Bürokaufmann/Bürokauffrau: Zulassung zur SBP für Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften
  • Abschluss einer Fachschule in Kurzform (HLW, Handelsschule usw.): Zulassung zur SBP im entsprechenden Themenbereich
  • Lehre als Elektrotechniker*in: Zulassung zur SBP für Ingenieurwissenschaften

Anmeldung zur Studien­berechtigungs­prüfung

  1. Zulassungsantrag stellen

  2. Anmeldung zum außerordentlichen Studium

  3. Anmeldung für Vorbereitungs-Lehrveranstaltungen

ODER

Anmeldung nur für Prüfungen

1. Zulassungsantrag stellen

Bei der Account-Anmeldung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster registrierst du dich zum ersten Mal an der JKU und bekommst einen Gast-Account als Studienwerber*in. Damit kannst du alle weiteren Schritte der Antragsstellung durchlaufen.

 

Bitte beachte:

  • Diesen Account als Studienwerber*in benötigst du vorerst nur für den Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung.
  • Mit diesem Account als Studienwerber*in kannst du dich nicht in JKU IT-Services (z.B. KUSSS) einloggen. Das funktioniert erst nach erfolgreicher Zulassung im außerordentlichem Studium.

Falls du schon einen Account als Studienwerber*in hast, gehe direkt zum nächsten Schritt weiter.

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und fülle das Formular aus.

 

In diesem Schritt benötigen wir von dir auch folgende Dokumente: 

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die berufliche oder außerberufliche facheinschlägige Vorbildung (Zeugnis oder Bestätigung)

Bitte beachte:

  • Du nimmst an einer statistischen Erhebung laut § 18 Abs. 6 Bildungsdokumentationsgesetz teil.

Nach erfolgter Prüfung des Antrages erhältst du bei JKU MyAdmission einen Zulassungsbescheid für die Studienberechtigungsprüfung.

Vergewissere dich, dass alle Dokumente in PDF-Format vorliegen und vollständig (alle Seiten) sowie gut lesbar sind.

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder auch Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis.
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die berufliche oder außerberufliche facheinschlägige Vorbildung (Zeugnis oder Bestätigung)
  • Bestätigung über eine Namensänderung, wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht (z. B. Heiratsurkunde)

  • Grundsätzlich kannst du deinen Zulassungsantrag  jederzeit abgeben
  • Die Bescheidausstellung kann ca. vier Wochen dauern
  • Deine Anmeldung zum außerordentlichen Studium & zu den Vorbereitungs-Lehrveranstaltungen kannst du parallel machen (bitte beachte hier den KUSSS-Anmeldezeitraum).

Wir empfehlen dir generell eine Anmeldung vor den Sommerferien bis allerspätestens Ende August/Anfang September.

2. Anmeldung zum außerordentlichen Studium

Für dein außerordentliches Studium musst du dich anmelden, wenn du Vorbereitungs-Lehrveranstaltungen besuchen möchtest. Du kannst die Anmeldung zum außerordentlichen Studium schon erledigen, bevor du den Zulassungsbescheid erhältst. Kläre jedoch zuvor ab, ob du die Bedingungen für die Zulassung erfüllst: studienberechtigung(at)jku.at, öffnet in einem neuen Fenster 

Bitte beachte: Mit der Anmeldung zum außerordentlichen Studium ist ein Studienbeitrag, öffnet in einem neuen Fenster fällig.

3. Anmeldung für Prüfungen

Du kannst dich direkt für die Prüfungen anmelden, wenn du keine Vorbereitungs-LVAs besuchen möchtest und dir die Prüfungsinhalte selbst aneignest.

Die Anmeldung hat mittels Anmeldeformular und gültigem Zulassungsbescheid zur SBP persönlich oder schriftlich (per E-Mail an pruefung-sowi(at)jku.at, öffnet in einem neuen Fenster) im Prüfungs- und Anerkennungsservice, öffnet in einem neuen Fenster zu erfolgen.

