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Institut für Politikwissenschaft und Sozialpolitik
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Änderungen im MA Sozialwirtschaft

Ab 01.10.2024: Reform der Masterprüfung

Ab dem 01.10.2024 besteht der zweite Teil der Masterprüfung (3 ECTS) aus der Präsentation (20 Minuten) und Verteidigung (20-30 Minuten) der Masterarbeit. Die Masterprüfung wird gemeinsam von zwei Prüfer*innen abgehalten.

Der*Die Betreuer*in ist grundsätzlich als Prüfer*in heranzuziehen. Der*Die zweite Prüfer*in wird vom*von der Vizerektor*in für Lehre unter Berücksichtigung des Vorschlagsrechts des*der Studierenden ausgewählt. Wurde die Masterarbeit in einem Wahlfach verfasst, so muss der*die zweite Prüfer*in dem Institut für Politikwissenschaft und Sozialpolitik angehören.