Auftrag der Universitäten
Entsprechend dem ausdrücklichen Universitätsauftrag gem § 1 UG 2002, "zur gedeihlichen Entwicklung … der natürlichen Umwelt beizutragen", sind Aufgaben des Instituts für Umweltrecht (IUR) Forschung und Lehre im Fach Umweltrecht.
Teilbereiche des Umweltrechts
Das Umweltrecht umfasst alle Bestimmungen des Europarechts, des Völkerrechts (WTO), des Verfassungs- und des Verwaltungsrechts, des Strafrechts und des Privatrechts, die der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen dienen.
Arbeitsweise des Instituts
Am 1996 gegründeten Institut wird sowohl Grundlagen- als auch angewandte Forschung betrieben.
Mehrfach hat das Institut an neuen Umweltgesetzen mitgearbeitet.
Das IUR verfolgt eine gesamthafte, interdisziplinäre Sichtweise, die beim konkreten Umweltsachproblem ansetzt und so eine noch bessere Lösungsqualität ermöglicht. Dabei arbeitet das IUR auch interdisziplinär mit anderen Umweltwissenschaften (Ökologie, Ökonomie, Umwelttechnik, Umweltmedizin, …) zusammen.
Kompetenzschwerpunkte / Forschungsthemen des Instituts
- Abfallrecht / Altlasten / Deponien
- Artenschutzrecht
- Atomhaftungsrecht
- Baurecht
- Energierecht
- Erneuerbare Energie
- Gentechnikrecht
- Grundrechte
- Immissionsschutzrecht
- Medizinrecht
- Menschenrechte
- Nachbarrecht
- Natura 2000 (insbesondere Nutzungsbeschränkungen / Entschädigungsregelungen)
- Naturgefahrenrecht
- Raumordnungsrecht
- Rechtsvergleichung im Bereich des Umweltrechts
- Tierschutzrecht
- (Umwelt-)Steuerrecht
- Umwelthaftungsrecht
- Umweltmanagement / EMAS
- Umweltmediation
- Umweltmedizin
- Umweltprivatrecht
- Umweltschadensversicherung
- Umweltstrafrecht
- Verfassungsrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsrecht
- Vertraglicher Umweltschutz
- Verwaltungsrecht
- Wasserrecht
- Wettbewerbs- und Kartellrecht
- Wirtschaftsrecht
- allgemein Grenzgebiete zwischen öffentlichem und privatem Umweltrecht (fächerübergreifende / interdisziplinäre Arbeitsweise)