Zu einer Tagung, die sich mit den Herausforderungen, die Klima- und Artenschutz an Gesellschaft und Politik stellen, haben sich am 3. und 4. Mai 2023 hochqualifizierte Fachleute verschiedenster Disziplinen aus Österreich, Tschechien und Deutschland an der JKU Linz getroffen.
Die Tagung wurde vom Institut für Umweltrecht der JKU Linz in Kooperation mit dem Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen und der Karls-Universität Prag veranstaltet und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt gefördert.
Die Bedeutung der hochrangig besetzten Tagung wurde auch dadurch unterstrichen, dass sich Markus Achleitner, Landesrat für Wirtschaft, Energie und Raumordnung, Umweltlandesrat Stefan Kaineder und die Abgeordnete zum Nationalrat Astrid Rössler mit inhaltlichen Beiträgen beteiligt haben.
Alle Teilnehmenden waren sich darin einig, dass die Erreichung der für 2030 und 2050 geplanten globalen Biodiversitäts-, Klima- und Nachhaltigkeitsziele nur gelingen kann, wenn endlich bei allen Maßnahmen Klimaschutz, Biodiversitätserhalt und die Einbindung der gesellschaftlichen Akteure zusammen betrachtet werden.
Der Schwerpunkt der Tagung lag vor allem auf den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Als konkrete Forderungen und Ergebnisse der Konferenz nennt Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht der JKU Linz: „Das Spannungsfeld zwischen dem dringend erforderlichen Ausbau Erneuerbarer Energien und dem Schutz der Biodiversität lässt sich durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen lösen. Zielvorschreibungen alleine sind zu wenig, die EU-Vorgaben umzusetzen. Dringend notwendig ist die Umsetzung von Go- und No-Go-Gebieten für Erneuerbare Energien in der Raumordnung. Auf den letztgenannten Flächen darf zum Schutz der Biodiversität nicht eingegriffen werden. Wir brauchen weiters einen konsistenten Rechtsrahmen für sogenannte Ausgleichsflächen, also Flächen, die als Kompensation für den Eingriff in die Biodiversität hergestellt und dauerhaft geschützt werden müssten."
Auch der Experte im Genehmigungsregime Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler sieht dringenden Handlungsbedarf: „Das Planungsrecht muss hier Farbe bekennen. Nur eine detaillierte Prüfung der Pläne kann dazu führen, die UVP entfallen zu lassen, wie dies die Beschleunigungsverordnung der EU nun möglich macht.“