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Habilitationen an der Medizinischen Fakultät

Gleich fünf Mediziner*innen wurde von Vizerektorin Elgin Drda die Habilitationsurkunde überreicht.

Habilitationen an der Medizinischen Fakultät im Oktober 2024; Credit: JKU
Habilitationen an der Medizinischen Fakultät im Oktober 2024; Credit: JKU

Bereits am 1. Oktober erhielten DDr. Patrick Stelzl für das Fach „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“, DDr. Harald Stefanits für das Fach „Neurochirurgie“ und Mag.a Dr.in Sabine Spiegl-Kreinecker für das Fach „Tumorbiologie“ ihre Lehrbefugnis. Am nächsten Tag folgten Dr.inGudrun Piringer, MSc für das Fach „Innere Medizin“ und DDr. Clemens Schopper für das Fach „Orthopädie und Traumatologie“.

Bei der Verleihung betonte die Vizrektorin der Medizinischen Fakultät der JKU Elgin Drda die wissenschaftliche Bedeutung der Habilitationsarbeiten. So hat beispielsweise Dr.in Sabine Spiegl-Kreinecker ihre Arbeit zum Thema "Molecular Factors driving Brain Tumor Aggressiveness and Therapy Response" verfasst. Darin beschätigt sie sich mit Biomarkern, die Aggressivität in bösartigen Hirntumoren definieren bzw. therapeutisch nutzbar sind und für individuelle Therapieentscheidungen herangezogen werden können.

Ein weiteres Beispiel sei die Arbeit von Dr. Harald Stefanits mit dem Titel „Epilepsiechirurgie in der Neurochirurgie – eine umfassende Betrachtung". Darin befasst er sich mit Epilepsiechirurgie und zieht einen Bogen von der Grundlagenwissenschaft bis zur klinischen Forschung. Zudem beleuchtet Stefanits pathophysiologische Mechanismen der Epilepsieentstehung, die Anwendung neuer diagnostischer und therapeutischer Methoden sowie die Outcome-Evaluierung von epilepsiechirurgischen Patient*innen.

Dies sei, wie auch die anderen Arbeiten, ein wesentlicher Beitrag zum besseren Verständnis medizinischer Herausforderungen und Beleg für die hohe Qualität der Forschung an der Medizinischen Fakultät.

Ziel einer Habilitation ist es, dass die Bewerber*innen im Rahmen einer akademischen Evaluierung ihre besondere Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre in der ganzen Breite ihres Fachs nachweisen, was die Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis [venia docendi] darstellt.