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Institut für Multimediales Öffentliches Recht
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Lehrveranstaltungen

Übersicht Lehrveranstaltungen.

1. Studienabschnitt

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziel: Die Studierenden verfügen über das unabdingbare Basiswissen sowie über die methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts; sie besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen und Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu formulieren.

Prüfungsmodus: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Testungen. Im Wintersemester werden fünf derartige Testungen angeboten, die aus jeweils fünf Fragen bestehen; die Bearbeitungsdauer pro Testung beträgt 12 Minuten. Die besten vier Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.

Studierende, die auf dieser Grundlage mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt wurden, haben das Recht, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede Wiederholung erfolgt in Form einer automatisierten Computer-Testung über den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung, die aus 20 Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten.

Bewertungsschema:
mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen
10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Klausurtermine: siehe Ankündigungen in den Online-Plattformen (KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Moodle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)

ACHTUNG: Die positive Absolvierung des Kurses Öffentliches Recht I ist als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase verpflichtend.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

LVA-Inhalt: Die Arbeitsgemeinschaft ist Teil des Studienkonzepts Öffentliches Recht I des Fachbereichs Öffentliches Recht. Sie widmet sich – anhand von Beispielen – ausgewählten Themen des Kurses Öffentliches Recht I. Damit unterstützt die Lehrveranstaltung die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Kursstoffes, ermöglicht aber auch die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings werden darüber hinaus auch andere juristische Kernkompetenzen – wie die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, zum Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder zum korrekten Zitieren von Normen – besonders gefördert; eine verpflichtende RIS-Schulung vermittelt zudem einen Einstieg in den effizienten Umgang mit juristischen Datenbanken. Durch die Teilnahme an Klausuren können die Studierenden ihre eigene Studieneffizienz überprüfen.

Ziel: Die Studierenden besitzen ein grundlegendes Verständnis für die öffentlich-rechtlichen Strukturen und Instrumente, das über ein bloß „auswendig gelerntes“ Wissen deutlich hinausgeht. Sie sind in der Lage, (mitunter auch komplexere) Themen des Kurses zu diskutieren bzw zu erläutern.

Inhaltliche Voraussetzungen: Stoff des Kurses „Öffentliches Recht I – Theorie“.

Prüfungsmodus: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten. Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der Semesterferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme am Kurs Öffentliches Recht I während des laufenden Semesters (nicht durch erfolgreiche Absolvierung einer Wiederholungsklausur im auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester) können – abhängig von der Zahl der dabei erreichten Punkte – maximal fünf Zusatzpunkte erworben werden.

Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5

Klausurtermine: siehe Ankündigungen in den Online-Plattformen (KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Moodle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)

ACHTUNG: Die positive Absolvierung des Kurses Öffentliches Recht I ist als Teil der Studieneingangs- und Orientierungsphase verpflichtend.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

LVA-Inhalt: Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die Übung Öffentliches Recht I (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von einfachen Schriftsätzen (Antrag, Bescheid). Im Rahmen von zwei Übungsklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der Übung Öffentliches Recht I (2).

LVA-Ziel: Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Falllösung; sie sind in der Lage, (einfache) Schriftsätze (Antrag, Bescheid) zu verfassen. Die Klausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen „Prüfungsreife“.

Formelle Voraussetzungen: Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I (1) ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

Inhaltliche Voraussetzungen: Es werden gute Kenntnisse des Stoffes des Kurses Öffentliches Recht I vorausgesetzt.

Prüfungsmodus: Zur Überprüfung des Lernfortschritts und zur Erlangung von „Klausurroutine“ werden zwei Probeklausuren angeboten, die entweder an der JKU Linz oder zuhause mitgeschrieben werden können. Zur Selbstkorrektur der Klausuren wird ein detailliertes Lösungs- und Bewertungsschema zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird jede Klausurangabe in der ihr nachfolgenden Lehrveranstaltungseinheit gemeinsam besprochen und aufgelöst. 

