Willkommen auf der Info-Seite zum Masterstudium Politische Bildung!
Mit 1. Oktober 2023 wird das Curriculum des Studiums geändert. Hier finden Sie die Angaben zum neuen Curriculum, die Vorgangsweise, falls Sie im alten Curriculum fertigstudieren oder umsteigen möchten. Details zum Umstieg unter „Äquivalenzen“.
Aufbau des Studiums
Hier finden Sie Informationen zum Aufbau des Studiums generell (Curriculum) sowie einen Überblick zur Struktur und den Wahlmöglichkeiten, die im Rahmen des Curriculums zur Verfügung stehen:
Das Masterstudium Politische Bildung dauert vier Semester und umfasst 120 ECTS-Punkte. Diese ECTS-Punkte teilen sich auf folgende Studienfächer und Studienleistungen:
Pflichtfächer 37 ECTS
Wahlfächer 42 ECTS
Masterarbeit 26 ECTS
Masterprüfung 3 ECTS
Freie Studienleistung 12 ECTS
Eine detaillierte Liste mit allen Lehrveranstaltungen (LVAs), die Struktur, ist hier verlinkt:
Struktur, öffnet eine Datei
Zulassungsziffer:
Gemäß des jeweiligen Vorstudiums werden Sie mit einer bestimmten Zulassungsziffer zum Studium zugelassen. Diese Zulassungsziffer gibt Auskunft darüber, welche Studienfächer Sie bei den Wahlfächern / Ergänzung zur bisherigen Qualifikation kombinieren müssen. Die Zulassungsziffer finden Sie auf dem Zulassungsbescheid bzw. auf der Nachricht zur Zulassung, die Sie über das Portal bekommen haben.
Gemäß der alten Struktur gab es die Zulassungsziffern 1-6. In der neuen Struktur gibt es die Zulassungsziffern 1-5. Abhängig von Ihrem Zulassungsdatum bezieht sich Ihre Zulassungsziffer auf die alte oder neue Struktur. Alles Zulassungen vor dem WS 2023 beziehen sich auf die alte Struktur (also alle Zulassungen VOR dem 10. Juli 2023). Alle Zulassungen ab dem WS 2023, also alle Zulassungen NACH dem 10. Juli 2023 beziehen sich auf die neue Struktur.
Pflichtfächer:
Insgesamt sind fünf Pflichtfächer zu absolvieren, die sich aus einer bis drei Lehrveranstaltungen (LVAs) zusammensetzen. Hier werden Basisinhalte vermittelt, alle Studierenden müssen diese Pflichtfächer absolvieren.
Wahlfächer
Es gibt zwei Blöcke von Wahlfächern:
Ergänzung zur bisherigen Qualifikation 18 ECTS
Berufsorientierte Schwerpunktsetzung 24 ECTS
In der Ergänzung zur bisherigen Qualifikation finden sich vier Studienfächer:
Ausgewählte Grundlagen der Politikwissenschaft 6 ECTS
Ausgewählte Grundlagen der Rechtswissenschaft 6 ECTS
Ausgewählte Grundlagen der Soziologie 6 ECTS
Ausgewählte Historische Grundlagen 6 ECTS
Dieser Block soll Studierenden mit den unterschiedlichsten Vorstudien dabei helfen, sich Grundwissen in den einzelnen Disziplinen anzueignen. Abhängig vom Zulassungsstudium sind also drei oder vier Fächer zu je 6 ECTS zu absolvieren. Einige Studierende werden hier also 24 statt der mindestens geforderten 18 ECTS leisten müssen. Es ist wichtig, die durch die Zulassungsziffer (1-6: alt; 1-5: neu) festgelegten Kombinationen an Studienfächern zu absolvieren, um am Ende des Studiums tatsächlich die geforderten Leistungen erbracht zu haben!
