Jus oder Jura?
In Österreich studiert man umgangssprachlich das Recht (ius), in Deutschland die Rechte (iura). Betrachtet man das österreichische und das deutsche Privatrecht, so sieht man zwei voneinander unabhängige Rechtsordnungen (iura), die sich in gewisser Hinsicht mitunter aber doch wie eine (ius) verhalten: Die gemeinsame Tradition und die gemeinsame Sprache lassen Menschen und Ideen mit scheinbarer Leichtigkeit über die Grenze wandern. Die gleichen Faktoren erschweren aber die Beobachtung, wenn die Verpflanzung außerhalb ihres Ursprungskontextes einen anderen Charakter annimmt und vielleicht gar nicht passt. Darum soll die Tagung anhand einzelner Methoden, Institute und Personen der Beziehung zwischen österreichischem und deutschem Privatrecht insbesondere seit Entstehung des ABGB nachspüren. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der historischen Einordnung der Lösungen und eventuellen Verbindungen zum jeweiligen Stand der romanistischen Dogmatik.
Die Tagung wird durch Ass.-Prof. Priv.Doz. Dr. Lisa Isola, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster, Universität Wien, und Univ.-Prof. Dr. Gregor Albers, Johannes Kepler Universität Linz, organisiert.
Tagungsprogramm
Montag, 12. Mai 2025
Johannes Kepler Universität Linz, Uni-Center, Loft C und D
Uhrzeit | |
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13:00 Uhr | |
Programmpunkt | Eröffnung der Tagung und Grußworte Einleitung mit Projektvorstellung Joseph Unger und die historische Rechtsschule in Österreich Zwischen Annäherung und Abgrenzung: Josef Schey, die Revision des österreichischen Privatrechts und das BGB |
15:00 Uhr | |
Programmpunkt | Kaffeepause |
15:30 Uhr | |
Programmpunkt | Pandektistische Einflüsse auf das ABGB und die Konsequenzen für die heutige Dogmatik Identitäten, Mentalitäten und Partikularitäten: Was unterscheidet deutsches und österreichisches Zivilrecht? |
17:00 Uhr | |
Programmpunkt | Kaffeepause |
17:30 Uhr | |
Programmpunkt | Subjektive Äquivalenz, subjektiver Mangelbegriff und objektive Ungereimtheiten in den §§ 922 ff ABGB Bemerkungen zum Recht der Verarbeitung |
19:30 Uhr | |
Programmpunkt | Gemeinsames Abendessen |
Uhrzeit | Programmpunkt |
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13:00 Uhr | Eröffnung der Tagung und Grußworte Einleitung mit Projektvorstellung Joseph Unger und die historische Rechtsschule in Österreich Zwischen Annäherung und Abgrenzung: Josef Schey, die Revision des österreichischen Privatrechts und das BGB |
15:00 Uhr | Kaffeepause |
15:30 Uhr | Pandektistische Einflüsse auf das ABGB und die Konsequenzen für die heutige Dogmatik Identitäten, Mentalitäten und Partikularitäten: Was unterscheidet deutsches und österreichisches Zivilrecht? |
17:00 Uhr | Kaffeepause |
17:30 Uhr | Subjektive Äquivalenz, subjektiver Mangelbegriff und objektive Ungereimtheiten in den §§ 922 ff ABGB Bemerkungen zum Recht der Verarbeitung |
19:30 Uhr | Gemeinsames Abendessen |
Dienstag, 13. Mai 2025
Johannes Kepler Universität Linz, Uni-Center, Loft C und D
Uhrzeit | |
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09:00 Uhr | |
Programmpunkt | Die Einrede in der Dritten Teilnovelle und die Pandektistik Zur Frage der Teilübernahme des deutschen BGB im Rahmen der ABGB-Teilnovellen am Beispiel des § 1052 ABGB |
10:30 Uhr | |
Programmpunkt | Kaffeepause |
11:00 Uhr | |
Programmpunkt | Der Leistungsverzug als Produkt der österreichisch-deutschen Privat- und Handelsrechtsgeschichte § 1336 ABGB als Norm des bürgerlichen und des Handelsrechts |
12:30 Uhr | |
Programmpunkt | Gemeinsames Mittagessen |
14:00 Uhr | |
Programmpunkt | Zur Haftung für Rat und Auskunft: § 675 Abs. 2 BGB als systemfremdes Element im österreichischen Schadenersatzrecht Die Übernahme der abstrakten Vollmachtskonstruktion in die österreichische Zivilistik Closing Remarks |
Uhrzeit | Programmpunkt |
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09:00 Uhr | Die Einrede in der Dritten Teilnovelle und die Pandektistik Zur Frage der Teilübernahme des deutschen BGB im Rahmen der ABGB-Teilnovellen am Beispiel des § 1052 ABGB |
10:30 Uhr | Kaffeepause |
11:00 Uhr | Der Leistungsverzug als Produkt der österreichisch-deutschen Privat- und Handelsrechtsgeschichte § 1336 ABGB als Norm des bürgerlichen und des Handelsrechts |
12:30 Uhr | Gemeinsames Mittagessen |
14:00 Uhr | Zur Haftung für Rat und Auskunft: § 675 Abs. 2 BGB als systemfremdes Element im österreichischen Schadenersatzrecht Die Übernahme der abstrakten Vollmachtskonstruktion in die österreichische Zivilistik Closing Remarks |
Johannes Kepler Universität Linz, Uni-Center, Festsaal
18:00 Uhr Schenkungen mit Blick auf den Tod im römischen und heutigen Recht
Antrittsvorlesung von Gregor Albers
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Anmeldung zur Tagung: alia.selim@jku.at.
Für die Anmeldung zur Antrittsvorlesung bitte noch zusätzlich hier klicken, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.