Bewertungsschema: Die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungsteilnahme („mit Erfolg teilgenommen“) setzt die elektronische Übermittlung bzw die Abgabe der ernsthaften Bearbeitung mindestens einer Probeklausur voraus. Der jeweilige Abgabetermin wird in der Übung bekannt gegeben. Unterbleibt eine solche Übermittlung bzw Abgabe, wird die Lehrveranstaltung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

Klausurtermine: siehe Ankündigungen in den Online-Plattformen (KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Moodle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I

Zusätzliche Information: Merkblatt Übung Öffentliches Recht I (2) auf den Lernplattformen

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

LVA-Inhalt: Die Übung Öffentliches Recht I (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Die Übung findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.

Formelle Voraussetzungen: Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I (2) ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

Inhaltliche Voraussetzungen: Sehr gute Kenntnisse des Stoffes des Faches Öffentliches Recht I sowie sehr gute Fähigkeiten zur Falllösung und zur Formulierung von (einfachen) Schriftsätzen (Antrag, Bescheid).

Prüfungsmodus: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der Semesterferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Jede der vier Klausuren wird von einer/einem anderen Lehrveranstaltungsleiter/in (mit Lehrbefugnis für das Öffentliche Recht) zusammengestellt.

Jede Klausur ist in zwei Teile gegliedert:

  • Teil A: Beantwortung konkreter Fragen zu einem kurzen Sachverhalt bzw zu einem bestimmten Rechtsproblem;
  • Teil B: Verfassen eines Schriftsatzes (Antrag und/oder Bescheid) anhand eines Sachverhalts.

ACHTUNG: Die 3. und 4. Klausur Übung Öffentliches Recht I (2) darf nur an den Außenstandorten (Bregenz, Villach, Stadtschlaining, Wien, St. Pölten, Zell am See, Wörgl und Linz) absolviert werden. 

Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5

Klausurtermine: siehe Ankündigungen in den Online-Plattformen (KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Moodle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:
Medienkoffer Leitl-Staudinger, Öffentliches Recht I bzw Binder/Trauner, Lehrbuch Öffentliches Recht – Grundlagen; Binder/Trauner [Hrsg.], Gesetzestexte Öffentliches Recht – Grundlagen ; Binder/Trauner, Studienbuch Öffentliches Recht – Grundlagen, oder gleichwertige Studienliteratur.

2. Studienabschnitt

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wichtigsten staatlichen Organisationsformen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie besitzen ein systematisches Verständnis der Staats- und Verwaltungsorganisation und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Lehrinhalte: Gebietskörperschaften; bundesstaatliche Kompetenzverteilung; eigener Wirkungsbereich der Gemeinden; Gewaltenteilung; Einrichtung und innere Organisation von staatlichen Organen; Betrauung von Organen mit hoheitlichen Staatsaufgaben; Verweisungsfreie Verwaltungsbehörden; Besorgung hoheitlicher Staatsaufgaben durch Nicht-Gebietskörperschaften.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema: Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation oder gleichwertige Studienliteratur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden verfügen über ein breites Wissen im Zusammenhang mit dem Parlament und besonderer staatlicher Organisationsformen im Bereich der Verwaltungskontrolle unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Lehrinhalte:  Ausgewählte, ergänzende Aspekte der Staats- und Verwaltungsorganisation; Organisation des Parlaments; Nationalratswahlrecht; Rechtsstellung der Abgeordneten zum Nationalrat; Untersuchungsausschüsse; politische Parteien; Rechnungshof; Volksanwaltschaft.

Lehrmethoden: Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation oder gleichwertige Studienliteratur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wichtigsten staatlichen Handlungsformen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie besitzen ein systematisches Verständnis des Handlungsformensystems und seiner Querbezüge zum Rechtschutzsystem und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Lehrinhalte: Gesetzgebungshandeln; Verordnungen; Staatsverträge; Unionsrechtsquellen aus staatlicher Perspektive; Bescheide; Befehls- und Zwangsgewalt; öffentlich-rechtliche Verträge; Weisungen; schlichtes Verwaltungshandeln; ferner Beurkundungen, Prüfungsentscheidungen und Rückstandsausweise; Legalitätsprinzip; Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung; Amts- und Staatshaftung.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema: Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Lehrmethoden: Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln oder gleichwertige Literatur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden verfügen über ein breites Wissen zu den zentralen Grundrechten; sie sind mit den allgemeinen Grundrechtslehren vertraut und können unterschiedliche Fallkonstellationen aus der grundrechtlichen Perspektive beurteilen.

