zum Generalthema "Wirtschaft und Umwelt"
Am 16. und 17. September 2015 veranstaltete das Institut für Umweltrecht der JKU Linz gemeinsam dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (JKU Linz) und Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. (Universität Graz) die bereits 20. Österreichischen Umweltrechtstage. Aus Anlass des zwanzigjährigen Jubiläums fand die Tagung diesmal im besonderen Ambiente des Linzer Schlosses statt.
Das Generalthema "Wirtschaft und Umwelt" lockte wieder sehr viele Mitglieder der "Umweltrechtsfamilie" nach Linz: Auch heuer nahmen wieder deutlich über 200 Personen an den Umweltrechtstagen teil.
Erster Vormittag
Fixer Rahmen der Tagung war auch diesmal in traditioneller Weise wieder ein umfassender Überblick über die Neuerungen des vergangenen Jahres im Bereich des europäischen und nationalen Umweltrechts. Die ReferentInnen boten wieder umfassende Updates im Europarecht, in der nationalen Gesetzgebung und Judikatur, und zwar im öffentlichen Recht, im Privatrecht, sowie im Wasser- und im Abfallrecht.
Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 1
Im ersten Vortrag des Tages gab Univ.-Prof.in Dr.in Verena Madner (Wirtschaftsuniversität, Wien) zunächst einen gewohnt prägnanten und informativen Überblick über die aktuellen Rechtssetzungsvorhaben der Europäischen Union mit Schwerpunkten in den Bereichen Energie, Klimaschutz, Industrieemissionen, GVO, Naturschutz uvam. Anschließend präsentierte sie die wesentlichsten aktuellen Entscheidungen des EuGH in den verschiedensten Bereichen des Umweltrechts (Öffentlichkeitsbeteiligung, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Emissionszertifikatehandel, Umwelthaftung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Wasserrecht uvam).
Sie machte dabei gleich klar, dass sich wirtschaftliche Überlegungen überall im Umweltrecht finden. Hier kämen manche Staaten sogar auf die Idee, dass sie Schenkungssteuern auf Emissionszertifikate als Instrumente des Umweltrechts, die eigentlich kostenlos zugeteilt werden, einheben wollen. Der EuGH hat dem jedoch eine Abfuhr erteilt.
Daran anschließend übernahm dieses Jahr Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer (CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten OG) die Präsentation der "Neue(n) Entwicklungen im öffentlichen Recht - Judikatur".
Er zeigte dabei, wie experimentierfreudig die Gerichtsbarkeit in den letzten Monaten geworden ist, und zwar im Interesse des Umweltrechts. Man sehe, dass sie sich gerade nicht nur oder ausschließlich an wirtschaftlichen Überlegungen orientiere.
Im ersten Teil des Berichts zu den neuen Entwicklungen der Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts informierte Prof. Dr. Daniel Ennöckl (Universität Wien) zunächst über Novellen zum Forstgesetz, zum Umweltinformationsgesetz, zum Strafgesetzbuch und zum Umweltförderungsgesetz sowie über die Verordnung über belastete Gebiete (Luft) nach dem UVP-G 2000.
In der Folge stellte er ausführlich eine neue Regelung im Gentechnikrecht dar, die ein höchst innovatives Instrument enthält: Das Gentechnikgesetz enthält nunmehr eine Verfassungsbestimmung, die den Umweltminister/die Umweltministerin ermächtigt, mit einer Verordnung Landeskompetenzen an sich zu ziehen. Es wird sich zeigen, wie dieses neue Instrument wirken wird!
Im zweiten Teil des Berichts zur Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts stellte RA. Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte) insbesondere die Seveso III-Novelle, die Industrieunfallverordnung 2015, die letzten Änderungen des Mineralrohstoffgesetzes, des Emissionszertifikategesetzes 2011 sowie des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 und die neue Recycling-Baustoffverordnung dar. Dabei verdeutlichte er eindrucksvoll, wie schwer messbar Umwelt‑ und Wirtschaftsgesetze doch sind. Zutreffend meinte er, dass man es hier manchmal mit "Hieroglyphen für Juristen" zu tun habe.
