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Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

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Entlehnen.


Entlehnberechtigung für JKU-Studierende

Ihre JKU Card ist automatisch Ihr Entlehnausweis.


Entlehnberechtigung für JKU-Bedienstete

Ihre JKU Card ist automatisch Ihr Entlehnausweis.

Ihr Account wird mit vordefinierten Grundeinstellungen angelegt, die Bibliothek überprüft gerne, ob für Sie verbesserte Bedingungen (z.B. längere Leihfristen) in Frage kommen.
Sollten Sie zusätzlich als Studierende*r an der JKU inskribiert sein, informieren Sie die Bibliothek bitte darüber, entweder telefonisch unter 0732/2468/4848 oder per eMail an bibliothek(at)jku.at.

Entlehnberechtigung für
NICHT-JKU-Studierende und
NICHT-JKU-Bedienstete

Entlehnbedingungen

Die Leihfrist beträgt 1 Monat (in der Hauptbibliothek).

Studierende dürfen insgesamt höchstens 25 Bücher gleichzeitig entlehnen.

Für Diplomand*innen und Dissertant*innen der JKU und für Studierende, die an einer Master-Thesis arbeiten, kann die Anzahl der gleichzeitig entlehnten Bände auf höchstens 50 erweitert werden. Dieser Sonderstatus gilt für ein Jahr. Der Status wird nur bei Vorlage einer Bestätigung des betreuenden Lehrpersonals erteilt.