Anmeldeformulare als PDF:

Bitte beachte: Wenn du deine Zulassung zur SBP an der JKU beantragt hast, musst du zumindest eine Prüfung an der JKU ablegen.

Die Prüfungen der Studienberechtigungsprüfung sind Einzelprüfungen und können zu vier Prüfungsterminen (Jänner, März, Juni und September) abgelegt werden.


Für jedes Jahr gibt es Rahmentermine innerhalb derer die Prüfungen stattfinden. Die Rahmentermine und die Anmeldefristen sind unter Rahmentermine für Prüfungen 2025, öffnet eine Datei in einem neuen Fenster abrufbar.


Die genauen Prüfungstermine (Tag, Ort und Uhrzeit) findest du ca. zwei Wochen vorm Rahmentermin unter Kundmachung, öffnet in einem neuen Fenster.

Anerkennung von Prüfungen

Wenn du bereits eine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung an der JKU Linz hast, kannst du dir absolvierte Prüfungen von externen Bildungseinrichtungen (wenn inhaltlich und umfangmäßig gleichwertig) anerkennen lassen.

Beispielsweise:

  • Reifeprüfung
  • Berufsreifeprüfung
  • Externistenreifeprüfung
  • Beamtenaufstiegsprüfung
  • Universitätslehrgänge
  • Universitätslehrveranstaltungen
  • andere Prüfungen an anerkannten in- und ausländischen Bildungseinrichtungen

Wenn du eine Meisterprüfung oder eine Befähigungsprüfung gemäß der Gewerbeordnung (BGBl.Nr. 194/1994) oder des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetztes (BGBl.Nr. 298/1990) erfolgreich abgelegt hast, kannst du dich von der Ablegung der Studienberechtigungsprüfung im Wahlfach auf Ansuchen befreien lassen.

Es können bis zu vier Prüfungen anerkannt werden. Mindestens eine Prüfung muss an der JKU Linz absolviert werden.

Antragstellung

Nach deiner Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung kannst du bei JKU MyAdmission einen Anerkennungsantrag stellen.

Melde dich mit deinem Studienwerber*innen-Account bei JKU MyAdmission, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster an und wähle "Studienberechtigungsprüfung".

In diesem Schritt benötigen wir von dir folgende Dokumente:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit deinem Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Bestätigung über eine Namensänderung, wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht (z.B. Heiratsurkunde)
  • Nachweise über die extern absolvierten Prüfungen

Hast du noch keine Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung, kannst du die Anerkennung gleichzeitig mit der Zulassung beantragen.

Häufig gestellte Fragen

Die Zulassung selbst und die Prüfungen sind kostenfrei.

 

Wenn du Vorbereitungslehrveranstaltungen besuchst, musst du dich nach der Zulassung jedoch zum außerordentlichen Studium anmelden und dadurch ist ein Studienbeitrag und jedes Semester ein ÖH-Beitrag, öffnet in einem neuen Fenster zu bezahlen.

 

Die Vorbereitungslehrveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es ist nicht zwingend erforderlich, eine oder mehrere Vorbereitungslehrveranstaltungen zu besuchen.

 

Hinweis:

  • Bei Belegung kostenpflichtiger Vorbereitungslehrveranstaltungen, kann der Studienbeitrag im Nachhinein rückerstattet werden, sofern du nur an Kursen für die Studienberechtigungsprüfung teilgenommen hast.
  • Wenn das Wahlfach (eine Lehrveranstaltung aus dem regulären Studium) belegt wurde, kann der Studienbeitrag nicht rückerstattet werden.

Ja, für die Studienberechtigungsprüfung kannst du eine Beihilfe beziehen, wenn auch für dein ordentliches Studium ein Stipendium gewährt würde (Alters- und Einkommensgrenzen). Informiere dich dazu vor Abgabe des Zulassungsantrages bei der Studienbeihilfestelle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster oder dem ÖH-Sozialreferat, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Ggf. ermöglicht dir auch das Bildungskonto OÖ, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster eine finanzielle Unterstützung.