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Institut für Umweltrecht
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Vorschläge zur Ausgestaltung der Einhebung von Wassergebühren im Lichte des Art 9 Wasserrahmenrichtlinie.

Inhalt:

Hauptziel des Projektes ist es, im Lichte des Art 9 WRRL konkrete Vorschläge für eine richtlinienkonforme Ausgestaltung der Einhebung von Wassergebühren in Österreich zu erarbeiten. Im Vordergrund steht dabei die Frage, wie die verschiedenen Gebührenerhebungsnormen auf Bundes- und Landesebene bzw auch die Gemeindeverordnungen entsprechend den Vorgaben des Art 9 angepasst werden können, um so eine verursachergerechte und kostendeckende Preisgestaltung – va auch bezüglich Umwelt- und Ressourcenkosten! – zu gewährleisten. Gem Art 9 Abs 1 UAbs 2 SpStr 2 WRRL sollen die Wassernutzungen sektoral zumindest in Landwirtschaft, Industrie und Haushalte geteilt und für jeden einzelnen Sektor Kostendeckung angestrebt werden. Da die Republik Österreich bislang an ihrer Meinung festhält, dass die Kostendeckung lediglich für die Trinkwasserversorgung und die Entsorgung und Behandlung von Abwasser gelten solle, ist es insbesondere von Relevanz, Möglichkeiten der richtlinienkonformen Ausgestaltung der österreichischen Wassergebührenpolitik in den Bereichen

  • Wasserentnahme für die Kühlung von Industrieanlagen,
  • Bewässerung und diffuse Verschmutzungen der Landwirtschaft,
  • Nutzung von Gewässern für Zwecke der Schifffahrt,
  • Hochwasserschutz und
  • Stromerzeugung durch Wasserkraft zu untersuchen.

Fertigstellung:

2015

Bearbeitende Abteilung:

Abteilung für umweltrechtliche Grundlagenforschung

Zugeordnete Sustainable Development Goals:

SDGs 6, 15, 16 SDGs 6, 15, 16