Hochqualifzierte Wissenschaftler*innen und Forscher*innen, die aus dem Ausland nach Österreich zuziehen, können umfangreiche Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen:
- Die Tätigkeit der zuziehenden Person muss überwiegend in einer wissenschaftlichen Tätigkeit bestehen (inklusive darauf bezogener administrativer Tätigkeit, aber exklusive Lehre).
- Der Zuzug liegt im öffentlichen Interesse Österreichs, weil er der Förderung von Wissenschaft und Forschung in Österreich dient. (Z.B.: Universitätsprofessor*innen, Wissenschaftler*innen, die in ihrem Habilitationsfach (oder dazu angrenzenden Fach) an einer Universität tätig werden, Personen mit Postdoc-„Exzellenzstipendien“)
- Der Mittelpunkt der Lebensinteressen wird nach Österreich verlagert (zB Zuzug mit Familie).
- Abhängig von der beantragten Begünstigung lag der Mittelpunkt der Lebensinteressen innerhalb der letzten 5-10 Jahre nicht in Österreich.
- Schriftlicher Antrag durch den*die zuziehende:n Wissenschaftler*in/Forscher:in innerhalb von sechs Monaten nach dem Zuzug beim Bundesministerium für Finanzen (Achtung: Keine Fristverlängerung möglich!) Die Antragstellung ist auch über FinanzOnline, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster möglich.
Arten der Zuzugsbegünstigungen (auch eine Kombination ist möglich):
Zuzugsfreibetrag:
- Der Zuzugsfreibetrag beträgt 30 % der in- und ausländischen Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit, soweit sie dem normalen Einkommensteuertarif in Österreich unterliegen.
- Der Zuzugsfreibetrag wird bescheidmäßig für fünf Jahre zuerkannt.
Beseitigung der steuerlichen Mehrbelastung (Pauschaler Durchschnittssteuersatz):
- Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen für bestimmte Auslandseinkünfte der/des Zuziehenden durch Besteuerung mit einem pauschalen Durchschnittssteuersatz von mindestens 15%. Der pauschale Steuersatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen der ausländischen Steuer der letzten drei Kalenderjahre und dem im Ausland erwirtschafteten Einkommen im selben Zeitraum.
- Nach dem zehnten Kalenderjahr wird die Steuer schrittweise an das österreichische Besteuerungsniveau herangeführt.
- Inlandseinkünfte sind nicht begünstigt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
!(Ausschließlich zur Information - die Johannes Kepler Universität Linz übernimmt keine rechtliche Verantwortung.)!