Am 27. und 28. Oktober 2021 veranstalten das Institut für Umweltrecht (IUR) und das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, A. & J. Schumacher GbR (INNR) in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Umweltrecht der Universität Prag, gefördert durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt und mit freundlicher Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht an der JKU Linz (Uni-Center) die Netzwerk-Tagung zu internationalen Konventionen des Biodiversitätsschutzes – Ländervergleichende Bestandsaufnahme nach 40 Jahren Bonner und Berner Konvention und nach 40 Jahren Vogelschutzrichtlinie sowie Handlungsempfehlungen für die Zukunft.
Inhalt der Veranstaltung
Der Verlust an biologischer Vielfalt stellt nach wie vor eine der größten Bedrohungen für intakte Ökosysteme dar und gewinnt in Verbindung mit den bereits zu verzeichnenden Auswirkungen des Klimawandels zusätzlich an Bedeutung.
Seit der Konferenz von Rio gilt der Kampf gegen den Biodiversitätsverlust als international vordringliche Aufgabe. 40 Jahre nach Verabschiedung der Bonner und Berner Konvention und dem Inkrafttreten der Vogelschutzrichtlinie besteht ein Netz von rechtlich und politisch verbindlichen Instrumenten für den Schutz von wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Trotz dieser Regelungen aber schreitet der Verlust an biologischer Vielfalt dramatisch voran, was teilweise auch daran liegt, dass das Wissen darüber fehlt, welche Normen und Regeln in Nachbarländern angewendet werden und damit die grenzüberschreitende Zielsetzung der Konventionen und Richtlinien konterkariert wird.
Um Verbesserungen zu erreichen und das Ziel der Eindämmung des Biodiversitätsverlustes zu erreichen, muss die Frage beantwortet werden, woran die Umsetzung grundsätzlich scheitert.
Ziel der Veranstaltung
ist einerseits die Darstellung der zahlreichen Verbesserungen, die seit dem Inkrafttreten der Konventionen und der Vogelschutzrichtlinie erreicht wurden. Andererseits sollen auch die großen Defizite aufgezeigt werden. Von großer Bedeutung ist dabei die länderübergreifende Betrachtung (Erfahrungen aus Deutschland, Österreich, Tschechien, Slowenien und der Schweiz), weil gerade die länderübergreifende Zusammenarbeit im Vordergrund der Regelungen steht. Gleichzeitig sollen von der Veranstaltung Impulse für die im Jahr 2020 durch die Corona Pandemie ins Stocken geratenen Beratungen zur Überarbeitung des strategischen Planes zum Erhalt der Biodiversität mit Blick auf die CBD COP 15 ,die jetzt im Frühjahr 2021 in China stattfinden soll, ausgehen. Außerdem soll auch für die Umsetzung der neuen EU-Biodiversitätsstrategie 2030 (Mai 2020) maßgebliche Hilfestellung geleistet werden.
Mittwoch, 27. Oktober 2021 | |
Block 1: Einführung in die Tagung | |
10.00 | Grußbotschaft |
10.05 | Begrüßung und Motivation zur Tagung |
10.10 | Impulsreferat: Die Eigenrechtsfähigkeit von Naturgütern |
10.30 | Artensterben – Neue Aufmerksamkeit für ein lang bekanntes Problem |
10.50 | Zur Geschichte zweier internationaler Konventionen und einer europäischen Richtlinie – Zur Notwendigkeit ihrer Entstehung aus fachlicher und rechtlicher Sicht |
11.10 | Fragen und Anmerkungen |
Block 2: Herausforderung Arten- und Biodiversitätsschutz | |
11.30 | Impulsreferat: Vom Stop the Artensterbens zur Umkehr des Biodiversitätsverlustes |
11.50 | Herausforderung Biodiversität und Artenschutz auf EU-Ebene |
12.10 | Fragen und Anmerkungen |
12.30 | Mittagspause |
13.20 | Länderberichte: Umsetzung in der Praxis
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14.40 | Fragen und Anmerkungen |
15.00 | Kaffeepause |
Block 3: Mechanismen für den Erfolg | |
15.30 | Impulsreferat: Naturverträglichkeitsprüfung (FFH-VP), EuGH-Rechtsprechung und die Bedeutung des Verschlechterungsverbots |
15.50 | Impulsreferat: Herausforderungen und Stolpersteine der NVP |
16.10 | Diskussion |
16.30 | Pause und Stärkung |
Block 4: Junges Forum | |
17.00 | Input A: Bedeutung der UN-Dekade „Ecosystem Restoration“ für die Umsetzung von Biodiversitätsschutzzielen |
17.20 | Input B: Globale Beispiele zur Eigenrechtsfähigkeit von Naturgütern |
17.40 | Planspiel „Biodiversität am Wort“ |
19.00 | Ende der Veranstaltung, Bezug des Hotels |
19.30 | Gemütliches Beisammensein und Verköstigung |
Donnerstag, 28. Oktober 2021 | |
Block 5: Praxisbeispiele | |
09.00 | Habitat- und Artenschutzrecht bei Projekten – Praxisbeispiele