Lehrinhalte: Gewährleistungsinhalt der zentralen Grundrechte, insbesondere Folterverbot, persönliche Freiheit, Gleichheitsgrundsatz, wirtschaftliche Grundrechte, Schutz von Privat- und Familienleben, Kommunikation und Versammlung und grundlegende Verfassungsrechte; allgemeine Grundrechtslehren.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema: Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Lehrmethoden: Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte oder gleichwertige Studienliteratur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden verfügen über vertieftes Wissen über den Gewährleistungsinhalt der Grundrechte und die allgemeinen Grundrechtslehren; sie sind in der Lage, Fallkonstellationen aus grundrechtlicher Perspektive zu lösen.

Lehrinhalte: Grundrechte, die in KS Grundrechte I noch nicht behandelt wurden, insbesondere Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit, Freizügigkeit, Datenschutz, Hausrecht/ Schutz der Wohnung; Glaubens- und Religionsfreiheit, spezielle Verfahrensrechte; Vertiefung der allgemeinen Grundrechtslehren.

Lehrmethoden: Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte oder gleichwertige Studienliteratur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden verfügen über Kenntnisse des Verwaltungsprozesses von der Ebene der Verwaltungsbehörden über die Verwaltungsgerichte bis hin zu den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts wie auch über Kenntnisse von der generellen Normenkontrolle durch den VfGH; sie besitzen ein systematisches Verständnis des öffentlich-rechtlichen Rechtschutzes und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

Lehrinhalte: Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für das Verfahren vor den Verwaltungsbehörden (insbesondere das AVG), für das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und für die daran anknüpfenden Verfahren vor den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts gem. Art. 133 bzw. Art. 144 B-VG sowie für die Prüfung von Verordnungen, Gesetzen und Staatsverträgen durch den VfGH.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

Bewertungsschema: Mehr als 10 Punkte = mit Erfolg teilgenommen 10 Punkte oder weniger = ohne Erfolg teilgenommen

Lehrmethoden: Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Hauer, Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsrecht oder gleichwertige Literatur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden verfügen über ein breites Wissen vom allgemeinen Verwaltungsprozess sowie über die Kenntnisse der Grundstrukturen des Verwaltungsstrafrechts und -Verfahrens; sie sind mit allen Kompetenzen des VfGH vertraut wie auch mit dem System der europäischen Rechtschutzinstanzen.

Lehrinhalte: Ausgewählte, ergänzende Aspekte des allgemeinen Verfahrens vor den Verwaltungsbehörden, den Verwaltungsgerichten und dem VwGH; allgemeines Verwaltungsstrafrecht und Verwaltungsstrafverfahren (VStG), Organisation der Verwaltungsgerichte sowie der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts; weitere Kompetenzen des VfGH: Kausalgerichtsbarkeit, Kompetenzgerichtsbarkeit, Gliedstaatsvertragskontrolle, Wiederverlautbarungskontrolle, Wahlgerichtsbarkeit, Staatsgerichtsbarkeit, Zuständigkeitsstreite; Gerichtsbarkeit des EGMR und der Grundzüge der EuGH-Gerichtsbarkeit.

Lehrmethoden: Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion und Fallbesprechung.

Literatur: In der jeweils geltenden Fassung: Hauer, Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts; Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht oder gleichwertige Studienliteratur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden haben einen systematischen Überblick über das Besondere Verwaltungsrecht und stellen die Zusammenhänge zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsverfahrensrecht her. Sie haben vertiefte Kenntnis der wichtigsten Institutionen der GewO 1994, der OÖ BauO 1994, des OÖ ROG und des SPG.

Lehrinhalte: Lehrinhalte sind eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Gewerberecht, den oberösterreichischen Bau- und Raumplanungsrecht sowie dem Sicherheitspolizeirecht und der dazu ergangenen Judikatur sowie eine überblicksmäßige Auseinandersetzung mit den anderen Bereichen des Besonderen Verwaltungsrechts. Die Lehrveranstaltung begleitet die Studierenden bei der Befassung mit der vorgesehenen Studienliteratur. Sie zeigt darüber hinaus anhand von Fällen Zusammenhänge auf und verdeutlicht besonders schwer zu verstehende Problemfelder. Von den Studierenden wird ein selbständiges Studium der Studienliteratur zur Vorbereitung auf die Lehrveranstaltung erwartet.

