Zur JKU Startseite
Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Detail

Tagung zum Start-up-Förderungsgesetz an der JKU

Das GesRÄG 2023 und Start-up-Förderungsgesetz standen im Fokus einer Debatte mit rund 100 Expert*innen.

Tagung Start-up-Förderungsgesetz; Credit: JKU
Tagung Start-up-Förderungsgesetz; Credit: JKU

Im Jänner fand im LIT Open Innovation Center der JKU eine Veranstaltung zum Thema „GesRÄG 2023 und Start-up-Förderungsgesetz“ statt. Hintergrund der Tagung: Mit der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ wurde eine neue Rechtsform eingeführt, die insbesondere mit den Regelungen zu Unternehmenswertanteilen eine neue Form der Beteiligung von Mitarbeiter*innen ermöglicht. Das Start-up Förderungsgesetz ebnete mit § 67a EStG den Weg für eine spezifische abgabenrechtliche Begünstigung für die Beteiligung von Mitarbeiter*innen in Start-up-Unternehmen.

Vor mehr als 100 Teilnehmer*innen (u.a. Startrampe Sparkasse OÖ) referierten Univ.-Prof.in Dr.in Eveline Artmann (Institut für Unternehmensrecht), Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber (Institut für Finanzrecht / LIT Law Lab), StB Mag. Christoph Finsterer (Ernst & Young) und Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch (Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht) zu den gesellschafts-, steuer- sowie arbeits- und sozialrechtlichen Neuerungen, wiesen aber auch auf mögliche Fallstricke hin - so könne es zum Beispiel auch im System des § 67a EStG in bestimmten Fällen zu einer Dry-Income-Besteuerung kommen.