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Bericht 28. Umweltrechtstage 2024

zum Generalthema "Unternehmens- und Behördenverantwortung in der Klima- und Biodiversitätskrise"

Am 25. und 26. September 2024 veranstaltete das Institut für Umweltrecht der JKU Linz gemeinsam mit dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht in gewohnter Weise unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika M. Wagner, Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler,  Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (alle IUR, JKU Linz), und Univ.-Prof. Mag. Dr. Daniel Ennöckl (Universität für Bodenkultur Wien) die bereits 28. Österreichischen Umweltrechtstage.

Entsprechend der Philosophie des Instituts für Umweltrecht wurde diese Tagung auch heuer wieder als "Green Event" abgehalten.

Das heurige Generalthema "Unternehmens- und Behördenverantwortung in der Klima- und Biodiversitätskrise" garantierte wieder ein volles Haus: Mehr als 150 interessierte und engagierte Mitglieder der "Umweltrechtsfamilie" folgten der Einladung der Veranstalter und füllten den Festsaal der JKU Linz fast bis auf den letzten Platz!

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Eröffnet wurde die Tagung mit Grußworten des ÖWAV-Präsidenten RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH).

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Anschließend begrüßte Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz) die Gäste.

 

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In bewährter Weise bildeten auch heuer die traditionellen Vorträge zum Überblick über die Neuerungen des vergangenen Jahres im europäischen und nationalen Umweltrecht den Rahmen der Tagung. Die TeilnehmerInnen erhielten wieder umfassende Updates im Europarecht, in der nationalen Gesetzgebung und Judikatur, und zwar im öffentlichen Recht, im Privatrecht, sowie im Wasser- und im Abfallrecht. Erstmals gab es heuer auch Berichte über die aktuellen Entwicklungen im Energie- und im Emissionshandelsrecht.

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Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 1

Als erster Vortragender des Tages gab Dr. Florian Stangl (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH) einen kompakten und informativen Überblick über "Aktuelle Entwicklungen im europäischen Umweltrecht".
Nach einem Überblick über "Allgemeine Entwicklungen" in der EU (Neubesetzung von EP und Kommission, Draghi-Report zur Wettbewerbsfähigkeit, Bericht der EK zur Lage der Energieunion 2024) wandte er sich der Gesetzgebung zu und berichtete über die Stärkung der Wirtschaft für den ökologischen Wandel, das Netto-Null-Industrie-Gesetz, das Gesetz zu kritischen Rohstoffen, Regelungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien (ua RED III sowie die mittlerweile ausgelaufene Beschleunigungs-VO) , die Stärkung des Natur- und Umweltschutzes, die Neufassung der Umweltstrafrechts-RL sowie die VO über die Wiederherstellung der Natur ("Renaturierungs-VO"). Darüber hinaus ging er noch auf das "Umwelt-Mainstreaming" im Unternehmensrecht sowie Sorgfaltspflichten für die Lieferketten und Schranken für "Greenwashing" ein. Im Zusammenhang mit der Rechtsprechung behandelte er ua die Entscheidungen des EuGH zur Wolfsabschuss-Genehmigung der Tiroler Landesregierung zum Wolf "MATK 15" sowie zu einer Bootshütte am Weißensee.

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Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler (IUR / Haslinger Nagele & Partner Rechtsanwälte ) und Dr.in Birgit Hollaus, LLM. (Wirtschaftsuniversität Wien) behandelten in ihrem Überblick über die aktuelle Judikatur im Bereich des öffentlichen Rechts zunächst die EGMR-Entscheidung zu den Schweizer KlimaSeniorinnen. In der Folge analysierten sie zahlreiche Entscheidungen zum Rechtsschutz in  Umweltangelegenheiten und zu Verträglichkeitsprüfungen. Schließlich gingen sie noch auf aktuelle Entscheidungen zum Energierecht und zum Anlagenrecht ein.

 

 

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Zu den "Neuen Entwicklungen im öffentlichen Recht - Gesetzgebung" präsentierte RA Mag. Martin Niederhuber (Niederhuber & Partner Rechtsanwälte / ÖWAV-Präsident)  zunächst interessante Neuerungen im Bereich der Altlastensanierung (ALSAG-Novelle 2024 sowie Budgetbegleitgesetz 2024) und der Abfallwirtschaft (AWG-Novelle Digitalisierung sowie UFG-Novelle). Die folgenden Schwerpunkte lagen im Anlagen- und Verkehrsrecht. Schließlich ging er näher auf das neue Informationsfreiheitsgesetz ein, bevor er abschließend noch Änderungen einiger Landesjagd- und -naturschutzgesetze behandelte.