Die zu wählenden Kombinationen gemäß der NEUEN Struktur:
Zulassungsziffer
1: Bei einem abgeschlossenen geschichtswissenschaftlichen Studium oder einem abgeschlossenen kulturwissenschaftlichen Studium mit historischem Schwerpunkt oder einem abgeschlossenen Lehramtsstudium Geschichte sind folgende Studienfächer zu wählen:
- Ausgewählte Grundlagen der Politikwissenschaft
- Ausgewählte Grundlagen der Rechtswissenschaft
- Ausgewählte Grundlagen der Soziologie
2: Bei einem abgeschlossenen Studium der Politikwissenschaft, der Sozialwirtschaft oder einem abgeschlossenen Studium zur öffentlichen Verwaltung sind folgende Studienfächer zu absolvieren:
- Ausgewählte Grundlagen der Rechtswissenschaft
- Ausgewählte Grundlagen der Soziologie
- Ausgewählte Historische Grundlagen
3: Bei einem abgeschlossenen Studium der Soziologie sind folgende Studienfächer zu absolvieren:
- Ausgewählte Grundlagen der Politikwissenschaft
- Ausgewählte Grundlagen der Rechtswissenschaft
- Ausgewählte Historische Grundlagen
4: Bei abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studien (z.B. auch Wirtschaftsrecht) sind folgende Studienfächer zu wählen:
- Ausgewählte Grundlagen der Politikwissenschaft
- Ausgewählte Grundlagen der Soziologie
- Ausgewählte Historische Grundlagen
5: Absolvent*innen anderer abgeschlossener Studien gemäß § 2 Abs. 2 müssen alle unter § 5 Abs. 2 angeführten Studienfächer absolvieren.
- Ausgewählte Grundlagen der Politikwissenschaft
- Ausgewählte Grundlagen der Rechtswissenschaft
- Ausgewählte Grundlagen der Soziologie
- Ausgewählte Historische Grundlagen
Die zu wählenden Kombinationen gemäß der ALTEN Struktur (dies ist wichtig, da sich dadurch eventuell die Kombination beim Umstieg aufs neue Curriculum ändert; wenn Sie umsteigen wollen, ist dies dem Zulassungsservie zu melden - siehe unten):
Zulassungsziffer
1: Bei einem abgeschlossenen geschichtswissenschaftlichen Studium und bei abgeschlossenen kulturwissenschaftlichen Studien mit historischem Schwerpunkt sind folgende Studienfächer zu wählen:
- Politische Ideen und Systeme
- Politik und Recht
- Grundlagen der Didaktik
2: Bei abgeschlossenen humanwissenschaftlichen Studien (z.B. Pädagogik, Psychologie, Philosophie) und Lehramtsstudien (mit Ausnahme eines Lehramts für Geschichte) sind folgende Studienfächer zu wählen:
- Politische Ideen und Systeme
- Politik und Recht
- Historische Grundlagen
3: Bei abgeschlossenen gesellschaftswissenschaftlichen Studien (z.B. Soziologie, Sozialwirtschaft, Politikwissenschaft) sind folgende Studienfächer zu wählen:
- Politik und Recht
- Historische Grundlagen
- Grundlagen der Didaktik
4: Bei abgeschlossenem Lehramt in Geschichte sind folgende Studienfächer zu wählen (Zusätzlich ist eines der folgenden Studienfächer zu wählen: Historische Grundlagen oder Grundlagen der Didaktik oder ein Fach aus Berufsorientierte Schwerpunktsetzung, das nicht unter Abs 3 gewählt wurde):
- Politische Ideen und Systeme
- Politik und Recht
- Wahlmöglichkeit: Historische Grundlagen oder Grundlagen der Didaktik oder ein Fach aus der berufsorientierten Schwerpunktsetzung
5: Bei abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Studien (z.B. auch Wirtschaftsrecht) sind folgende Studienfächer zu wählen:
- Politische Ideen und Systeme
- Historische Grundlagen
- Grundlagen der Didaktik
6: AbsolventInnen anderer abgeschlossener Studien gemäß § 2 Abs 2 müssen alle unter § 5 Abs 2 angeführten Fächer absolvieren.