Lehrmethoden: Selbststudium zur Vorbereitung auf die Vorlesung; Vortrag; Diskussion; Fallbesprechung.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage: Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht, Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II oder gleichwertige Studienliteratur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden sind in der Lage, Fälle unter vernetzter Anwendung des in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation I, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte I, Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie der Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht begleitend erworbenen Wissens methodisch und inhaltlich richtig zu lösen. Sie besitzen die Fähigkeit, Schriftsätze und Rechtsgutachten anzufertigen.

Lehrinhalte: Falllösung, Anfertigung von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Bei diesen Klausuren dürfen ausschließlich unkommentierte Gesetzestexte sowie Schriftsatzmuster als Hilfsmittel verwendet werden. Während des laufenden Semesters werden zwei Klausuren angeboten, bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Das beste Ergebnis wird für die Beurteilung herangezogen. Durch erfolgreiche Teilnahme an den oben angeführten Kursen während des laufenden Semesters können 2 Zusatzpunkte pro Kurs erworben werden.

Bewertungsschema: Mindestens 25,5 Punkte = mit Erfolg teilgenommen Weniger als 25,5 Punkte = ohne Erfolg teilgenommen

Lehrmethoden: Gemeinsames Lösen von Beispielfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen, Präsentation selbständig entwickelter Lösungen durch Studierende.

Klausurtermine: siehe Ankündigungen in den Online-Plattformen (KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Moodle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:

  • Medienkoffer Leit-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

oder

  • Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
  • Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
  • Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
  • Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht
  • Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation
  • Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht
  • Hauer/ Metzler, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht
  • Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II

oder gleichwertige Studienliteratur

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Ziele: Die Studierenden verfügen über die Fähigkeit zur selbständigen Lösung auch komplexerer Fälle; sie sind in der Lage, Schriftsätze zu verfassen. Die Probeklausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen "Prüfungsreife".

Lehrinhalte: Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die UE Öffentliches Recht II (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten). Im Rahmen von zwei Probeklausuren besteht die Möglichkeit der effektiven Vorbereitung auf die Klausuren der UE Öffentliches Recht II (2).

Beurteilungskriterien: Bewertungsschema: Übermittlung der ernsthaften Bearbeitung von mindestens einer Probeklausur = mit Erfolg teilgenommen Unterbleiben einer derartigen Übermittlung = ohne Erfolg teilgenommen

Lehrmethoden: Gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen, Präsentation selbständig entwickelter Lösungen durch Studierende.

Klausurtermine: siehe Ankündigungen in den Online-Plattformen (KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Moodle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:

  • Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

oder

  • Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
  • Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
  • Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
  • Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht
  • Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation
  • Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht
  • Hauer/ Metzler, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht
  • Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II

oder gleichwertige Studienliteratur

Zusätzliche Information: Merkblatt Übung Öffentliches Recht II (2) auf den Lernplattformen.

Anmeldung: Für Multimediastudierende und Präsenzstudierende ist eine Anmeldung über KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fenstererforderlich.

Anmeldevoraussetzungen: Erfolgreiche Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung: Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.10.2016 mindestens eine Übung oder einen Klausurenkurs aus dem Fach Verfassungsrecht und/oder dem Fach Verwaltungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2019 geltenden Fassung: Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.3.2019 mindestens drei der folgenden Kurse erfolgreich absolviert haben: KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts.

Ziele: Die Studierenden sind in der Lage, auf Grundlage des in relevanten Lehrveranstaltungen (KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie VL Besonderes Verwaltungsrecht) erlernten und in der AG und der UE Öffentliches Recht II (1) vertieften Stoffes Fälle zu lösen sowie Schriftsätze (Antrag, Bescheid, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung an den VfGH, Rechtsgutachten) zu verfassen.

Lehrinhalte: Die UE Öffentliches Recht II (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Sie findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.