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Mit dem zweiten Teil des Berichts zu den neuen Entwicklungen der Gesetzgebung im Bereich des Öffentlichen Rechts schloss Univ.-Ass.in Dr.in Miriam Hofer (Karl-Franzens-Universität Graz) als letzte Rednerin den ersten Vormittagsblock  ab. In Zusammenhang mit dem Emissionshandel behandelte sie zunächst die rezente EZG-Novelle und das Nationale Emissionszertifikategesetz. Zum Erneuerbaren-Ausbau ging sie zunächst auf Regelungen des Bundes (ua EAG-Novellen sowie Erneuerbare-Wärme-Gesetz) und danach auf Regelungen der Länder Kärnten, Oberösterreich und Wien ein. Schließlich widmete sie sich noch näher dem Bau- und Raumordnungsrecht (ua B-VG-Novelle Vertragsraumordnung, Umsetzung Seveso III-RL). In ihrem Fazit stellte sie ua fest, dass Energiewende sowie Klima- und Bodenschutz durch eine Vielzahl punktueller Sonderregelungen beschleunigt werden.

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Nach dem gleichermaßen informativen wie spannenden ersten Vortragsblock bot das biologische Mittagsbuffet die beste Gelegenheit, informell ins Gespräch zu kommen und die Energiespeicher wieder aufzufüllen.

Block II - Energiewende

Der Nachmittagsblock des ersten Tages war ganz dem heurigen Generalthema "Unternehmens- und Behördenverantwortung in der Klima- und Biodiversitätskrise" gewidmet.

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Univ.-Prof.in Dr.in Sigrid Stagl (Institut für ökologische Ökonomie der Wirtschaftsuniversität Wien) machte gleich zu Beginn des ersten Vortrags des Nachmittags unter dem Titel "Klima- und Biodiversitätskrise als Herausforderung unseres Wirtschaftssystems" die Zusammenhänge zwischen Umwelt, gesellschaftlichem Umfeld und wirtschaftlichen Aktivitäten deutlich. In weiterer Folge belegte sie eindrucksvoll die Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die Umwelt (bspw Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur, aber etwa auch Meerestemperatur). Eindringlich zeigte sie die Erdsystemgrenzen auf.
In weiterer Folge erläuterte sie näher die Entkopplung von Ressourcennutzung und Umweltauswirkungen vom Wirtschaftswachstum.
Schließlich zeigte sie eindrucksvoll die Kosten des Nicht-Handelns in Bezug auf den Klimawandel auf.
In ihrer Zusammenfassung forderte sie nachdrücklich, dass nachhaltiges Wirtschaften die Erdsystemgrenzen respektieren muss. Die Missachtung dieser Grenzen und das Überschreiten von Kipppunkten führt zu irreversiblen Schäden.
Nachhaltiges Wirtschaften innerhalb der Klimagrenzen sei machbar, es erfordere jedoch eine Transformation in allen Sektoren, was die Bedeutung einer proaktiven Politik und strategischen Planung unterstreiche.
Schließlich seien die Kosten des Nichthandelns sehr hoch: Es sei kostengünstiger, jetzt in nachhaltige Praktiken zu investieren, als die langfristigen Kosten der Untätigkeit zu tragen.

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Mag. Matthias Pastl (Senior Vice President Group Public Affairs, voestalpine AG) zeichnete in seinem Vortrag den Weg der voestalpine AG zum Grünen Stahl nach.
Mit eindrucksvollen Zahlen belegte er die Rolle der voestalpine, die im Jahr 2022 12 Mio Tonnen der österreichweit insgesamt 73 Mio Tonnen CO2-Emissionen zu verantworten hatte. Auf dieser Basis habe sie aber die Möglichkeit, mit wirkungsvollen Maßnahmen zu einer Verbesserung der Situation beizutragen.
Derzeit seien schon Optimierungen bei den Hochöfen (dh fossilbasiert) wirksam. In einem nächsten Schritt sei die Elektrifizierung vorgesehen (Direktreduktion + Hochöfen + Elektrolichtbogenöfen). In einem weiteren Schritt sei die wasserstoffbasierte Stahlherstellung (Direktreduktion + Schmelzaggregate + neue Technologien + CCUS) das Ziel.
Bereits der erste große Transformationsschritt (EAF in Linz und Donawitz) koste  € 1,5 Mrd, spare aber 5 % der gesamten Treibhausgasemissionen Österreichs (das entspricht der Emission von rund 2.000.000 Pkw jährlich), generiere € 767 Mio  Wertschöpfung in Österreich und sichere ca 9.000 Arbeitsplätze bei österreichischen Zulieferern.

