- Informationen des Zulassungsservice, öffnet in einem neuen Fenster (Voraussetzung für Zulassung und Verfahrensablauf)
Informationen zu den vom Institut für Kanonistik, Europäische Rechtsgeschichte und Religionsrecht angebotenen Lehrveranstaltungen und Prüfungen erhalten Sie nachstehend:
Staatskirchenrecht - Kultur(verfassungs)recht als Wahlfach der Studienberechtigungsprüfung
Studierende OHNE ausreichende juristische Vorbildung
Diejenigen, die als außerordentliche Studierende inskribiert sind (dh sie haben eine Matrikelnummer) müssen sich für die Zulassung zur Studienberechtigung, da keine ausreichende juristische Vorbildung gegeben ist, für die LVA Staatskirchenrecht (Kurs Nr. 133.007) im KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster anmelden, um die Vorlesung besuchen zu können und die anschließende Prüfung abzulegen.
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Studierende MIT juristischer Vorbildung
Die StudienberechtigungskandidatInnen (sie haben keine Matrikelnummer sondern einen Zulassungsbescheid zur Studienberechtigung) haben ausreichende juristische Vorbildung. Diese StudienberechtigungskandidatInnen legen Staatskirchenrecht als Wahlfach für die Studienberechtigung ab und können sich per E-Mail (kanonistik@jku.at) am Institut für Kanonistik zur Lehrveranstaltung anmelden, zumal eine KUSSS-Anmeldung nur mit Matrikelnummer möglich ist.
Informationen zur Prüfungsanmeldung: Staatskirchenrecht - Kultur(verfassungs)recht als Wahlfach im Zuge der Studienberechtigung
Hier finden Sie Termine und weitere Informationen zu Staatskirchenrecht - Kultur(verfassungs)recht (LVA-Nummer 133.007):
Staatskirchenrecht - Kultur(verfassungs)recht