- Politische Ideen und Systeme
- Politik und Recht
- Historische Grundlagen
- Grundlagen der Didaktik
Das Studienfach Berufsorientierte Schwerpunktsetzung umfasst zwei Teile bzw. Studienfächer: die eigentlichen Schwerpunkte und die Ergänzung der Schwerpunktsetzung. Insgesamt müssen in der Berufsorientierten Schwerpunktsetzung 24 ECTS absolviert werden. Hier können Schwerpunkte gemäß berufsorientierten Interessen gewählt werden. Diese individuelle Schwerpunktsetzung kann durch die Freie Studienleistung weiter ergänzt werden.
Im Studienfach Schwerpunkte sind zwei der folgenden Schwerpunkte zu wählen (daraus ergeben sich, ja nach Wahl, 18 bzw. 21 ECTS):
- Bildungswissenschaftliche Vertiefung - 9 ECTS
- Politikwissenschaftliche Vertiefung - 12 ECTS
- Soziologische Vertiefung - 9 ECTS
- Politik – Recht - 9 ECTS
- Wirtschafts-, Sozial- und Umweltgeschichte - 9 ECTS
- Global Studies - 9 ECTS
- Wirtschaft und Gesellschaft - 9 ECTS
- Zeitgeschichte - 9 ECTS
Die einzelnen Studienfächer zu den Schwerpunkten setzen sich aus zwei oder drei LVAs zusammen und ergeben in Summe 18 oder 21 ECTS.
Im Studienfach Ergänzung der Schwerpunktsetzung müssen drei oder sechs ECTS absolviert werden, abhängig von den ECTS, die in den Schwerpunkten absolviert wurden. Das bedeutet also, dass hier eine oder zwei der im Studienhandbuch dazu festgelegten LVAs zu absolvieren sind (LVAs, die bereits im Studienfach Schwerpunkte gewählt worden sind, können hier nicht absolviert werden).
Masterarbeit
Die Masterarbeit umfasst 20 ECTS und wird von zwei LVAs begleitet: dem Masterarbeits-Kolloquium (3 ECTS) und dem Masterarbeitsseminar (3 ECTS).
Ziel des Masterarbeits-Kolloquiums ist die individuelle Betreuung der Studierenden bei der Erarbeitung ihres Masterarbeitskonzeptes, die Rückmeldung auf dessen Präsentation, sowie die Vereinbarung des weiteren Vorgehens zur Sicherung des Fortschrittes in der Masterarbeitserstellung. Dieses Kolloquium ist also keine LVA, zu der man sich über KUSSS anmelden muss, sondern ist eine Leistung, die mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer der Masterarbeit individuell zu klären ist.
Das Masterarbeits-Seminar muss parallel zum Verfassen der Masterarbeit absolviert werden. Dafür sind ein Konzept für die geplante Arbeit sowie eine Betreuungszusage notwendig.
Masterprüfung
Für die Masterprüfung (3 ECTS) müssen zunächst alle Pflicht- und Wahlfächer absolviert worden sein, inklusive der positiv beurteilten Masterarbeit. Dann kann die mündliche kommissionelle Gesamtprüfung absolviert werden (dazu bitte die vom Prüfungs- und Ankerkennungsservice der JKU definierten Fristen zwischen der letzten absolvierten Prüfung und dem frühestmöglichen Termin für die Masterprüfung beachten; die aktuellen Fristen sind dort zu erfragen). Die kommissionelle Masterprüfung besteht aus der Präsentation der Masterarbeit (ca. 20 min. + 10 Minuten Diskussion) und einem Prüfungsgespräch. Dieses Prüfungsgespräch umfasst den Stoff des Prüfungsfaches, dem das Thema der Masterarbeit entnommen ist, sowie einem zweiten Fach, das frei gewählt werden kann und im Rahmen des Studiums absolviert worden ist.
