Grundsätzliches
Forschung trifft Praxis – ZAW-Linz
Der Handel ist globaler denn je. Kleidung aus China, elektronische Geräte aus Asien, Tulpen aus Holland, Lebensmittel aus aller Welt. Der Warenverkehr mit Drittstaaten ist besonders durch das Zoll- und Umsatzsteuerrecht beeinflusst. Auch wenn in den letzten Jahrzehnten ein ständiger Abbau von tarifären Hemmnissen zu verzeichnen war, haben sich neue Schranken gebildet. Schranken, die den Warenverkehr beschränken; sei es zB aus umwelt- oder sicherheitspolitischen Gründen wie etwa im Zusammenhang mit Russland; selbst elektronische Systeme können hemmende Wirkung erzeugen. Die vermehrte Beachtung der Besteuerung des Verbrauchs von Ressourcen im Energiesteuerrecht zielt darauf ab, dort eine Besteuerung vorzunehmen, wo ein geringer Steuerwiderstand zu erwarten ist, nämlich beim Produzenten („Öko-Steuern“). Das ZAW-Linz befasst sich mit allen Rechtsmaterien, die bei einem konkreten wirtschaftlichen Vorgang bedeutend sind.
Zoll und Umsatzsteuer
Zoll- und Umsatzsteuer - eine Kernkompetenz des ZAW-Linz
Die fortschreitende Globalisierung des Handels führt zu einer ständig wachsenden Bedeutung des Zollrechts. Laut des jüngsten Geschäftsberichts des BMF wurden im Jahr 2014 mehr als 4 Mio Zollanmeldungen im Güterverkehr abgegeben. Da Österreich nur zur Schweiz und bei den Flughäfen an ein Drittland grenzt, ist es besonders das Versandverfahren, das es erlaubt, am Bestimmungsort der Ware eine Verzollung, dh eine Überführung in den freien Verkehr vorzunehmen. In vielen Fällen ist die Einfuhr steuerbefreit, etwa dann, wenn Österreich nur als Transitland dient; Zollrecht ist trotzdem anzuwenden.
Es kann aber bedeutenden Nachforderungen führen, wenn Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, wie der Europäische Rechnungshof jüngst mitgeteilt hat. Zollrecht: Ein bedeutender Schnittpunkt zur Umsatzsteuer in der Ein- und Ausfuhr. Die Höhe der Abgabenschuld kann für die Zollbehörde aber auch ohne größere Bedeutung sein, da die Voraussetzungen des Marktzugangs einer Ware nicht immer von Fiskalzwecken geleitet werden, wie etwa bei Arzneiwaren. Im Ergebnis geht es darum, ob und welche wirtschaftslenkenden Maßnahmen greifen. So können zB landwirtschaftliche Waren einem Mindestpreis unterliegen oder wettbewerbshemmende Praktiken durch die Produktpiraterie bekämpft werden, um die heimische Wirtschaft zu schützen.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern – ein zukunftsorientiertes Forschungsfeld – ZAW-Linz
Verbrauchsteuern sind ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Steuerrechtsordnung. Unter dem Begriff der Verbrauchsteuern werden Steuern zusammengefasst, die auf die Belastung des Verbrauchs ausgewählter Verbrauchsgüter, wie zB Tabakwaren oder Mineralöl, abzielen. Sie werden daher häufig auch als „besondere Verbrauchsteuern“ bezeichnet, um sie von der Umsatzsteuer als „allgemeiner Verbrauchsteuer“ abzugrenzen.
Die Harmonisierung auf dem Gebiet des Verbrauchsteuerrechts ist bisher zentral durch Richtlinien erfolgt. Das Herzstück des Verbrauchsteuerrechts ist die SystemRL 2008/118/EG, die auf Tabakwaren, Alkohol, Energieerzeugnisse und elektrischen Strom zugeschnitten ist und die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System) bildet. Die Steuersätze für Tabakwaren und Alkohol sind jeweils in SteuersatzRL geregelt, die parallel zur SystemRL 2008/118/EG zur Anwendung kommen. Die Verbrauchsbesteuerung von Energieerzeugnissen (Mineralöl, Kohle, Koks, Erdgas, etc) und elektrischem Strom wird seit 1.1.2004 zusätzlich durch die EnStRL 2003/96/EG geregelt.
Verbrauchsteuerliche Sachverhalte befinden sich häufig an der Schnittstelle zum Umsatzsteuerrecht, Zollrecht, Verfahrensrecht sowie zum Finanzstrafrecht. Die Berührungspunkte reichen dabei von der innergemeinschaftlichen Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren über Fragen der Sachhaftung, Erhebung und Verjährung bis hin zum finanzstrafrechtlichen Abgabenbegriff und zu den steuerstrafrechtlichen Konsequenzen des Tabakschmuggels.
