Willkommen beim Arbeitskreis für Gleichbehandlungs­fragen (AKG).

Wir sind gerne zu folgenden Zeiten für Sie da:

Öffnungszeiten

Montag:
08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag:
08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08.00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 - 15:30 Uhr
Am Donnerstag, 8. und Freitag, 9. August 2024 ist das Büro nicht besetzt.
 

AKTIVITÄTENBLATT-TERMINE

Für die Vereinbarung von Terminen im Rahmen des Onboarding-Prozesses neuer Mitarbeiter*innen schreiben Sie uns einfach eine Mail an akg(at)jku.at oder rufen Sie uns an: DW 4830.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Der AKG und seine Aufgaben

Wir sind ein, vom Gesetz eingerichtetes, unabhängiges und weisungsfreies Gremium.

Uns sind drei große Aufgabenbereiche zugeteilt:

  • Wir wirken Diskriminierungen von Universitätsangehörigen aufgrund des Geschlechtes, der Ethnie, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegen.
  • Wir tragen Sorge dafür, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität zügig voranschreitet. So setzen wir uns für das unterrepräsentierte Geschlecht ein und achten auf die Einhaltung des Frauenförderungsplanes der JKU und auf die geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen.
  • Wir engagieren uns für die Anliegen und Bedürfnisse von Mobbing- und Konfliktbetroffenen und beraten Opfer strafbarer Handlungen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind uns umfassende Kontroll- und Beratungsrechte eingeräumt. Im Zuge des Gender Mainstreaming sind wir in die strategische Entwicklung der Universität ebenso eingebunden wie in alle Personalverfahren, sowohl bei der Ausschreibung als auch bei der konkreten Personalauswahl. Ferner sind wir mit Mitwirkungsrechten in Habilitationskommissionen ausgestattet.

Arbeitskreis für Gleichbehandlungs-
fragen

Adresse

Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz

Standort

Hochschulfondsgebäude
1. Stock
Zimmer 129

Telefon

+43 732 2468 4830

Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 16:00 Uhr
Mi: 08.00 - 15:30 Uhr
Do: 08:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr

E-Mail

akg(at)jku.at

Unser Angebot

Wir beraten und unterstützen Sie in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Frauenförderung sowie in Diskriminierungsfragen im Hinblick auf Ihr Geschlecht, Ihre ethnische Zugehörigkeit, Ihre Religion, Ihre Weltanschauung, Ihr Alter oder Ihre sexuelle Orientierung.

Wenn Sie sich aus oben genannten Gründen diskriminiert oder (sexuell) belästigt fühlen und glauben nicht mehr alleine zurechtzukommen, dann sind wir Ihre AnsprechpartnerInnen.

Wir engagieren uns für die Anliegen und Bedürfnisse von Mobbing- und Konfliktbetroffenen, um konstruktive Lösungen zu finden. Wir sind ein weisungsfreies und unabhängiges Gremium und behandeln Ihr Anliegen vertraulich.

Unser Anliegen ist es, diskriminierende Entscheidungen und Strukturen schon im Ansatz zu erkennen und zu verhindern. Wo das nicht gelingt, haben wir das Recht die Schiedskommission bzw die Bundes-Gleichbehandlungskommission anzurufen.

Ablauf einer Beratung

Betroffene können sich in Diskriminierungsfällen oder in Fällen von Belästigung/Sexueller Belästigung an das AKG-Büro oder auch an jedes einzelne Arbeitskreismitglied wenden. Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Der AKG ist gesetzlich verpflichtet, alle Anliegen vertraulich zu behandeln. Wir setzen keine Schritte ohne Zustimmung der Betroffenen.

Beim Erstkontakt mit dem AKG werden zuerst das Vorgefallene und die individuellen Ziele des/der Beschwerdeführer*in abgeklärt und die Möglichkeiten eines Tätigwerdens des AKG besprochen. Dabei gibt es seitens des AKG eine erste Einschätzung (Screening) ob der/die Vorfälle auch rechtlich eine Diskriminierung darstellen und ob die Angelegenheit in den gesetzlichen Aufgabenbereich des AKG fällt.

Ist der AKG für den konkreten Fall zuständig, gibt es eine Bandbreite an möglichen Vorgangsweisen

  • In manchen Fällen möchte der/die Betroffene keine weitere Intervention durch den AKG. Dann wird die potentielle Diskriminierung oder Belästigung lediglich beim AKG dokumentiert. Der Vorfall wird somit festgehalten, insbesondere für den Fall, dass es später zu weiteren Vorfällen kommen sollte oder die Person ihre Meinung ändert.
  • Wenn der/die Betroffene ein Tätigwerden des AKG wünscht, gibt es je nach Anlassfall eine Reihe von Interventionsmöglichkeiten des AKG. Beispielsweise können zur Abklärung des Vorgefallenen, Gespräche mit der zweiten Partei mit oder ohne Vorgesetzten geführt werden. Wenn dies gewünscht wird, kann der AKG versuchen, gemeinsam mit allen betroffenen Parteien eine einvernehmliche Lösung des Problems zu erarbeiten. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, auch die Universitätsleitung hinzuzuziehen.
  • Stellt sich heraus, dass klare Anzeichen für eine Diskriminierung vorliegen, gibt es auch die Möglichkeit, dass der AKG sich an die universitätsinterne Schiedskommission wendet. Diese prüft den Fall und stellt mit Bescheid fest, ob eine Diskriminierung vorliegt oder nicht.
  • In anderen Fällen kann es sinnvoll sein, dass sich Betroffene an die Bundes-Gleichbehandlungskommission oder an das Arbeits- und Sozialgericht wenden.

Falls sich im Rahmen der Beratung herausstellen sollte, dass der AKG für den konkreten Einzelfall nicht zuständig ist, bemühen wir uns, die Betroffenen an eine für den jeweiligen Fall geeignete Stelle weiterzuvermitteln. Das kann beispielsweise in rein arbeitsrechtlichen Fragestellungen der Betriebsrat sein, die Behindertenvertrauenspersonen oder auch externe Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen (Gewaltschutzzentrum, autonomes Frauenzentrum, Polizei).

Scheuen Sie sich nicht, sich mit Ihrem Anliegen an den AKG zu wenden. Wir sind gerne für Sie da!

 

Ablauf Beratung
Geschlechteridentität.

Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten
auf die am häufigsten
gestellten Fragen zum AKG.
Ethnizität.

Aktuelles

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen zum AKG, sowie zur Gleichbehandlung und Gleichstellung an der Johannes Kepler Universität.
sexuelle Orientierung.

AKGs anderer Universitäten

Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen sind laut Gesetz an allen Universitäten einzurichten (vgl. Paragraph 42 Abs 1 UG)
Service
Behinderung.

Informationsblatt für personalaufnehmende Stellen

Wann ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen in das Personalauswahlverfahren einzubeziehen?
Service
Alter.

Quotenformular

Das Universitätsgesetz sieht vor, dass allen Kollegialorganen mindestens 50% Frauen anzugehören haben. Hier finden Sie das Quotenformular.