Generalthema "Wirtschaft und Umwelt"
Der Nachmittag des ersten Tages war traditionellerweise dem Generalthema gewidmet, diesmal "Wirtschaft und Umwelt". In diesem Rahmen wurde der Versuch unternommen, den rechtsethischen und rechtspolitischen Rahmenbedingungen einer ökosozialen Marktwirtschaft nachzuspüren und Lösungen einer Partnerschaft aufzuzeigen.
Am Beginn dieses Blocks stand der Vortrag von Prof. Dr. Alexander Proelß (Universität Trier) zum Thema "Wirtschaft und Umwelt im europäischen Kontext". Er arbeitete dabei prägnant den Konflikt zwischen Umwelt und Wirtschaft aus einer europäischen Perspektive heraus und zeigte dabei, dass natürlich auch hier beide Themen das europäische Primär- und Sekundärrecht durchdringen. Zutreffend wies er darauf hin, dass das Umweltrecht eine jener Materien darstellt, bei denen es mit der Umsetzung doch sehr häufig hapert, und dass dies möglicherweise sozusagen "schon im Ursprung angelegt" ist. Er hat nämlich gleichsam einen "Wurzelmangel" herausgearbeitet, nämlich, dass ursprünglich die Generaldirektion Umwelt aus der Generaldirektion Industrie entwachsen und vielleicht noch nicht ganz emanzipiert ist.
Prof. Dr. Klaus Bosselmann (University of Auckland, New Zealand) brachte den TeilnehmerInnen in seinem Festvortrag "Die Erdcharta als Grundlage eines Rechts der Nachhaltigkeit" näher. Er appellierte dabei sehr heftig an unser Umweltgewissen. Unter anderem zeigte er eindrucksvoll auf, dass die Grundpfeiler der westlichen Gesellschaft – Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit – ein gemeinsames Fundament haben, nämlich die Nachhaltigkeit, die alles durchdringt.
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Raschauer (Universität Wien) führte die TeilnehmerInnen in seinem Vortrag zum Thema "Umwelt und Wirtschaft" dann gleichsam etwas mehr auf den Boden der konkreten Realität herunter. Dabei konnte er nicht nur auf seine sehr reichhaltige praktische Erfahrung als Umweltanwalt zurückgreifen. In seiner gewohnt prägnanten und plakativen Art meinte er: „Umweltrecht ist eigentlich das Bohren besonders harter Bretter.“ Er strich aber auch die Bedeutung der marktwirtschaftlichen Instrumente heraus und wies zutreffend darauf hin, dass man diese auch im globalen Kontext sehen müsse. Gleichzeitig warnte er jedoch auch davor, sich immer nur auf die globale Dimension auszureden. Dies funktioniere nämlich nicht, weil die ganze Weltgemeinschaft nicht mitmache. Vielmehr dürften wir vor unserer eigenen umweltrechtlichen Verantwortung an Ort und Stelle, vor dem konkreten Vollzug des Umweltrechts im Kleinen nicht flüchten.
Im letzten Vortrag des ersten Tages stellte Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz, ÖWAV-Vorstand) "Rechtliche Prämissen einer Umweltwirtschaft" dar. Er griff dabei einen sehr versöhnlichen Ansatz auf, indem er von einer "Verpartnerung zwischen Umwelt und Wirtschaft" sprach. Das sei wie eine Ehe, es gebe gute und schlechte Zeiten, man müsse miteinander auskommen, man müsse miteinander streiten, aber man finde eine Lösung. Diese Lösung sieht Kerschner va in weniger Umweltordnungsrecht und in effektiven rechtlichen Rahmenbedingungen für marktwirtschaftliche Instrumente. In Bezug auf die Auswahl der geeigneten Instrumente zeigte er sich dabei als Anhänger der Umweltökonomie, was auch einigen Stoff für die nachfolgende Diskussion bot.
Rahmenprogramm
Das Linzer Schloss stand auch für das Rahmenprogramm zur Verfügung. Während der Saal in Windeseile umgebaut wurde, konnten die TeilnehmerInnen zwei Stockwerke tiefer die große Sonderausstellung "Mythos Schönheit" mit Werken aus den Sammlungen des Oberösterreichischen Landesmuseums genießen.