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Direkt im Anschluss konkretisierte Mag.a Christiane Brunner (CEOs For Future) in ihrem Vortrag die "Herausforderungen der Transformation aus der SIcht von Unternehmen".
Zu Beginn stellte sie die Auswirkungen von Zeitdruck und finanziellem Druck dar und zeigte die Rolle des Wettbewerbs.
Schließlich machte sie klar, dass Commitment von Politik, Unternehmen und Zivilgesellschaft unbedingt erforderlich ist. Näher beschäftigte sie sich auch mit den Spannngsfeldern "Zeit versus Akzeptanz" sowie den Regularien "Klarheit versus Bürokratie".
 

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Nach der Kaffeepause widmete sich Univ.-Prof. Dr. Sebastian Schmid (Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Salzburg) dem Thema "Behördenverantwortung und Biodiversitätskrise".
Einleitend stellte er den Begriff der Biodiversität näher dar und definierte das Schutzgut Biodiversität und das Biodiversitätsrecht näher. In der Folge stellte er die Rechtspflichten der Verwaltungsbehörden und deren Handlungsspielräume (ua am Beispiel der naturschutzrechtlichen Bewilligung einer Erdgasaufschlussbohrung) ausführlich dar. Er plädierte dafür, die Entscheidungsspielräume zu nützen, wobei ein "großer Zuschnitt" besser als ein Stückwerk sei, und zwar: je früher, desto besser.
Abschließend resümierte er, dass es keine leichte Aufgabe sei, Biodiversität durch Recht zu schützen. Der Fokus müsse von der Eingriffs- auf die Planungsebene gelegt werden, es brauche ein Denken über Befugnisgrenzen hinaus.

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Univ.-Ass.in Mag.a Dr.in Daniela Ecker, LL.B. (Institut für Umweltrecht, JKU Linz) informierte im letzten Vortrag des ersten Tages das interessierte Publikum noch eingehend über die "Nachhaltigkeitsverpflichtung von Unternehmen".
Nach einleitenden Erklärungen und Klarstellungen wandte sie sich gleich der Verpflichtenden Berichterstattung zu. Dazu analysierte sie näher die Vorgaben der CSR-RL und der Taxanomie-VO. In einem weiteren Block ging sie detailliert auf die Sorgfaltspflichten nach der Lieferketten-RL, der Konfliktmaterialien-VO, der Holzhandels-VO und der Entwaldungs-VO ein. Abschließend beschäftigte sie sich noch näher mit der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit (Stichworte: Greenwashing und Socialwashing).

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Abendempfang

Der von Land Oberösterreich und Stadt Linz unterstützte Abendempfang fand heuer bei herrlichem Spätsommerwetter im Gastgarten eines Weinheurigen in der Nähe des Campus statt.
Der gelungene Abend wurde mit einer kurzen Ansprachen von Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner (Institut für Umweltrecht der JKU Linz) eingeleitet. Die Vertreter von Land Oberösterreich und Landeshauptstadt Linz ließen sich leider entschuldigen.

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Umwelt- und Technikrechtspreise 2024

Im Anschluss konnten die PreisträgerInnen der "Umwelt- und Technikrechtspreise 2024", die wiederum von der Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH, dem Verlag MANZ, dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und der IG Umwelt und Technik für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des österreichischen und europäischen Umwelt- und Technikrechts ausgelobt wurden, "vor den Vorhang geholt" werden.
Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner (IUR, JKU Linz) und Univ.-Prof. RA Dr. Wilhelm Bergthaler (IUR, JKU Linz) stellten in ihren Laudationes die Arbeiten der PreisträgerInnen näher vor.

Bei den Preisen wurde wieder zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Arbeiten differenziert.