Durch das Kompetenzfeld „Verbrauchsteuern“ rückt das ZAW-Linz ein bisher auf universitärer Ebene nur wenig bearbeitetes Forschungsgebiet in den Vordergrund. Eine erste umfassendere Arbeit wurde 2012 von Univ.-Ass. Dr. Thomas Bieber, unter dem Titel „Verbrauchsteuern in Österreich“ im Verlag LexisNexis veröffentlicht.
Energiesteuern
Energiesteuern als Lenkungseffekt – ZAW-Linz
Energiesteuern sind eine Teilgruppe der Verbrauchsteuern. Zentraler Grundsatz des Energiesteuerrechts ist, dass der Verbrauch von Energieerzeugnissen und von elektrischem Strom als Heiz- oder Kraftstoff besteuert werden soll. In der Praxis des österreichischen Energiesteuerrechts treten Auslegungsfragen vorrangig im Zusammenhang mit Befreiungs- und Vergütungsbestimmungen auf. Aktuelle Auslegungsfragen betreffen unter anderem die Unionsrechts- und Verfassungskonformität der Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe durch das Budgetbegleitgesetz 2011(EuGH 14.11.2019, RsC-585/17, Dilly's Welnesshotel II) sowie die Berechnung der Erdgasabgabevergütung nach § 3 Abs 2 Z 2 Erdgasabgabegesetz.
Exportkontrolle
Zoll, Umsatzsteuer, Exportkontrolle - ZAW-Linz
Die Ausfuhr oder ig. Lieferungen sind nicht immer frei von Beschränkungen. Neue Strategien der Union zeigen, dass Zollrecht auch Sicherheitsrecht ist, um Bedrohungen im internationalen Handel abzuwehren. Damit tritt neben der Beachtung des Umsatzsteuer- und Zollrechts auch das Exportkontrollrecht in den Vordergrund um die Frage zu beantworten, ob eine Lieferung rechtlich überhaupt zulässig ist. Auch nationale Bestimmungen sind ergänzend zu beachten (Außenwirtschaftsgesetz 2011, Kriegsmaterialgesetz ua). Überdies wird Organisationen oder Personen mittels Einfrieren von Vermögenswerten ihre wirtschaftliche
Basis entzogen (Einfrieren von finanziellen und wirtschaftlichen Ressourcen, Bereitstellungsverbot von finanziellen und wirtschaftlichen Ressourcen, inkl. Finanzdienstleistungen, Verbot von Beteiligung an Umgehungsgeschäften etc.). Daneben sind Embargos zu beachten, die – je nach Ausgestaltung – ein Totalembargo), ein Teilembargo, ein reines Waffenembargo oder lediglich eines unter Erfüllungsvorbehalt sein können.
Strafrecht/Compliance
Erfassen zukunftsorientierter Forschungsfelder – ZAW-Linz
Der Bereich Strafrecht/Compliance ist als Querschnittsmaterie sehr jung. Das Finanzstrafgesetz hat – um Unregelmäßigkeiten vorzubeugen – immer schon die Aufgabe gehabt, durch Bestrafung Finanzvergehen vorzubeugen. In Kombination mit der erforderlichen Compliance des Zoll- und Exportkontrollrechts gewinnt das Strafrecht im Außenwirtschaftsrecht eine weitaus größere Bedeutung. Nur wer zuverlässig ist, kann – ohne wesentliche Hemmnisse – unternehmerisch tätig bleiben.
Wer unzuverlässig ist, muss mit Einschränkungen im Verfahren vor der Zollbehörde rechnen; Einschränkung der Erwerbsausübung. Die Entwicklungen in der Zusammenarbeit zwischen der Union und Staaten wie den USA, Japan oder der Schweiz zeigen, dass es erforderlich ist, vorbeugend tätig zu werden. Vorbeugen, um Strafen zu vermeiden. Ein Forschungszweig, der bislang weitgehend unbeachtet blieb, dem das ZAW-Linz aus diesem Grund zukünftig besondere Beachtung schenken wird.
Internationales Steuerrecht
Internationales Steuerrecht ein ständiger Begleiter – ZAW-Linz
Überlegungen zum internationalen und europäischen Steuerrecht sind ein ständiger Begleiter des Außenwirtschaftsrechts. Denn grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit wirft unvermeidlich Fragen der Ertragsbesteuerung in verschiedenen Jurisdiktionen auf. Die innerstaatlichen Abgrenzungen zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht können zu überlappenden Steuerzugriffen verschiedener Staaten und damit zur drohenden Doppelbesteuerung führen, die es durch unilaterale oder bilaterale Maßnahmen (zB Doppelbesteuerungsabkommen) zu vermeiden gilt.
Umgekehrt unterliegt vielfach die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit besonderen steuerlichen Beschränkungen, die den Fokus auf abkommens- oder unionsrechtliche Diskriminierungsverbote richten. Hinzu treten speziell in der jüngeren Vergangenheit vielfältige Initiativen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene, die (aggressive) Steuerplanung ins Auge nehmen und dadurch Fragen möglicher Gestaltungen und der Compliance in den Vordergrund rücken.