Ob und welchen Einreise- und Aufenthaltstitel Sie benötigen hängt von Ihrer Staatsbürgerschaft und Ihrer Beschäftigung an der JKU ab.
Zuständig für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sind die jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörden (sogenannte "Bezirkshauptmannschaften") oder Magistrate in Ihrem zukünftigen Wohnort in Österreich z.B.
die Abteilung für Aufenthaltsrecht am Magistrat Linz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
EU-/EWR-Bürger*innen
Bei einer Einreise aus den EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, müssen Sie keine besonderen Einreiseformalitäten beachten und es genügt ein gültiger Reisepass.
Innerhalb der ersten 4 Monate Ihres Aufenthalts in Österreich müssen Sie eine Anmeldebescheinigung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster bei der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich beantragen.
Drittstaatsangehörige (Nicht-EU-/EWR-Staatsangehörige)
Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (sogenannte "Drittstaatsangehörige") benötigen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen Einreise-/ oder Aufenthaltstitel. Dieser richtet sich nach der Art Ihrer Beschäftigung an der JKU. Er muss grundsätzlich bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Heimatland beantragt werden.
Wenn Sie zur visumsfreien Einreise nach Österreich berechtigt sind, können Sie den Antrag auch bei der zuständigen Niederlassungsbehörde, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (bei Wohnsitz in Linz: Abteilung für Aufenthaltsrecht am Magistrat Linz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) beantragen. Für welche Länder die Möglichkeit der visumfreien Einreise besteht, erfahren Sie hier, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
Unter anderem wird zwischen folgenden Einreise- und Aufenthaltstiteln unterschieden:
- Visum C zu Erwerbszwecken, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
- Visum D zu Erwerbszecken, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätigkeit, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
- Niederlassungsbewilligung - Forscher, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
- Rot-Weiß-Rot – Karte, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster