Am 18. April 2024 fand an der JKU ein eindrucksvoller Gastvortrag von Frau Diplompsychologin Jennifer von Buch über die Reifebegutachtung im deutschen Strafverfahren statt (Titel: „Straffällige Jugendliche und junge Erwachsene – wissen sie, was sie tun? Ein Praxisbericht der rechtspsychologischen Reifebegutachtung im deutschen Strafverfahren“). Frau Diplompsychologin von Buch eröffnete ihren Vortrag mit einer Präsentation von Kriminalstatistiken, die den Verlauf von Kriminalität im Alter illustrierten, und beleuchtete typische Delikte, die von Kindern und Jugendlichen begangen werden, wodurch allen Anwesenden ein fundierter Einstieg in das Thema möglich war.
Im Hauptteil des Vortrags widmete sich Frau Diplompsychologin von Buch der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Jugendlichen (14-18 Jahre) und Heranwachsenden (18-21 Jahre). Sie erklärte, dass in Deutschland Jugendliche strafrechtlich verantwortlich sind, wenn sie zur Zeit der Tat „nach einer sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug“ sind, um das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln (§ 3 JGG). Bei Heranwachsenden wird das Jugendstrafrecht angewandt, wenn ihre sittliche und geistige Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder die Art, Umstände und Beweggründe der Tat einer Jugendverfehlung gleichzusetzen sind (§ 105 JGG). Anhand von Praxisbeispielen zeigte Diplompsychologin von Buch eindrucksvoll, wie die geistige und sittliche Reife im Rahmen von rechtspsychologischen Gutachten bewertet wird. Diese Beispiele veranschaulichten nicht nur die theoretischen Grundlagen, sondern gaben auch einen tiefen Einblick in die praktische Anwendung und die Herausforderungen der Reifebegutachtung im deutschen Strafverfahren.
Der Vortrag endete mit einer lebhaften Diskussion – auch über die Herabsetzung strafrechtlicher Unmündigkeit –, bei der Frau Diplompsychologin von Buch zahlreiche Fragen aus dem Publikum beantwortete, was das Interesse und die Relevanz des Themas unterstrich.