Quantitative Bedeutung der Paragastronomie in fünf österreichischen Bundesländern
In Österreich waren 2014 120.861 Vereine registriert. Sie werden oftmals als Konkurrenz zur Gastronomie angesehen, insbesondere wenn diese über Vereinsveranstaltungen/-feste und/oder über Vereinslokale der Gastronomie Umsätze entziehen (sog. Paragastronomie). Die gewerbliche Gastronomie unterliegt strengen steuerrechtlichen, gewerberechtlichen und sozialrechtlichen Auflagen. Gemeinnützige Vereine dagegen dürfen an drei Tagen im Jahr ohne Gewerbeberechtigung, ohne Konzession und ohne Anmeldung von Personal, Veranstaltungen abhalten. Gemeinnützige Vereine können Veranstaltungen - beispielsweise „kleine Vereinsfeste“ - als „entbehrlicher Hilfsbetrieb“ veranstalten. Für kleine Vereinsfeste müssen zwar gewisse Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (z.B., dass das Fest ausschließlich von Vereinsmitgliedern getragen wird); die Zahl der Besucher ist jedoch unerheblich. Dies gilt z.B., wenn ein Faschingsball und ein Sommerfest, im Herbst eine Hundertjahrfeier und ein Nikolokränzchen veranstaltet werden, dann sind alle Einnahmen dem entbehrlichen Hilfsbetrieb zuzurechnen und folglich umsatzsteuerbefreit.
Da die Frage der Konkurrenzsituation und die Frage der Größenordnung der „entgangenen Umsätze“ nicht aus vorhandenen Statistiken erhoben werden können, wird in der vorliegenden Studie eine Befragung der Bevölkerung in 5 maßgeblichen Bundesländern (Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Burgenland und Kärnten) durchgeführt.