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Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Was ist das?

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Vision

„Arbeit“ ist eine zentrale Determinante des westlichen Menschenbildes. Damit kommt auch dem Arbeitsrecht und Sozialrecht eine Schlüsselfunktion zu: es legt die Rolle des Einzelnen innerhalb der Gesellschaft fest. Das Arbeitsrecht und Sozialrecht muss daher den Mensch in den Mittelpunkt stellen. Diesem Leitbild sind sowohl die Lehr- als auch die Forschungsaktivitäten unseres Instituts verpflichtet.

Mission

Das Institut hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht in seiner ganzen Breite sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene wissenschaftlich zu bearbeiten. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen und der Rechtspraxis. Wir sind überzeugt, dass nur eine gesamthafte Betrachtung beider Rechtsgebiete sowie ein wechselseitiger Wissenstransfer unserer Vision gerecht wird. Forschungsschwerpunkte des Instituts sind ua das Kündigungsschutzrecht, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organisation und Vertretung von Arbeitnehmerinteressen auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene sowie der Zugang zu Sozialleistungen in Österreich und Europa.