Zur JKU Startseite
Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Detail

Tagung zu Klima- und Artenschutz an der JKU

Klima- und Artenschutz sind wichtig - aber wie können sie rechtlich umgesetzt werden?

Tagung Klima- und Artenschutz an der JKU
Tagung Klima- und Artenschutz an der JKU

Fachleute aus Österreich, Tschechien und Deutschland trafen sich im Mai an der Johannes Kepler Universität in Linz zu einer Tagung, die sich den Herausforderungen des Klima- und Artenschutzes in der Gesellschaft und Politik widmete. Das Institut für Umweltrecht der JKU Linz organisierte die Tagung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen sowie der Karls-Universität Prag. Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt unterstützte das Event.

Die Bedeutung der Tagung wurde durch inhaltliche Beiträge von Markus Achleitner, dem Landesrat für Wirtschaft, Energie und Raumordnung, Umweltlandesrat Stefan Kaineder und der Abgeordneten zum Nationalrat Astrid Rössler zusätzlich unterstrichen.

Die Teilnehmer*innen waren sich einig, dass die globalen Biodiversitäts-, Klima- und Nachhaltigkeitsziele für 2030 und 2050 nur erreicht werden können, wenn Klimaschutz, Biodiversitätserhalt und die Einbindung der gesellschaftlichen Akteur*innen in allen Maßnahmen gemeinsam betrachtet werden.

Der Schwerpunkt der Tagung lag vor allem auf den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Prof.in Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht der JKU, nannte konkrete Forderungen und Ergebnisse der Konferenz: "Das Spannungsfeld zwischen dem dringend erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz der Biodiversität lässt sich durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen lösen. Zielvorgaben allein sind zu wenig, um die EU-Vorgaben umzusetzen."

Auch Prof. Wilhelm Bergthaler betonte den dringenden Handlungsbedarf im Planungsrecht: "Nur eine detaillierte Prüfung der Pläne kann dazu führen, die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen zu lassen, wie dies die Beschleunigungsverordnung der EU nun möglich macht."

Die Ergebnisse der Tagung werden durch eine kürzlich durchgeführte Studie bestätigt, an der ein internationales Team von Wissenschaftler*innen beteiligt war. Diese Studie entstand im Rahmen eines Workshops der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES) und des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), auch bekannt als "Weltbiodiversitätsrat" und "Weltklimarat".