Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH, der Verlag MANZ, der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV) und die IG Umwelt und Technik setzen für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des österreichischen und europäischen Umwelt- und Technikrechts zwei Preise in Höhe von je € 2.500,– für eine öffentlich-rechtliche und eine privatrechtliche Arbeit aus. Der Preis wird jährlich vergeben.
Hier finden Sie die aktuelle Ausschreibung zum Österreichischen Umwelt- und Technikrechtspreis 2024 (Einreichfrist: 1. August 2024).
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Die Bewerberinnen/Bewerber dürfen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie müssen Angehörige oder Absolventen österreichischer Universitäten sein. Professorinnen/Professoren österreichischer Universitäten und Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Auslobenden sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahmebedingungen finden Sie unter www.haslinger-nagele.com, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.
- Eingereicht werden können in deutscher Sprache verfasste unveröffentlichte Arbeiten und solche, deren Veröffentlichung nach dem 1. September 2023 erfolgt ist. Bei Dissertationen / Diplomarbeiten gilt der gleiche Termin für deren Approbation.
- Die Arbeit muss bis spätestens 1. August 2024 bei der Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Mölker Bastei 5, in elektronischer Form per E-Mail an office.wien@haslinger-nagele.com mit dem Betreff „Umwelt- und Technikrechtspreis“ einlangen. Der eingereichten Arbeit ist ein kurzer Lebenslauf der Verfasserin/des Verfassers beizulegen; etwaige akademische Zeugnisse, die für die Arbeit erteilt wurden, sind bekannt zu geben. Sollte die Arbeit bereits bei anderen Institutionen, welche Preise stiften, eingereicht oder prämiert worden sein, ist dies im Bewerbungsschreiben mitzuteilen.
- Über die Zuerkennung des Preises entscheidet ein Kuratorium unter dem Vorsitz von Vis.-Prof. Univ.-Prof. i.R. Dr. Ferdinand Kerschner. Der Preis kann unter mehreren Autorinnen/Autoren geteilt werden. Mangels preiswürdiger Arbeiten kann die Vergabe ausgesetzt werden. Die Entscheidung ist endgültig und unterliegt keinerlei Anfechtung, insbesondere auch nicht vor Gericht.
Hier gibt's die Ausschreibung zum Download (PDF), öffnet eine Datei in einem neuen Fenster