Zur JKU Startseite
Institut für Multimediales Öffentliches Recht
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

FAQ

Die häufigsten Fragen.

Gerne können Präsenzstudierende an Lehrveranstaltungen, die live im Petrinum abgehalten werden, teilnehmen. Eine Anmeldung ist bei der jeweiligen Lehrveranstaltung im KUSSS möglich.

Um an der Übung Öffentliches Recht I (2) teilnehmen zu können, ist die positive Absolvierung der StEOP erforderlich.

Um an der Übung Öffentliches Recht II (2) teilnehmen zu können, ist

  • die erfolgreiche Absolvierung des ersten Studienabschnittes sowie
  • entweder die positive Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II oder die positive Absolvierung von drei der angebotenen vier Kurse (KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts) vor 1.3.2019

erforderlich.

Nein, in der Übung Öffentliches Recht I (2) und II (2) dürfen nur die 1. und 2. Klausur bei deutschsprachigen Notariaten im EWR sowie bei österreichischen Botschaften und Generalkonsulaten absolviert werden. Die 3. und die 4. Klausur (Nachklausur) können nur an den von uns angebotenen Außenstandorten (Wien, Bregenz, Villach, Zell am See, Stadtschlaining, St. Pölten, Linz) mitgeschrieben werden.

Ja, bei deutschsprachigen Notariaten im EWR sowie bei österreichischen Botschaften und Generalkonsulaten.

In der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien) angeboten, bei denen jeweils maximal 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Die positive Absolvierung setzt das Erreichen von insgesamt mindestens 75,5 Punkten voraus. Wie sich die Punkte auf die einzelnen Klausuren verteilen und ob die Punkte mit 2 oder 3 Klausuren erreicht werden, ist irrelevant.

In der Übung Öffentliches Recht I (2) bzw II (2) werden je vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien) angeboten, bei denen jeweils maximal 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Die positive Absolvierung setzt das Erreichen von insgesamt mindestens 75,5 Punkten voraus. Wie sich die Punkte auf die einzelnen Klausuren verteilen, ist bei der UE ÖR I (2) irrelevant. Bei der UE II (2) müssen jedenfalls bei der dritten Klausur oder der Nachklausur mehr als 25 Punkte erreicht werden. Allerdings ist für einen positiven Leistungsnachweis – anders als bei der AG Öffentliches Recht I – die Absolvierung von mindestens drei Klausuren erforderlich. Werden weniger als drei Klausuren mitgeschrieben, kann – unabhängig von der erreichten Punkteanzahl – kein positiver Leistungsnachweis ausgestellt werden.

 

 

Ja, Probeklausuren im Rahmen der Übung Öffentliches Recht I (1) und II (1) dürfen an jedem beliebigen Ort bearbeitet werden. Allerdings sind die Klausuren eigenständig und ernsthaft zu bearbeiten, Gruppenarbeiten werden nicht akzeptiert. Die genauen Abgabemodalitäten werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Nachdem Sie mit einem Notar die näheren Bedingungen bzgl. Klausuraufsicht abgeklärt haben, senden Sie bitte eine Mail mit folgenden Informationen an imoer(at)jku.at:

  • Name und Anschrift des Notariats
  • Ansprechperson des Notariats
  • Name der LVA, Klausur und Klausurdatum

Im Notariatsverzeichnis (https://www.notar.at/de/notarsuche/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) sowie auf der Homepage des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (https://www.bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/suche-nach-oesterreichischen-vertretungen/, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster) finden Sie Notariate und österreichische Botschaften. Die Rahmenbedingungen zur Prüfungsaufsicht sind mit der jeweiligen Aufsichtsperson abzuklären. Notariate und Botschaften sind nicht verpflichtet, die Aufsicht zu übernehmen.

Studierende, die zur Lehrveranstaltung über KUSSS angemeldet sind, bekommen zirka drei Wochen vor der jeweiligen Klausur einen Anmeldelink per Mail übermittelt.

Ja, bitte melden Sie sich im Anmeldezeitraum über KUSSS von der Lehrveranstaltungsprüfung ab. Sollte diese nicht mehr möglich sein, schreiben Sie uns bitte eine Mail an imoer(at)jku.at.

Bonuspunkte vom Kurs Öffentliches Recht I werden automatisiert für die Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I angerechnet. Beachten Sie, dass Zusatzpunkte nur übertragen werden, wenn Kurs und AG Öffentliches Recht I im selben Semester absolviert werden.

In der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht I darf die 4. Klausur (Nachklausur) an allen Außenstandorten, Notariaten und österreichischen Botschaften absolviert werden. Die Nachklausuren der Prüfungsübungen (Übung Öffentliches Recht I [2] und II [2]) dürfen nur an den von uns angebotenen Außenstandorten (Wien, Bregenz, Villach, Zell am See, Stadtschlaining, St. Pölten, Linz) mitgeschrieben werden.

Ja, über die MMJus Mediathek besteht die Möglichkeit bereits absolvierte Lehrveranstaltungen (ohne Anmeldung im KUSSS) anzusehen. Bitte beachten Sie, dass die Mediathek die ordnungsgemäße Anmeldung im KUSSS zu Lehrveranstaltungen nicht ersetzt. Der Erwerb eines Leistungsnachweises (Schein) ist über die MMJus Mediathek nicht möglich!