Professor*innen Onboarding & Dual Career Service der JKU.

Liebe Professor*innen, herzlich Willkommen an der JKU! Schön Sie an Bord zu haben! Wir sind Ihnen gerne behilflich beim Verlegen Ihres Lebensmittelpunktes nach Linz.

Um Ihnen und (gegebenenfalls) Ihrer Familie einen guten Start in Linz zu ermöglichen, gibt es den Onboarding & Dual Career Service der JKU.

Damit unterstützt die JKU Professor*innen und deren Familien bei Fragen zu Wohnraum, Kinderbetreuung, Schulplatz, Sozialsystem, aber auch zu Karriereentwicklungsmöglichkeiten für den*die Partner*in.

Zielgruppe: Neu zu berufende und neu berufene Universitätsprofessor*innen (nach § 98 und §99 UG 2002) einschließlich deren Partner*innen und Familien.

Ablauf: Der*die Interessierte bzw. Mitarbeiter*in des Instituts kontaktiert die PE Onboarding & Dual Career Services. 

Wichtig: Dienste können bis max. 12 Monate nach Dienstantritt in Anspruch genommen werden. Die Betreuungszeit beginnt frühestens mit Aufnahme der Berufungsverhandlung.

Das Professor*innen Onboarding und Dual Career Service bemüht sich um eine optimale Unterstützung bei der Integration in Linz sowie bei der Suche nach einem Arbeitsplatz für den*die Partner*in und bei der Integration in Linz. 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Professor*innen Onboarding und Dual Career Service bei der Jobsuche für Partner*innen sowie Wohnungs-/Haussuche und bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen nur unterstützt.

Es werden keine Makler und Recruiting Dienstleistungen angeboten!

Abteilung Personalentwicklung, Gender & Diversity Management

Referat Personalentwicklung

Adresse

Johannes Kepler Universität Linz
Altenberger Straße 69
4040 Linz

Standort

Science Park 5
2. Stock, S5 0216

Ansprechperson

Mag.a Susanne Kaufmann

Telefon

+43 732 2468 3404

Unsere Dienstleistungen und Schwerpunkte

Beratung und Unterstützung hinsichtlich Ankommen und guter Start in Linz:

  • Individuelle und persönliche Beratung
  • Leben in Linz & Oberösterreich
  • Wohnraum
  • Sozialsystem
  • Schulen/Schulplatz
  • Elternbeiträge
  • Kinderbetreuung: Vormerkung und Anmeldung, Kindergartenpflicht
  • Bauen & Wohnen, Infos zum Wohnen
  • Bewerbungsunterlagen von Partner*in
  • Deutschkurse
  • Karriereplanung/Wiedereinstieg von Partner*in
  • Weiterbildungsangebote

International Welcome Center

Falls Sie außerhalb von Österreich wohnen und/oder Nicht-Österreicher*in sind, und Fragen haben bezüglich Meldepflicht, Arbeitsvisum, Versicherungen, Autoanmeldung, usw verweisen wir Sie gerne an unser International Welcome Center. Das Angebot gilt sowohl für EU Bürger*innen, als auch für Nicht EU Bürger*innen.

Referat Gender & Diversity Management

Informationen zu den Themen Leben in Österreich, Wohnen und Arbeiten, Umzug, Stellenausschreibungen und Bewerbungstipps.

Hochqualifzierte Wissenschaftler*innen und Forscher*innen, die aus dem Ausland nach Österreich zuziehen, können umfangreiche Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen:

  • Die Tätigkeit der zuziehenden Person muss überwiegend in einer wissenschaftlichen Tätigkeit bestehen (inklusive darauf bezogener administrativer Tätigkeit, aber exklusive Lehre).
  • Der Zuzug liegt im öffentlichen Interesse Österreichs, weil er der Förderung von Wissenschaft und Forschung in Österreich dient. (Z.B.: Universitätsprofessor*innen, Wissenschaftler*innen, die in ihrem Habilitationsfach (oder dazu angrenzenden Fach) an einer Universität tätig werden, Personen mit Postdoc-„Exzellenzstipendien“)
  • Der Mittelpunkt der Lebensinteressen wird nach Österreich verlagert (zB Zuzug mit Familie).
  • Abhängig von der beantragten Begünstigung lag der Mittelpunkt der Lebensinteressen innerhalb der letzten 5-10 Jahre nicht in Österreich.
  • Schriftlicher Antrag durch den*die zuziehende:n Wissenschaftler*in/Forscher:in innerhalb von sechs Monaten nach dem Zuzug beim Bundesministerium für Finanzen (Achtung: Keine Fristverlängerung möglich!) Die Antragstellung ist auch über FinanzOnline, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster möglich.