Freie Studienleistung
Für die im Rahmen des Masterstudiums Politische Bildung zu absolvierenden freien Studienleistungen werden Lehrveranstaltungen empfohlen, die das Studium bzw. die individuellen Schwerpunkte sinnvoll ergänzen.
Idealtypische Studienverläufe
Hier finden Sie Vorschläge zur Planung Ihres Studiums
Das Masterstudium Politische Bildung umfasst in der Regelstudienzeit vier Semester. Pro Semester werden also 30 ECTS absolviert. Eine mögliche Verteilung der einzelnen LVAs bzw. Studienfächer über diese vier Semester finden Sie hier:
Idealtypischer Studienverlauf - Vollzeit, öffnet eine Datei
Viele Studierende der Politischen Bildung sind berufstätig und können pro Semester nur weniger ECTS absolvieren. Einen Vorschlag zur Verteilung der einzelnen LVAs bzw. Studienfächer finden Sie hier:
Idealtypischer Studienverlauf - Teilzeit, öffnet eine Datei
Achtung: aus budgetären Gründen können nicht alle LVAs in jedem Semester angeboten werden. Eine generelle Taktung vieler LVAs finden Sie in der Struktur, öffnet eine Datei;
die restlichen LVAs werden von anderen Instituten verantwortet; wir können die Taktung nicht beeinflussen.
Anrechnungen
Hier finden Sie Informationen zum Thema „Anrechnungen“ von Lehrveranstaltungen (LVAs) z. B. aus vorangegangenen Studien oder alternativen LVAs.
Es gibt in einzelnen Fällen die Möglichkeit, sich bereits erbrachte Leistungen für das Masterstudium Politische Bildung anrechnen zu lassen. Dies geschieht elektronisch über AUWEA.
Alle Anträge werden formal geprüft (z. B. können für ein Master-Studium in der Regel keine LVAs aus einem Bachelor-Studium angerechnet werden); danach folgt die inhaltliche Prüfung durch die jeweils zuständigen Anerkennungs-Präsides.
Neuerungen und Umstieg
Hier finden Sie Informationen zur Änderung des Curriculums: sind Sie davon betroffen, können Sie ins neue Curriculum wechseln? Welche Schritte sind Ihrerseits notwendig?
Mit 1. Oktober 2023 tritt das neue Curriculum des Masterstudiums Politische Bildung in Kraft, bei dem sich genaugenommen nur die Struktur geändert hat. Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden. Allerdings haben Studierende, die bereits vorher zum Studium zugelassen waren, die also seit mindestens dem Sommersemester 2023 studieren, die Möglichkeit, gemäß der Struktur des alten Curriculums das Studium abzuschließen. Die Übergangsfrist dafür gilt bis 30. September 2026. Für alle Studierenden, die nach dem 10. Juli 2023 zum Studium der Politischen Bildung zugelassen worden sind, gilt automatisch die neue Struktur.
Im neuen Curriculum gibt es einige Änderungen. Das Wichtigste:
- Die Pflichtfächer sind neu organisiert;
- die Wahlfächer, Ergänzung zur bisherigen Qualifikation, wurden neu geordnet, hier gibt es also neue Zulassungsziffern (siehe dazu auch 1. Aufbau des Studiums);
- die Wahlfächer, berufsorientierte Schwerpunktsetzung, wurden neu organisiert
- bei einigen LVAs haben sich die ECTS-Punkte geändert.
Wer vor dem WS 2023 zum Masterstudium Politische Bildung zugelassen worden ist, muss keine Maßnahmen setzen; es bleibt Zeit bis zum 30. September 2026, das Studium gemäß der alten Struktur abzuschließen.
