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Institut für Legal Gender Studies
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Leitbild.

Vielfalt, Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung und Gewalt sind wichtige Voraussetzungen für eine demokratische Gesellschaft. Das Recht muss dafür entsprechende Rahmenbedingungen und Schutzinstrumente bereitstellen. Wir verstehen uns als Teil einer interdisziplinär ausgerichteten Rechtswissenschaft, die das Prinzip der Nichtdiskriminierung und die Anerkennung vielfältiger Identitäten und pluralistischer Lebensformen umfassend bearbeitet. Tragende Säulen unserer Forschung und Lehre sind die Grund- und Menschenrechte, die feministische Rechtstheorie und die rechtshistorische Analyse der Geschlechterordnung.

Gesellschaftliche Ungleichheitslagen und Statusmerkmale wie Geschlecht, Ethnizität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung sind Anknüpfungspunkte rechtlicher Gleichstellung. Sie stehen jedoch nicht für sich alleine, sondern müssen auch verschränkt, in Abhängigkeit voneinander sowie in Zusammenhang mit Phänomenen wie der Digitalisierung und in der Bewältigung aktueller Krisen gedacht werden. Unseren Studierenden wollen wir die Grundlagen eines kritischen Rechtsdenkens vermitteln und sie dazu befähigen, Gewalt und (intersektionelle) Diskriminierung in der Praxis zu erkennen und mit den Mitteln des Rechts zu bearbeiten.

Bild v.l.n.r.: Tessa Grosz, Karin Neuwirth, Kathrin Dobesberger, Elisabeth Greif, Andreas Hölzl