Die beiden Hauptpreise für öffentlich-rechtliche Arbeiten gingen an

  • Dr. Nikolaus Handig
    für seine Dissertation: "Gefahr im Verzug und ihre Abwehr im Umweltrecht - Eine systematische Untersuchung allgemeiner und besonderer Instrumente des Verwaltungsrechts"
  • Dr. Felix Reimann
    für seine Dissertation: "Die EU-Governance-Verordnung - Rechtsprobleme der europäisierten Energie- und Klimapolitikplanung

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Ein Sonderpreis ging an

  • Mag. Dr. David M. Schneeberger, BA BA MA
    für seine Dissertation: "Machine Learning in der Verwaltung - Rechtsfragen der Black-Box-Problematik"

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Der Hauptpreis für die zivilrechtliche Arbeit ging an

  • Mag.a Dr.in Daniela Ecker, LL.B.
    für ihre Dissertation: "Zivilrechtliche Verantwortlichkeit für fehlerhafte Nachhaltigkeitsberichterstattung – mit Fokus auf die Außenhaftung".

 

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Der weitere Abend stand ganz im Zeichen des Diskutierens und Vernetzens.

Zweiter Vormittag

Der Vormittag des zweiten Tages war auch heuer zunächst den beiden topaktuellen Workshops gewidmet.

Workshop A:
Energiewende in Gemeinden

In dem von Univ.-Ass.in Dr.in Miriam Hofer geleiteten und moderierten Workshop ...

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... stellte zunächst Dr. Nikolaus Handig (Institut für Rechtswissenschaften der BOKU) "Grundlegendes zur Gefahr im Verzug Umweltrecht" dar (und auch klar). Nach einem Überblick über die verschiedenen sprachlichen Varianten und über die historische Entwicklung des Begriffs sowie unterschiedliche rechtliche Beispiele definierte er die Parameter für die "Gefahr im Verzug". Er schlägt dabei drei Kriterien vor, nämlich Erheblichkeit der Gefahr, Wahrscheinlichkeit der Gefahrenverwirklichung und Dringlichkeit der Gefahr. Letztlich bleibe es aber eine Einzelfallentscheidung.
Er wies darauf hin, dass die Behörden(organe) in aller Regel zur Abwehr von Gefahr im Verzug verpflichtet sind und dass es bei Verletzung dieser Verpflichtung letztlich auch zu Amtshaftung kommen kann.

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Im zweiten Impulsreferat widmete sich Mag. Lorenz Rösslhuber (Amt der Stmk Landesregierung) der "Gefahr im Verzug im Umweltrecht aus der Sicht einer Verwaltungsbehörde". Er stellte die Frage, was "Gefahr in Verzug" für eine Behörde bedeutet, an den Beginn seiner Ausführungen. In der Folge stellte er die Rechtsinstrumente der unmittelbaren Gefahrenabwehr (Mandatsbescheide, Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt und Ausschluss der aufschiebenden WIrkung von Rechtsmitteln) näher da, bevor er auf die einstweilige Verfügung nach § 122 WRG 1959, die Sofortmaßnahme nach § 360 Abs 4 GewO 1994 und die Anordnung nach § 31 WRG näher einging. Erläuterungen zum Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Bescheiden bildeten den Abschluss seiner Ausführungen.

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Schließlich stellte Dr.in Petra Enengel-Binder (LVwG NÖ) noch die "Gefahr im Verzug aus verwaltungsgerichtlicher Perspektive" dar. Sie beschäftigte sich zunächst mit behördlichen Sofortmaßnahmen im Umweltrecht nach AWG 2002, WRG 1959 und Forstgesetz 1975. Im Anschluss daran ging sie näher auf die Einstweilige Verfügung nach § 122 WRG 1959 ein. SChließlich behandelte sie noch die aufschiebende Wirkung vor den Landesverwaltungsgerichten und vor dem Verwaltungsgerichtshof näher.

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In der Folge stellten sich die ReferentInnen der sehr intensiven Diskussion zum Thema des Workshops.

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Workshop B:
Renaturierungs-VO

Univ.-Prof.in Dr.in Erika M. Wagner, die diesen Workshop auch präsentierte und moderierte, gab in ihrem einleitenden Impulsreferat zunächst einen groben Überblick, was auf uns zukommt. In der Folge stellte sie dem interessierten Publikum in ebenso fundierter wie prägnanter Form die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung vor, beginnend mit den Zielen, dem geographischen Anwendungsbereich, über die Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen und Energie aus erneuerbaren Quellen, bis hin zur Wiederherstellung städtischer Ökosysteme, Wiederherstellung der natürlichen Vernetzung von Flüssen und der natürlichen Funktion damit verbundener Auen, Wiederherstellung der Bestäuberpopulation, Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme und Wiederherstellung von Waldökosystemen. Breiten Raum widmete sie auch der Erstellung der nationalen Wiederherstellungspläne sowie dem Inhalt, der Vorlage, der Bewertung und der Überprüfung des nationalen WIederherstellungsplans.