Abendempfang
Der von Land Oberösterreich und Stadt Linz unterstützte Abendempfang wurde mit kurzen Ansprachen von Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz), Landesrat Mag. Dr. Michael Strugl, MBA (OÖ Landesregierung) und Gemeinderat Univ.-Prof. Dr. Franz Leidenmühler (Stadt Linz) eröffnet.
Umwelt- und Technikrechtspreise 2015
Im Anschluss daran konnte Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwälte Haslinger Nagele und Partner, Linz/Wien) die PreisträgerInnen der "Umwelt- und Technikrechtspreise 2015" vorstellen, die wiederum von der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, dem Verlag MANZ, dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und der IG Umwelt und Technik für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des österreichischen und europäischen Umwelt- und Technikrechts ausgelobt wurden.
Heuer konnten wieder drei Hauptpreise vergeben werden, und zwar an
-
Mag. Dr. Philipp Lindermuth für seine Dissertation
„Die Planung von Netzinvestitionen in der Elektrizitätswirtschaft“, -
Mag.a Dr.in Bettina Bachl für ihre Dissertation
„Die (betroffene) Öffentlichkeit im UVP-Verfahren“, die ihren Preis aus den Händen von Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner entgegennehmen konnte, und -
Mag.a Dr.in Barbara Goby für ihre Dissertation
„Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten im Lichte der Aarhus-Konvention“, die leider nicht anwesend sein konnte. Ihre "Doktor-Mutter" Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M. durfte den Preis für sie entgegennehmen.
Kamingespräch
Darauf folgte das hochkarätig besetzte Kamingespräch zum Thema "Wirtschaft und Umwelt" unter der Leitung von Mag. Benedikt Kommenda (Die Presse) mit
- LR Mag. Dr. Michael Strugl, MBA (Oberösterreichische Landesregierung)
- LAbg. Ulrike Schwarz (Grüner Club im OÖ Landtag)
- SL Dr. Mathias Tschirf (BMLFUW)
- Univ.-Prof. Dr. Alexander Proelß (Universität Trier)
- BR h.c. DI Roland Hohenauer (Büro Dr. Lengyel ZT GmbH / ÖWAV-Präsident)
Der gemeinsame Tenor war ohne Zeifel das Beklagen der Normenflut, das den gesamten Bereich "durchzog". Es gab jedoch auch positivere Aspekte. So zeigte sich etwa, dass gerade hier in Oberösterreich eine sehr erfolgreiche "Verpartnerung" zwischen Schwarz und Grün besteht, was Umwelt und Wirtschaft betrifft.
Für die ebenso stilvolle wie dezente musikalische Umrahmung des Empfangs sorgte das eigens für dieses Ereignis zum Quartett angewachsene "Duo Acoustica" unter der bewährten Leitung von Christian M. Seitelberger.
Zweiter Vormittag
Am Vormittag des zweiten Tages fanden zwei Workshops zu höchst interessanten und aktuellen Themenbereichen des Umweltrechts statt, nämlich einerseits zum "Energieeffizienzgesetz" und andererseits zu "Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz- und Umweltrecht".
Workshop A: "Energieeffizienzgesetz"
Im von Univ.-Doz. Dr. Stephan Schwarzer geleiteten Workshop A "Energieeffizienzgesetz" zeigte sich, dass auch im Energieeffizienzbereich marktwirtschaftliche Umweltinstrumente bereits im Vordringen sind und man sich hier gleichsam schon auf halbem Weg zu einem Zertifikatehandel befindet.
Prof. Mag. Herbert Lechner (Österreichische Energieagentur) berichtete zunächst unter dem Titel "Effizienz hat ihren Preis - Das Bundes-Energieeffizienzgesetz und seine Umsetzung" einerseits allgemein über die wesentlichsten Bestimmungen des Bundes-Energieeffizienzgesetzes und andererseits eingehend über die Umsetzung dieses Gesetzes mit Fokus "Monitoringstelle".
