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Institut für Umweltrecht
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Rückstände von unerlaubten (nicht im Biolandbau erlaubten) Pflanzenschutzmitteln in Bioprodukten.

Inhalt:

Die EU-Verordnung über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen basiert auf der Glaubwürdigkeit der Angaben bezüglich der ökologischen/biologischen Erzeugung und will damit den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz des Interesses der Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung und Irreführung Rechnung tragen. Konsumentinnen und Konsumenten kaufen ökologische/biologische Produkte, weil sie auf den Nichteinsatz von Stoffen, etwa Pflanzenschutzmittel etc, wie sie in der „konventionellen“ Landwirtschaft erlaubt sind, Wert legen. Die ökologische/biologische Produktion und damit ua auch die Vermeidung bestimmter Pflanzenschutzmittel bedeutet für die ökologisch/biologisch arbeitenden Landwirtinnen und Landwirte einen Mehraufwand in ihrem Arbeitseinsatz, den sie im Vertrauen auf die Möglichkeit des Verkaufs als ökologisches/biologisches Produkt vorleisten.

Die Studie von Univ.‑Prof.in Dr.in Erika Wagner und Univ.‑Ass.in Mag.a Daniela Ecker zeigt auf, wie sich die ökologisch/biologisch arbeitenden Landwirtinnen und Landwirte rechtlich zur Wehr setzen können, wenn von außen Einträge von in der ökologischen/biologischen Produktion unerlaubten Pflanzenschutzmitteln auf deren Grund gelangen und so die ökologische/biologische Qualität ihrer Produkte beeinträchtigen.

Fertigstellung:

Ende 2020

Bearbeitende Abteilung:

Abteilung für umweltrechtliche Grundlagenforschung

Zusätzlicher Output:

Die Publikation der Studie ist im Juni 2021 im Trauner Verlag erschienen.

Publikaton Pflanzenschutzmitteleinträge

Zudem wurde anhand der maßgeblichen Vorarbeiten in der Grundlagenstudie gemeinsam mit BIO AUSTRIA ein Beratungsblatt zum Thema Schäden durch Pflanzenschutzmittelrückstände erstellt, das den Umgang mit diesen in der Praxis erleichtern soll.

Beratungsblatt_Pflanzenschutzmittelrueckstände

Zugeordnete Sustainable Development Goals:

SDGs 3, 6, 8, 9, 10, 12, 15, 16 SDGs 3, 6, 8, 9, 10, 12, 15, 16