Beurteilungskriterien: Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; Bei der ersten Klausur ist eine Bescheidbeschwerde oder eine Maßnahmenbeschwerde an ein Verwaltungsgericht oder eine Revision an den VwGH und bei der zweiten Klausur eine Erkenntnisbeschwerde (Beschlussbeschwerde) oder ein Individualantrag auf Verordnungs- oder Gesetzesprüfung an den VfGH zu verfassen. Daneben sind auch den Schriftsatz ergänzende Fragestellungen zulässig. Bei der dritten Klausur und der Nachklausur kann jeder der oben (unter „Ziele“) genannten Schriftsätze oder ein Rechtsgutachten zu verfassen sein. Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung müssen jedenfalls bei der dritten Klausur oder der Nachklausur mehr als 25 Punkte erreicht werden. Unter dieser Voraussetzung werden für die Gesamtbewertung die besten drei Ergebnisse für die Beurteilung herangezogen.

ACHTUNG: Die 3. und 4. Klausur Übung Öffentliches Recht II (2) darf nur an den Außenstandorten (Bregenz, Villach, Stadtschlaining, Wien, St. Pölten, Zell am See, Wörgl und Linz) absolviert werden. 

Bewertungsschema:
131,5 bis 150 Punkte = SGT1
112,5 bis 131 Punkte = GUT2
93,5 bis 112 Punkte = BEF3
75,5 bis 93 Punkte = GEN4
75 und weniger Punkte = NGD5

Klausurtermine: siehe Ankündigungen in den Online-Plattformen (KUSSS, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Moodle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster)

Lehrmethoden: Zur Qualitätssicherung ist die Lehrveranstaltung von Personen, die gemäß § 30 Abs 1 ST-StR zur Abhaltung von Diplomprüfungen aus den Fächern Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht berechtigt sind, abzuhalten.

Literatur: In der jeweils aktuellen Auflage:

  • Medienkoffer Leitl-Staudinger (Hrsg.), Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht

oder

  • Hauer, Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts
  • Hauer, Staats- und Verwaltungshandeln
  • Hengstschläger/ Leeb, Grundrechte
  • Hengstschläger/ Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht
  • Janko, Staats- und Verwaltungsorganisation
  • Leitl-Staudinger, Besonderes Verwaltungsrecht
  • Hauer/ Metzler, Schriftsatzmuster Öffentliches Recht
  • Madlsperger/ Strasser, Gesetzestexte Öffentliches Recht II

oder gleichwertige Studienliteratur

Studienschwerpunkte

Der Studienschwerpunkt "Öffentliche Verwaltung" enthält

I. verpflichtend folgende Lehrveranstaltungen:

  1. VL Einführung in die Verwaltungslehre, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (1,5 ECTS/1 SSt)
  2. VL Bezirksverwaltung - Das One-Stop-Modell der staatlichen Verwaltung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (1 ECTS/0,75 SSt)
  3. VL Personal der Verwaltung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (1,5 ECTS/1 SSt)
  4. VL Digitalisierung der Verwaltung (einschließlich Datenschutzrecht), öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (1,5 ECTS/ 1 SSt)
  5. VL Grundzüge des Haushaltsrechts und der Gebarungskontrolle, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (2,25 ECTS/1,5 SSt)
  6. VL Praxis der Verwaltungsgerichtsbarkeit, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (0,75 ECTS/0,5 SSt)
  7. PS Korruption, Korruptionsprävention, Korruptionsbekämpfung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (1,5 ECTS/1 SSt)
  8. VL Steuerpolitik, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (1,5 ECTS/1 SSt)
  9. KV Werkstatt Verwaltungsverfahren und Schriftsätze der Verwaltung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (2 ECTS/2 SSt)
  10. KV Werkstatt Legistik, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (1,5 ECTS/1,5 SSt)
  11. KV Werkstatt Verhandeln und Entscheiden, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster (1,5 ECTS/1,5 SSt)

 

II. nach Wahl des/r Studierenden aus Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 4,5 ECTS aus folgendem Wahlangebot:

  1. KV Praxis der Verwaltung, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
  2. PR Moot Court Verwaltungsgericht, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster
  3. Vertiefung Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht nach Wahl des/r Studierenden:

Sonderlehrveranstaltungen

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