Aber: es gibt einige LVAs, bei denen sich die ECTS-Punkte ändern. In berufsorientierten Schwerpunktsetzung haben z. B. die Seminare (SE) in Zukunft 6 ECTS-Punkte, die Begleit-LVAs dazu weiterhin 3 (bisher hatten beide LVAs der Schwerpunkte 3 ECTS). In Zukunft werden im KUSSS bis inklusive Sommersemester 2026 die alten LVAS weiterhin angeboten, allerdings zusammen mit den neuen LVAs durchgeführt. Dabei ändert sich der Workload in den jeweiligen LVAs, abhängig davon, für welche LVA Sie sich über KUSSS angemeldet haben. Konkret sitzen in einem Seminar also Studierende, die 3 oder 6 ECTS-Punkte für die LVA bekommen – dafür aber auch unterschiedlich viel leisten müssen. Es ist wichtig, in diesen LVAs noch einmal darauf hinzuweisen, wofür Sie sich angemeldet haben – um am Ende nicht zu viel (das wäre nicht weiter tragisch) oder zu wenig ECTS-Punkte zu bekommen (das wäre dramatisch, weil diese Punkte am Ende fehlen).
Sie finden in den Äquivalenzlisten Angaben dazu, welche LVAs Sie benötigen bzw. für welche LVAs Sie sich anmelden müssen, um gemäß des alten Curriculums Ihren Prüfungsraster ausfüllen zu können.
Achtung: in KUSSS scheinen zunächst nur die LVAs gemäß dem neuen Curriculum auf. Falls Sie sich für eine LVA im alten Curriculum anmelden möchten, müssen Sie diese LVA in KUSSS suchen – entweder über die LVA-Nummer (die Infos dazu finden sie in KUSSS bei der neuen LVA) oder über den alten LVA-Namen.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich für das neue Prüfungsraster zu entscheiden, also Ihr Studium gemäß dem neuen Curriculum zu beenden. Dazu ist es notwendig, sich im Zulassungsservice zu melden, da ev. auch Ihre Zulassungsziffer geändert werden muss - dazu reicht eine Mail an die Zulassungstelle (zulassung(at)jku.at) mit Ihrer Marikelnummer und dem Hinweis, ins neue Curriculum wechseln zu wollen; Sie erhalten dann Ihre neue Zulassungsziffer (siehe oben: 1. Aufbau des Studiums / Ergänzung zur bisherigen Qualifikation).
Äquivalenzen
Hier finden Sie die Informationen, wie die Struktur des bisherigen Curriculums mit der geänderten, neuen Struktur zusammenpasst, welche LVAs „alt“ wie zu den LVAs „neu“ passen und umgekehrt.
Diese Angaben sollen Ihnen helfen, sich zwischen der alten und neuen Struktur des Curriculums zu orientieren:
- Falls Sie in die neue Struktur wechseln wollen: „alt zu neu“: wie passen meine bisherigen Leistungen gemäß der alten Struktur in die neue Struktur? Was habe ich bereits erledigt und welche LVAs brauche ich noch? Achtung: die Anforderungen können sich wegen geänderter Zulassungsziffern geändert haben (siehe dazu 1. Aufbau des Studiums / Ergänzung zur bisherigen Qualifikation)
- Falls Sie in der alten Struktur fertigstudieren wollen: „neu für alt“: welche LVAs gemäß der neuen Struktur brauche ich, um gemäß der alten Struktur fertig studieren zu können – und wo finde ich diese LVAs in der neuen Struktur?
Äquivalenzen, öffnet eine Datei
„alt zu neu“
Sie finden am ersten Sheet, Äquivalenzen „alt zu neu“ die jeweiligen Entsprechungen, wie die bisher absolvierten LVAs ins neue Curriculum übernommen werden können. Dazu einige Beispiele:
Wenn Sie im alten Curriculum im Pflichtfach „Grundlagen der Politischen Bildung“ die LVA „IK Einführung in die Politische Bildung“ absolviert haben, dann ist dies im neuen Curriculum äquivalent zur LVA „KS Einführung in die Politische Bildung“, das im Pflichtfach „Grundlagen der Politischen Bildung“ verortet ist.