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Block 6: Praedatorenschutz und Entschädigungsrecht | |
10.00 | Impulsreferat: Akzeptanz für den Artenschutz |
10.20 | Länderberichte:
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11.40 | Fragen und Anmerkungen |
12.00 | Mittagessen |
Block 7: Handlungsaufträge an Gesellschaft und Politik | |
13:00 | Welche Zukunft hat die Biodiversität? |
13:20 | Was haben wir erreicht? Woran scheitern wir? Was muss besser werden? |
13:40 | Schlussdiskussion |
14:30 | Ende der Veranstaltung |
Allgemeine Hinweise
Veranstalter
Institut für Umweltrecht der Universität Linz
4040 Linz, Altenberger Straße 69,
Tel.: +43-732-2468-3570, Fax: +43-732-2468-3579
Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen
Anke & Jochen Schumacher GbR, Postfach 21 02 29, D-72025 Tübingen, Tel.: -49-7071-6878161
in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Umweltrecht der Universität Prag
mit freundlicher Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht
4040 Linz, Altenberger Straße 69
Abhaltung der Tagung
Angesichts der leider nach wie vor etwas unsicheren CoViD-Situation und um auch Interessierten, die eine (zu) lange Anreise auf sich nehmen müssten, die Möglichkeit der Teilnahme zu geben, wird die Tagung hybrid abgehalten, dh eine Teilnahme ist sowohl präsent als auch online möglich.
Anmeldung / Stornierung
Aufgrund der aktuellen CoViD-19-Situation ersuchen wir, sich bis spätestens 15. Oktober 2021 anzumelden. Eine spätere Anmeldung ist nur nach Rücksprache mit den Veranstaltern möglich.
Die Anmeldung ist durch Übermittlung des unten zum Download verfügbaren Anmelde-Formulars per e‑mail an die Adresse iur@jku.at möglich. Sie ist rechtlich bindend.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie präsent oder online teilnehmen wollen.
Stornierungen sind bis 15. Oktober 2021 kostenfrei möglich. Nach diesem Zeitpunkt müssen leider 50 % des Tagungsbeitrages, bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen ohne Abmeldung der volle Tagungsbeitrag in Rechnung gestellt werden. Selbstverständlich ist die Benennung einer Ersatzperson möglich.
Tagungsbeitrag
(einschließlich Vortragsunterlagen, Mittags-/Pausenverpflegung und Abendprogramm)
- Normalpreis: € 150,– (gilt auch für online-Teilnahme)
- Mitglieder des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht: € 100,–
- Studierende und MitarbeiterInnen österreichischer / deutscher / tschechischer / Schweizer/ slowenischer / slowakischer Universitäten (mit aktuellem Nachweis): frei
CoViD-19-Hinweis
Die Veranstalter halten selbstverständlich alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden CoViD-19-Sicherheitsmaßnahmen ein. Dies gilt auch für allfällige strengere Vorgaben der JKU zu diesem Zeitpunkt.
Nach derzeitigem Stand (Mai 2021) ist in den Veranstaltungsräumen zu anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil (bzw eine Maske nach einer mindestens gleichwertigen Norm) zu tragen (dies gilt auch für bereits geimpfte Personen). Ob auch ein „Eintrittstest“ (negativer PCR-Test [nicht älter als 48 Stunden] oder negativer SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest einer öffentlich befugten Stelle [nicht älter als 24 Stunden]) vorzuweisen ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Sie erhalten jedenfalls rechtzeitig vor der Veranstaltung per e-mail Informationen über die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen.
Die Veranstalter behalten sich vor, die Tagung als Webinar abzuhalten, wenn dies aufgrund der CoViD-19-Situation erforderlich ist. In diesem Fall bleiben alle Anmeldungen aufrecht und bindend.
DSGVO-Hinweis
Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden von den Veranstaltern entsprechend den Bestimmungen des DSG 2000 idgF und der DSGVO zur Abwicklung der Veranstaltung sowie für Informationszwecken für weitere Veranstaltungen sowie für die Versendung des IUR-Newsletters gespeichert und verwendet.
Bei der Veranstaltung werden zum Zweck der Dokumentation der Veranstaltung entsprechend den Bestimmungen des DSG 2000 idgF und der DSGVO Audio-, Video- und Fotoaufnahmen angefertigt, gespeichert und in weiterer Folge verwendet.
Information
- Institut für Umweltrecht, Tel. +43-732-2468-3570 oder 3565, E-Mail: iur(at)jku.at
Anmeldung
- durch Übermittlung des unten zum Download verfügbaren Anmelde-Formulars per e‑mail an die Adresse iur@jku.at
Förderung
Diese Veranstaltung wird von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster gefördert.