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Im Anschluss daran stellte sich Univ.-Prof.in Dr.in Ulrike Pröbstl-Haider (Institut für Landschaftsentwicklung Erholungs- und Naturschutzplanung der BOKU) der "Herausforderung Wiederherstellungspläne". Sie stellte gleich zu Beginn ihres Impulsreferats fest, dass das Handeln der EU unbedingt notwendig war und dass die Renaturierungs-VO einen Meilenstein des Naturschutzes in Europa darstellt. Sie machte klar, dass messbare Erfolge im Mittelpunkt stehen, es gehe um die Etablierung von Indikatoren und prozentualen Vorgaben. In diesem Sinne beschäftigte sie sich näher mit den "Messbaren Vorgaben" des Art 4. Ganz wichig sei eine wissenschaftlich begründete, integrative und partizipative Fachplanung als Grundlage für die Wiederherstellungspläne. Beeindruckend war die Darstellung der multiplen Anforderungen an die Wiederherstellungspläne, nämlich in den Bereichen "Nachhaltige und resiliente Entwicklung", "Klimaschutz und -anpassung", "Integration aktueller Forschung" und "Nathrschutzfachliche Aspekte".
Abschließend hob sie die verbindlichen Zielpfade für die Gesamtlandschaft und die stärkere Kontrollmöglichkeit positiv hervor. Sie stellte aber auch klar, dass mehr Anstrengungen der Mitgliedstaaten erforderlich sind. Wesentlich sei ein querschnittsbezogener und integrativer Ansatz. Insgesamt sei es eine anspruchsvolle Aufgabe, für deren Umsetzung die EU keine Vorgaben macht (zB Ordnungsrecht oder weiche Maßnahmen).

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Abschließend beschäftigte sich Univ.-Prof. Dr. Daniel Ennöckl, LL.M. (Institut für Rechtswissenschaften, BOKU) mit den Anforderungen der Verordnung im Hinblick auf die Frage ihrer unmittelbaren Anwendbarkeit. Er kam dabei zum Ergebnis, dass es keiner neuen Bestimmungen bedarf, um die Vollzugs- und Praxistauglichkeit der Verordnung in der österreichischen Rechtslage herzustellen: Die bislang geltenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften seien ausreichend.

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Abschließend stellten sich die ReferentInnen noch der äußerst lebhaften Diskussion.

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Aktuelles zum Umweltrecht - Teil 2

Zu Beginn des vierten Blocks der Umweltrechtstage, der auch diesmal dem zweiten Teil von "Aktuelles im Umweltrecht" gewidmet war, bot Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Erika Wagner (Institut für  Umweltrecht, JKU Linz) einen hervorragenden Überblick über "Aktuelles zum Umweltprivatrecht" aus dem letzten Jahr.
Zu Beginn ihrer Ausführungen analysierte sie die Bedeutung des EGMR-Urteils zu den Schweizer KlimaSeniorInnen für zivile Rechte näher.
Der Hauptteil ihrer Ausführungen war Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs aus dem letzten Jahr in den Bereichen Nachbarrecht, Negatorischer Eigentumsschutz, Exekution von Unterlassungsansprüchen, Schadenersatzansprüche, Amtshaftung, Wasserrechtsgesetz,Unlauterer Wettbewerb und  Enteignungsentschädigung gewidmet.
Abschließend präsentierte sie noch die neue Bestimmung zur Baumhaftung, nämlich § 1319 ABGB, näher.