Darauf aufbauend konnte Mag. Alfred Hieslmayr (ENERGIE AG Oberösterreich Business Services GmbH) einige "Anmerkungen aus der Praxis zum Energieeffizienzgesetz" anbringen, insbesondere zur Interpretation der Lieferantenverpflichtung, zur Frage, was denn eine "Energieffizienzmaßnahme" eigentlich ist, zur schon dringend erwarteten Richtlinienverordnung und schließlich zum Rechtschutz.
Schließlich besprach Univ.-Doz. Dr. Stephan Schwarzer (Wirtschaftskammer Österreich) noch eingehend "Rechtsfragen zum Bundes-Energieeffizienzgesetz". Nach einleitenden Ausführungen zur "Eintragungspflicht für Auditoren, Energieberater und sonstige Energiedienstleister" behandelte er "Rechtsfragen für Energielieferanten", "Rechtsfragen für energieverbrauchende Unternehmen" und "Rechtsfragen für große Unternehmen", bevor er sich abschließend noch den "Metafragen" widmete:
- Warum gibt es so viele Bundesverfassungsbestimmungen? Wird hier das Rechtsstaatsprinzip (Baugesetz) verletzt?
- Wie ist es um den Rechtsschutz für Verpflichtete bestellt, zu dem sich das EEffG ausschweigt?
- Welchen rechtlichen Status hat die Monitoringstelle?
Workshop B: "Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz- und Umweltrecht"
Im von Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwälte Haslinger Nagele und Partner, Linz/Wien) moderierten Workshop B zum Thema "Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen im Naturschutz- und Umweltrecht" wurde klar, dass das Ausgleichen von Eingriffen in die Natur nicht in einen ökologischen Ablasshandel ausarten darf. Wir können uns nicht von Allem und Jedem loskaufen, sondern wir müssen reale Ausgleichsmaßnahmen setzen, wenn das auch schwer sein mag. In manchen Fällen könnte man aber doch andenken, ob nicht auch eine Zahlung vielleicht doch auch akzeptabel wäre. Immerhin würde das doch einen Aspekt der Internalisierung der Umweltkosten betreffen.
Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler (Rechtsanwälte Haslinger Nagele und Partner, Linz/Wien) stellte in seinem Einleitungsstatement den Ausgleich als
- ökologische Wunderwaffe/Spielwiese: Natur- und Landschaftsplanung als Naturschönheitschirurgie?
- ökologischen Ablasshandel: Wird der Naturschutz käuflich?
- Herausforderung/Chance/Risiko für Legistik und Vollzug
zur Diskussion.
OSR Ing.in Dr.in Karin Büchl-Krammerstätter (MA 22 - Umweltschutz) stellte schließlich Überlegungen "Von Wert und Verantwortung" an. Sie präsentierte dabei vier Prämissen:
- Prämisse 1: Fokus auf Planungsstadium: Sich (nur) auf das konkrete Projektstadium zu konzentrieren, ist zu spät/wenig.
- Prämisse 2: Fokus auf Raumordnung und Bodenschutz
- Prämisse 3: Jede Rechtsnorm ist so gut und wirkungsvoll wie die Werthaltung der Gesellschaft, die sie anzuwenden hat
- Prämisse 4: Überdenken unserer Zugänge
Abschließend brachte sie ihre Überlegungen mit folgenden Zitaten auf den Punkt:
"Nicht alles, was zählt, ist zählbar, und nicht alles, was zählbar ist, zählt." (Albert Einstein)
"Nicht alles, was einen Wert hat, muss auch einen Preis haben." (Wolfgang Ambros)
RA Dr. Christian Schmelz (Schönherr Rechtsanwälte GmbH) stellte seinen Ausführungen drei Thesen voran:
- These 1:
Gesetzliche Regelungen zu Eingriff/Ausgleich – bloß punktuell und inhomogen - These 2:
Ermittlung des Ausgleichsbedarfs – Leitfäden sind nur bedingt geeignet - These 3:
Suche und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen – könnte im Sinne von Ökologie und Ökonomie deutlich verbessert werden.
Diese Thesen fand er aufgrund der näher ausgeführten Praxisprobleme bestätigt.
Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 2
Der letzte Vortragsblock der heurigen Umweltrechtstage war wiederum dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet.
Am Beginn dieses Blocks brachte Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner in gewohnt prägnanter und pointierter Weise das Neueste aus dem Privatrecht zur Kenntnis. Sie präsentierte eine Auswahl an oberstgerichtlichen Entscheidungen des letzten Jahres zu den Bereichen
- Duldungspflichten
- Unmittelbare Zuleitungen
- Abwehr von Immissionen / Unterlassungsansprüche
- Sperrwirkung behördlicher Bewilligung
- Schadenersatzansprüche
- Exekution von Unterlassungsansprüchen
- Dienstbarkeiten
- Vertragliche Ansprüche
- Ansprüche aus Berechtigungen nach WRG
betreffend Sachverhalte vor allem aus den Bundesländern Oberösterreich und Wien.
Im ersten Vortrag des zweiten Nachmittags berichtete Mag. Gunter Ossegger (Lebensministerium) über "Neue Entwicklungen im Wasserrecht".
Er präsentierte zunächst Neues zur WRRL aus Luxemburg sowie neue Judikatur zum NGP aus Österreich. Anschließend stellte er die aktuellen Entwürfe von NGP / RMP 2015 vor und gab einen Überblick über die Judikatur zum WRG 1959. Abschließend gab er noch einen Ausblick über die ausstehenden Vorhaben des letzten Quartals 2015 sowie des Jahres 2016.
Im letzten Vortrag der heurigen Umweltrechtstage stellte Mag.a Evelin Wolfslehner (Lebensministerium) noch "Neue Entwicklungen im Abfallrecht" vor.
Sie berichtete heuer insbesondere über
- die Novelle der Batterienverordnung
- die Recycling-Baustoffverordnung
- Neuigkeiten im Bereich Verpackung
- geplante Verordnungen
- das Altlastensanierungsgesetz-Neu
- Neues aus dem EDM sowie
- Neuigkeiten aus dem EU-Recht
Dabei machte sie ua auch klar, dass beispielsweise die Trennung von Recycling-Baustoffen äußerst schwierig sein kann, wenn nämlich die genaue Zuordnung einzelner Bestandteile letztlich nur für Sachverständige klar ersichtlich ist.
Abschließend brachte Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M., in ihren Schlussworten noch die Vorträge und Diskussionen der heurigen Umweltrechtstage zum Thema "Wirtschaft und Umwelt" prägnant auf den Punkt. Sie hob dabei insbesondere zwei Punkte hervor, die sie besonders beeindruckt haben: Das ist einerseits Ferdinand Kerschners Gedanke von der Verpartnerung zwischen Wirtschaft und Umwelt, und andererseits der Leitspruch von Martin Donat „Hoffnung durch Handeln“: Wir müssen also auch etwas in unserem eigenen konkreten Bereich tun, wir müssen dazu beitragen, dass Wirtschaft und Umwelt miteinander können und dass auch etwas getan wird.
In bester Tradition verfolgten die zahlreichen interessierten TeilnehmerInnen nicht nur gespannt die Ausführungen der hochkarätigen Vortragenden, ...
... sondern nützten auch ausgiebig die Gelegenheit zur Diskussion mit den Vortragenden ...
... sowie zum Erfahrungsaustausch zwischen den verschiedensten Bereichen der Praxis und der Wissenschaft.
Weitere Fotos von Peter Provaznik
Text:
Unter Verwendung der Schlussworte
von Univ.-Prof.in MMag.a Dr.in Eva Schulev-Steindl, LL.M.
Alle Fotos:
(c) Rainer Weiß, IUR,
mit Ausnahme:
Drittes Gruppenfoto am ersten Vormittag, Foto Prof. Wagner beim Abendempfang und abschlieißende Fotos: (c) Peter Provaznik
Foto Prof. Bosselmann: (c) University of Auckland, New Zealand - Screenshot
Fotos Workshop B: (c) ÖWAV
Post-Production:
(mit Ausnahme Fotos von Peter Provaznik)
Rainer Weiß September 2015