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Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht
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Allgemeine Informationen zur Fachprüfung Arbeitsrecht und Sozialrecht

Die Anmeldung zur Fachprüfung ist ausschließlich im KUSSS vorzunehmen! Anmeldebeginn: 5 Wochen vor der Prüfung; Anmeldeschluss: 3 Wochen vor der Prüfung.

Die Abmeldung von einer Fachprüfung ist bis spätestens am dritten Arbeitstag vor dem Tag des Prüfungsantrittes ausschließlich im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster möglich.
Bei einer späteren Abmeldung schreiben Sie ein E-Mail an die Prüfungsabteilung (pruefung-re(at)jku.at). Informieren Sie auch per E-Mail das jeweilige Institut des/der Prüfers/Prüferin: Prof.in Kammler (arso(at)jku.at); Prof. Resch (regina.parzer(at)jku.at).

Studierende, die zu einer Prüfung nicht erscheinen, ohne sich spätestens am dritten Arbeitstag vor dem Tag des Prüfungsantritts abgemeldet zu haben oder einen triftigen Grund für die unterlassene Abmeldung glaubhaft machen zu können, sind für den nächsten Prüfungstermin (§ 33 Abs. 2) von der Anmeldung zu derselben Prüfung ausgeschlossen. (Satzung Teil Studienrecht § 28 Abs. 6).

Sollten Sie Fragen zu Terminänderungen der mündlichen Fachprüfung haben, schreiben Sie ein E-Mail an das jeweilige Institut:

  • Institut für Arbeits- und Sozialrecht, Univ.-Prof.in Dr.in Barbara Kammler: arso@jku.at oder telefonisch 0732/2468-7470
  • Institut für Recht der Sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch: regina.parzer(at)jku.at oder telefonisch Montag – Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr: 0732/2468-3500.

Die Einteilung zur Fachprüfung erfolgt automatisch im KUSSS (Reihung nach Anmeldedatum). Interne Terminänderungen werden aus organisatorischen Gründen nur mehr in Ausnahmefällen vorgenommen.