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CBAM – Erste Erfahrungen aus der Praxis

Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist seit 01.10. 2023 in Kraft. Das österreichische CBAM-Vollzugsgesetz (BGBl I 2023/196) gilt seit 02.01.2024.
Beim Import bestimmter Produkte (zB Aluminium, Eisen und Stahl) bestehen im Rahmen einer „Übergangsphase“ bis Ende 2025 Meldeverpflichtungen.
Ab 2026 greifen in der „Bepreisungsphase“ tatsächliche Zahlungsverpflichtungen. Die Abendveranstaltung am 10.06.2024 widmet sich ersten Erfahrungen mit CBAM aus folgenden Perspektiven:

CBAM aus Sicht des Zollamts ÖsterreichGabriel Neumayer, BSc, Leiter des Amts für den nationalen Emissionszertifikatehandel im Zollamt Österreich

CBAM aus Sicht der SteuerberatungStB Dr. Peter Pichler, LeitnerLeitner

CBAM aus Sicht der RechtsanwaltspraxisRA Dr. Johannes Hartlieb, BSc, Haslinger / Nagele Rechtsanwälte

Termin: Montag, 10.06.2024, ab 17.00 Uhr
Ort: JKU Linz, HS 10

 

Wir laden alle Interessierten ein, sich diesen Termin bereits jetzt vorzumerken.


Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber, Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik, JKU Linz
Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel, Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, JKU Linz