 

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Nach der wohlverdienten Mittagspause mit biologischem Buffet stellte  Mag.a Evelyn Wolfslehner (BMK) in bewährter Weise überblicksmäßig "Neue Entwicklungen im Abfallrecht" vor.
Zunächst widmete sie sich dem "Update auf nationaler Ebene", wo es einiges zur AWG-Novelle Digitalisierung, zur Abfallverbrennungsverordnung 2024, zur Novelle der Deponieverordnung, zu Abfallendeverordnungen, zur ALSAG-Novelle, und zur Umsetzung der EU-Batterienverordnung zu berichten gab.
Im Zuge des Updates auf EU-Ebene berichtete sie nach einem Kurzüberblick über die Aktivitäten auf EU-Ebene über das UN-Abkommen zum Umgang mit Plastik, über die Umsetzung der EU-Batterienverordnung und über den Status der EU-Verpackungsverordnung.
Abschließend berichtete sie noch über aktuelle Entwicklungen betreffend den Vorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie .

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Im nächsten Vortrag brachte Mag. Gunter Ossegger (BMLFUW)  das Forum in Bezug auf "Neue Entwicklungen im Wasserrecht" auf den letzten Stand. Zu Beginn berichtete er über im Bereich des Unionsrechts über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Kommunalen Abwasser-RL sowie einen Vorschlag zur Änderung der Wasserrahmen-RL, der Grundwasser-RL und der Umweltqualitätsnormen-RL.Auch aktuelle Rspr des EuGH zum Wasserrecht stellte er kurz dar.
Im Anschluss widmete er sich noch dem Unionsrecht zu Erneuerbaren Energien und der EU-Wiederherstellungs-VO.
Im Bereich des nationalen Wasserrechts berichtete er zunächst über die Umsetzung des NGP.
Einiges zu berichten gab es auch über neue Abwasseremissionsverordnungen sowie eine Änderung der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung. Neben mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen waren diesmal auch zwei Rechnungshof-Prüfberichte Thema des Vortrags. Abschließend ging Ossegger noch kurz auf die rezente ALSAG-Novelle ein.

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Erstmals Thema bei den Umweltrechtstagen waren heuer "Neue Entwicklungen im Emissionshandelsrecht", die brachte Dr. Manfred Kohlbach (BMK) dem Publikum näherbrachte. Er ging in seinem Vortrag von der (Arbeits-)Definition des Emissionshandelsrechts als die Summe aller gesetzlichen Bestimmungen, die in Österreich in Geltung sind und den Handel von Zertifikaten regeln, die Treibhausgasemissionen abbilden, aus. Auf dieser Basis stellte er fest, dass es in Österreich "zweieinhalb" solche Systeme gebe, nämlich 1. das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS), 2. das „Effort-Sharing“ der EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) und 2½. den „Nationale Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen“. In weiterer Folge ging er noch näher auf diese Systeme ein.

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Ebenfalls neu im Programm der Umweltrechtstage war der Vortrag über "Aktuelle Entwicklungen im Energierecht", mit dem Dr. Benedikt Ennser (BMK) den Umweltrechts-Block beschloss. Zu Beginn stellte er fest, dass das Ziel "erneuerbare Energie für alle" sei, die Zieldimensionen seien 1. Versorgung sichern, 2. Nachhaltigkeit verankern und 3. Gesaellschaftlichen Mehrwert schaffen. In der Folge schilderte er den (möglichen) Weg von der Krisenbewältigung über die Neuausrichtung zur Transformation.
Er konnte auch mehrere akutelle Legistik-Vorhaben präsentieren, nämlich die Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz-Novelle, die GWG-Novelle 2024, die Strompreisbremse und das Wasserstoffförderungsgesetz. In der Warteposition seien die Vorhaben Elektrizitätswirtschaftsgesetz und Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz. Darüber hinaus gebe es noch mehrere neue Legistik-Vorhaben, nämlich das Gaswirtschaftsgesetz NEU, die RED III-Umsetzung in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen, die EED-Umsetzung, die Novelle des Energielenkungsgesetzes sowie jene des Erdölbevorratungsgesetzes.
Zuletzt brachte er noch die institutionellen Aspekte "Kompetenzen", "Koalitionäre Zusammenarbeit" sowie "Initiativanträge" zur Sprache.

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Die Referate des letzten Blocks wurden noch der Diskussion unterzogen.

Im Anschluss daran resümierte Univ.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler die Vorträge und Diskussionen der letzten beiden Tage und brachte die Ergebnisse ebenso fundiert wie pointiert auf den Punkt.

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Die 29. Österreichischen Umweltrechtstage finden in der zweiten Septemberhälfte 2025 an der JKU Linz statt. Das Generalthema wird im Frühjahr bekanntgegeben.

Text: Rainer Weiß
Fotos: © Anja Hartl