Arten der Zuzugsbegünstigungen (auch eine Kombination ist möglich):

Zuzugsfreibetrag:

  • Der Zuzugsfreibetrag beträgt 30 % der in- und ausländischen Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit, soweit sie dem normalen Einkommensteuertarif in Österreich unterliegen.
  • Der Zuzugsfreibetrag wird bescheidmäßig für fünf Jahre zuerkannt.

Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastung (Pauschaler Durchschnittssteuersatz):

  • Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen für bestimmte Auslandseinkünfte der/des Zuziehenden durch Besteuerung mit einem pauschalen Durchschnittssteuersatz von mindestens 15%. Der pauschale Steuersatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der ausländischen Steuer der letzten drei Kalenderjahre und dem im Ausland erwirtschafteten Einkommen im selben Zeitraum.
  • Nach dem zehnten Kalenderjahr wird die Steuer schrittweise an das österreichische Besteuerungsniveau herangeführt.
  • Inlandseinkünfte sind nicht begünstigt.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

!(Ausschließlich zur Information - die Johannes Kepler Universität Linz übernimmt keine rechtliche Verantwortung.)!

Kulturhauptstadt, Creative City der UNESCO, Musiktheater, Ars Electronica, Opern und Konzerte. Linz lässt sich längst nicht mehr auf das Image einer reinen Stahlmetropole beschränken. Mit 51 Parks und 700 ha Wald gehört sie sogar zu den grünsten Städten Österreichs. Und dennoch zählt Linz weiterhin zu den wichtigsten Wirtschaftsregionen des Landes – mit Direktexporten in Milliardenhöhe, mehr Arbeitsplätzen als Einwohner*innen und immer neuen Ideen. Wem das noch nicht genug ist, der erreicht innerhalb von einer Stunde verschiedene Berge, Seen, Wien, Salzburg und sogar Nachbarländer wie Deutschland oder Tschechien. Es stimmt also tatsächlich: hier ist fast alles möglich.

 

Weitere Informationen zu Linz und dem Bundesland Oberösterreich gibt`s unter folgenden Links:

 

Linz Tourismus, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Welcome 2Upper Austria, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Schulen sind Einrichtungen, die neben der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten auch ein erzieherisches Ziel anstreben. Schulen sind unselbstständige Anstalten; Rechtsträger ist der Schulerhalter. Es ist daher zwischen öffentlichen Schulen (Schulerhalter: Bund, Land oder Gemeinde) und Privatschulen zu unterscheiden.

Nähere Informationen zu einzelnen Schularten und Bildungsangeboten finden Sie unter folgenden Links:

 

Land Oberösterreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Landesschulrat in Oberösterreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

Allgemeine Informationen rund um die Kinderbetreuung:

 

Vormerkung und Anmeldung

Auskünfte zur Anmeldung erhalten Eltern entweder direkt in der Kinderbetreuungseinrichtung bzw. bei dem*der Träger*in der Einrichtung (Magistrat, Gemeinde, Pfarre, Verein, JKU Linz, etc.). Zu beachten sind Hinweise zur Anmeldefrist und zum Anmeldemodus.


Genaue Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Oberösterreich Kindernet, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Magistrat Linz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Krabbelstube der JKU Linz Kinderbetreuung in Oberösterreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Kidsversity

Verein Aktion Tagesmütter Oberösterreich, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

 

Elternbeiträge

Elternbeiträge sind nur für ein Kind vor dem vollendeten 30. Lebensmonat, ab dem Schuleintritt bzw. für ein Kind, das über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügt, zu leisten.

 

OÖ Elternbeitragsverordnung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Elternbeiträge, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster

 

Kindergartenpflicht

Kindergartenpflicht besteht in Oberösterreich für alle Kinder, mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich, die vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, bis zum Schuleintritt.

 

Kindergartenpflicht, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster  

 

Sie wollen Ihren Wohnsitz nach Oberösterreich verlegen?

In erster Linie versucht das Onboarding&Dual Career Professor*innen und Ihren Familien über den Oberösterreichischen Hochschulfond eine Unterkunft im Professorenhaus zu vermitteln. Falls keine freien Zimmer mehr verfügbar sein sollten, finden Sie diese Alternativen:

Wohnen am Campus Suche nach Imobilien, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
   


Unter folgenden Links finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Bauen:

Allgemeine Bauinformationen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Wohnbauratgeber
Übersicht möglicher Förderungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Förderungen bei Kauf von Eigenheim

 

 

Unter folgenden Links finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema Wohnen:

Wohnen in Linz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Behörden & Beratungsstellen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
Übersicht möglicher Förderungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster Förderungen bei Kauf von Eigentumswohnungen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster