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Institut für Römisches Recht
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Römische Rechtsquellen.

Leitbild

Die römischen Rechtsquellen sind ein Kulturgut der Rechtswissenschaften insgesamt. Das Institut steht in der Tradition, den Forschungsstand der Quellendeutung zu fördern und diesen in der Lehre zu vertreten.

Viele Systeme von Privatrechtsordnungen schließen mehr oder weniger an das Römische Recht an. Das gilt vor allem für die europäischen Zivilgesetze (franz. Code Civil, das deutsche BGB, ital Codice Civile, span. Codigo Civil ua.), weniger für den angelsächsich/nordamerikanischen, aber stark für den südamerikanischen Rechtskreis, für Südafrika (nach der eleganten Jurisprudenz der Holländer) und auch für das japanische Recht (nach Vorbildern von Code Civil und BGB). Die Forschungsgemeinschaft der Romanisten versteht sich daher als international ausgerichtet.

Als Vorbildung für das geltende Privatrecht (ABGB) zeigt das Römische Recht Studierenden das Funktionieren einer Privatrechtsordnung im Ganzen, seine Rechtsinstitute und die Systemzusammenhänge.

Rechtshistorische Bildung soll dabei deutlich machen, dass sich Privatrecht aus geschichtlicher Entwicklung erklärt, dass hinter §§ des ABGB - zumindest seine Stammfassung - eine Quellenmasse der Überlieferung steckt.