Privatrecht ist mehr als die Anwendung bestimmter Gesetze auf einen Streit zwischen Privaten. Als ganz Europa umspannende Diskussion darüber, was einem jedem gegenüber jedem anderen zusteht, reicht Privatrecht mindestens zweieinhalbtausend Jahre zurück. Die Fragen bleiben häufig die gleichen; gleich bleiben jedenfalls der Kern unserer geistigen Prägung und die juristische Grammatik, mit der wir die Fragen zu beantworten suchen. Mit Juristen aus anderen Zeiten und anderen Ländern in Austausch zu treten, ist ein wichtiger Schritt, um die Idee einer europäischen Rechtseinheit wiederzugewinnen, die im zwanzigsten Jahrhundert verlorengegangen ist – trotz der in seiner zweiten Hälfte betriebenen politischen Einigung und gemeinsamen Rechtsetzung.
Wir erhalten durch diesen gedanklichen Austausch nicht nur wichtige Inspirationen dazu, wie einzelne Fälle zu lösen sind. Vor allem erleben wir eine europäische Rechtswissenschaft, die verschiedene Wege austestet, um solche Entscheidungen am besten abstrahierend zu beschreiben, damit sie Richtern und anderen Praktikern ein Werkzeug an die Hand geben kann, die ihnen gestellten Aufgaben zu lösen. Eine solche Wissenschaft verdient ihr Prädikat, weil sie eher konstruktiv als anwendend ist.
Um an diesem aktuellen privatrechtswissenschaftlichen Diskurs teilnehmen zu können und auch die Studierenden zu dieser Teilnahme zu ertüchtigen, wird am Institut vor allem rechtshistorische Forschung betrieben. Sie soll sich auf zwei Bereiche konzentrieren: erstens das antike römische Recht und zweitens die Geschichte, wie es sich seit der Rezeption in verschiedenen europäischen Privatrechtsordnungen ausdifferenziert hat und bis heute den Rahmen für deren Interaktion bietet.