Wenn Sie im alten Curriculum im Pflichtfach „Erziehungswissenschaft“ die LVA „UE Übung aus Pädagogik“ absolviert haben, so ist diese LVA im neuen Curriculum im Wahlfach Berufsorientierte Schwerpunktsetzung in der „Bildungswissenschaftliche Vertiefung“ als LVA „UE Übung aus Pädagogik verankert“.
Im alten Curriculum ist im Wahlfach Ergänzung zur bisherigen Qualifikation, Grundlagen der Didaktik, die LVA „VU Einführung in erziehungswissenschaftliches Denken“ verankert. Im neuen Curriculum gibt es diese LVA nicht mehr, die absolvierte LVA wäre also der Freien Studienleistung zuzuordnen.
„neu für alt“
Das zweite Sheet, Äquivalenzen „neu für alt“ zeigt, wie die LVAs des neuen Curriculums für ein Beibehalten des alten Curriculums verwendet werden können (in der LVA-Übersicht auf KUSSS sind die LVAs in Zukunft ja nicht mehr nach dem alten, sondern nach dem neuen Curriculum geordnet). Auch dazu einige Beispiele:
Wenn man für das alte Curriculum in den Pflichtfächern, Grundlagen der Politischen Bildung, die LVA „IK Einführung in die Politische Bildung“ braucht, ist die im neuen Curriculum als Pflichtfach, Grundlagen der Politischen Bildung als „KS Einführung in die Politische Bildung“ zu finden.
Wer in diesem Studienfach die LVA „UE Schreibwerkstatt“ noch braucht, findet diese LVA in neuen Curriculum im Pflichtfach Grundlagen der Politischen Bildung als LVA „KS Wissenschaftliche Methoden“. Hier hat die LVA allerdings einen ECTS-Punkt mehr (3 statt 2). Der zusätzliche Punkt kann als freie Studienleistung verbucht werden.
Wer im Pflichtfach Forschungsmethoden und Forschungspraxis die LVA „UE Forschungsmethoden“ für das alte Curriculum braucht, wird diese LVA so im KUSSS abgebildet finden und kann sich dafür anmelden. Die LVA findet gemeinsam mit der neuen LVA des Pflichtfaches Forschungsmethoden und Forschungspraxis als „KS Forschungsmethoden“ statt. Die neue LVA hat allerdings weniger ECTS-Punkte (3 statt 6). Sie müssen sich über KUSSS also für die richtige LVA anmelden, um die benötigten sechs ECTS-Punkte fürs alte Curriculum zu bekommen (dementsprechend höher ist auch der Arbeitsaufwand in der LVA).
Wird für das alte Curriculum in der Ergänzung der bisherigen Qualifikation die LVA „Einführung in erziehungswissenschaftliches Denken“ benötigt, kann diese über das Lehramtsstudium absolviert werden – Sie müssen sich dort aber direkt im Sekretariat anmelden, um händisch in die LVA eingetragen werden zu können. Eine Anmeldung über KUSSS ist nicht möglich, da Sie nicht für das Lehramtsstudium inskribiert sind.
Sie müssen für sich selbst abschätzen, ob ein Umstieg in die neue Struktur Sinn macht oder nicht – der Arbeitsaufwand bleibt gleich: 120 ECTS-Punkte für das Masterstudium, Sie verlieren keine absolvierten ECTS-Punkte, können aber auch keine Punkte einsparen.
Fach-Äquivalenzen
Das dritte Sheet der Liste, „Fach-Äquivalenzen“, gibt Auskunft über die Äquivalenz von ganzen absolvierten Studienfächern.
Downloads
Hier finden Sie zusammengefasst wichtige Infos bzw. Formulare
Curriculum ALT, öffnet eine Datei (bis 30. September 2023)
Curriculum NEU, öffnet eine Datei (ab 1. Oktober 2023)
Anmeldung zur Masterarbeit
Prüfungsraster