Gründung und Aufbau des Instituts
Das Institut für Umweltrecht wurde nach dreijähriger Vorbereitungsphase am 18. Dezember 1996 als erstes österreichisches Institut für Umweltrecht an der Johannes Kepler Universität Linz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster konstitutiert.
Das Institut wurde als Fakultätsinstitut mit Forschung und Lehre im Fach Umweltrecht betraut.
In den Jahren 1997 bis 1999 erhielt das Institut zu gleichen Teilen vom Land Oberösterreich und von der Stadt Linz eine maßgebliche Wissenschaftsbasisförderung für Aufbau und Ausbau des Instituts.
Der laufende Institutsbetrieb wurde lange Zeit ausschließlich über Drittmittel finanziert. Auch derzeit bilden Drittmittel einen wesentlichen Anteil der nötigen Finanzierung.
Als Plattform für eine Kommunikation und Diskussion im Bereich des Umweltrechts, aber auch zur wirtschaftlichen Absicherung des Instituts wurde der Verein zur Förderung des Institutes für Umweltrecht gegründet.
Alle am Umweltrecht interessierten Institutionen, Verbände und Personen sind herzlich zum Vereinsbeitritt eingeladen.
Auftrag der Universitäten
Entsprechend dem ausdrücklichen Universitätsauftrag gem § 1 UG 2002, "zur gedeihlichen Entwicklung … der natürlichen Umwelt beizutragen", sind Aufgaben des Instituts für Umweltrecht (IUR) Forschung und Lehre im Fach Umweltrecht.
Das Umweltrecht umfasst alle Bestimmungen des Europarechts, des Völkerrechts (WTO), des Verfassungs- und des Verwaltungsrechts, des Strafrechts und des Privatrechts, die der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen dienen.
Philosophie des Instituts
Entsprechend dem ausdrücklichen Universitätsauftrag gem § 1 UG 2002, "zur gedeihlichen Entwicklung … der natürlichen Umwelt beizutragen", sind Forschung und Lehre im Fach Umweltrecht Aufgaben des Instituts für Umweltrecht (IUR).
Am 1996 gegründeten Institut wird sowohl Grundlagen- als auch angewandte Forschung betrieben. Mehrfach hat das Institut an neuen Umweltgesetzen mitgearbeitet.
Das IUR verfolgt eine gesamthafte, interdisziplinäre Sichtweise, die beim konkreten Umweltsachproblem ansetzt und so eine noch bessere Lösungsqualität ermöglicht. Dabei arbeitet das IUR auch interdisziplinär mit anderen Umweltwissenschaften (Ökologie, Ökonomie, Umwelttechnik, Umweltmedizin, …) zusammen.
Seit 1999 betreut das IUR maßgeblich den Studienschwerpunkt Umweltrecht im Rahmen der Juristenausbildung in Linz.
Arbeitsmethoden des Instituts
Am Institut für Umweltrecht werden die anerkannten rechtswissenschaftlichen Methoden (insb der normativen Wertungs- und Interessenjurisprudenz) angewendet.
Das Institut will jedoch darüber hinaus verstärkt fächerübergreifend, vernetzend im Bereich des Rechts, aber auch hinaus interdisziplinär mit anderen Umweltwissenschaften (Ökologie, Ökonomie, Umwelttechnik) zusammenarbeiten.
Das Institut betreibt sowohl Grundlagen- als auch angewandte Forschung.
Im Grundlagenbereich will es vor allem - wegen der beinahe schon unüberschaubaren Normenflut und Rechtszersplitterung - das Umweltrecht systematisieren und deregulieren, auf das Wesentliche zurückführen, um dieses effizient umsetzen zu können. Langfristiges Ziel ist die Mitarbeit an einem (österreichischen oder europäischen) Umweltgesetzbuch.
Im Bereich der angewandten Forschung widmet sich das Institut konkreten praktischen Fragestellungen des Umweltrechts. Es befasst sich mit rechtsdogmatischen Auslegungsfragen, wobei es praxisorientierte Hilfestellung allen vom Umweltrecht Betroffenen (Unternehmen, Industrie, einzelnen betroffenen Nachbarn,...) bieten soll. Darüber hinaus arbeitet es auch rechtspolitisch, soweit konkrete Gesetzesentwürfe formuliert bzw begutachtet werden (sollen). Schon mehrfach hat das IUR an neuen Gesetzen im Bereich des Umweltrechts mitgearbeitet.