Masterclass Interdisziplinäre Rechtswissenschaft.
Interdisziplinäre Ansätze in der Wissenschaft stellen Forscher*innen vor große Herausforderungen. Dies betrifft sowohl die möglichen Inhalte als auch die Methoden gelungenen interdisziplinären Arbeitens. Der kontinuierliche Austausch mit international renommierten Wissenschaftler*innen aus interdisziplinären Forschungsbereichen ist daher für die Weiterentwicklung eigener interdisziplinärer Ansätze von großer Bedeutung.
Die Masterclass Interdisziplinäre Rechtswissenschaft richtet sich an Nachwuchswissenschaftler*innen und Studierende der Rechtswissenschaften sowie anderer Disziplinen, die sich mit Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und interdisziplinären Ansätzen beschäftigen. Nachwuchswissenschaftler*innen und Studierende anderer Universitäten sind ebenfalls herzlich eingeladen.
Bereits zum zweiten Mal fand am 20. und 21. Februar 2020 die JKU Masterclass interdisziplinäre Rechtswissenschaft statt. Sie stand diesmal ganz im Zeichen des Fakultätsschwerpunktes „Procedural Justice“.
Gast der heurigen Masterclass war Prof.em Dr. Ulrich Schroth (Ludwig-Maximilians-Universität München). Als ausgewiesener Experte im (Medizin-)Straf- und Strafprozessrecht sowie in der Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie diskutierte er mit 15 Nachwuchswissenschafter*innen von Universitäten aus Österreich und Deutschland nicht nur über grundlegende Fragen der Procedural Justice sondern auch und insbesondere über deren vorgestellte Forschungsprojekte.
Sicherung von Autonomie durch gerechte Verfahren
Thematisch standen bei der JKU Masterclass diesmal die Forschungsgebiete des Gastes im Mittelpunkt. Prof. Schroths Hauptvortrag zum Thema „Die Sicherung der Autonomie durch (gerechte) Verfahren − am Beispiel der Organlebendspende“ beleuchtete zentrale Fragen der Procedural Justice vor dem Hintergrund der zum Teil sehr unterschiedlichen Regelungen der Organlebendspende in Deutschland und Österreich. Im Kern setzte er sich mit der Frage auseinander, ob die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes des Organspenders durch eine unabhängige, interdisziplinär zusammengesetzte Kommission, gestärkt und so dessen Spendeentscheidung im Spannungsfeld zum Empfängerbedürfnis aufgrund des Organmangels gerechter ausfällt.
Auch die Präsentationen der TeilnehmerInnen der Masterclass behandelten Grundfragen der Verfahrensgerechtigkeit:
- Die gestreckte Kommunikation der Hauptverhandlung als „zerbrochener Diskurs“ – Beweis und Befangenheitsanträge aus Sicht der Verfahrensgerechtigkeit, Dr. Oliver Harry Gerson, Universität Passau
- Weiterentwicklung des sog. Notstandskonzeptes für die Rechtfertigung vorbeugender Maßnahmen, Mag. Siegmar Lengauer, JKU Linz
- Rechts- und Gerechtigkeitsfragen des finalen Rettungsschusses, Mag. Steven Mair, JKU Linz
- Autonomes Fahren im Reallabor - Die Bevölkerung als Leidtragende oder Profiteur, Mag.a Susanne Gstöttner, SFU Wien
- Die Strafbarkeit mangelhafter Heilbehandlungen auf Grund von Ressourcenknappheit, Kostenentscheidungen und Verletzungen vertragsrechtlicher Pflichten in der Gesundheitsversorgung, Mag.a Katrin Forstner BA MA, Universität Wien
- Opfer im Sexualstrafrecht, Mag. Lukas Linser, SFU Wien
Die JKU Masterclass Interdisziplinäre Rechtswissenschaft wurde konzipiert und organisiert von Dr.in Karin Bruckmüller (Institut für Strafrechtswissenschaften), Assoz. Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Greif (Institut für Legal Gender Studies) und Ass.-Prof. Dr. Stefan Schumann (Institut für Strafrechtswissenschaften).
Termin:
20. –21.02.2020
Wo:
JKU, UNI-Center, BR 6
Kontakt:
Für Studierende der JKU Linz (Diplom/Doktorat RE) ist die Teilnahme an der Masterclass im Ausmaß von 3 ECTS/2 SSt anrechenbar.
Die Masterclass Interdisziplinäre Rechtswissenschaft
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