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Kommentar zur Behindertenrechtskonvention.

Kommentar zur Behindertenrechtskonvention (2020-2022)

Projektleiter:

Tarek Naguib

Kommentierung von Art 16 UNO-BRK: Schutz der Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Nina Eckstein / Karin Neuwirth

Die Bestimmungen schützen vor allen Formen der Gewalt sowie wirtschaftlicher Ausbeutung im Zusammenhang mit einer Behinderung. Die Behindertenrechtskonvention verpflichtet zur Gewährleistung dieses Schutzes mittels gesetzlicher Bestimmungen, aber auch präventiver Maßnahmen und spezieller Programme, um Gewaltfreiheit für Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit, im privaten Umfeld und in institutionellen Zusammenhängen - wie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen - zu garantieren. Der barrierefreie Zugang zu (Rechts-)Informationen und Hilfe ist für alle von Missbrauch, Gewalt oder Ausbeutung betroffenen Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Frauen und Kinder sind als besonders gefährdete Gruppe im Speziellen zu berücksichtigen.

BRK