Entwicklung und Geschichte
Das Institut für Universitätsrecht wurde im Jahre 1979 als Forschungsinstitut des Senates gegründet. Die Reform der österreichischen Universitäten von 1975 füllte die wissenschaftlichen und publizistischen Aktivitäten des Instituts für viele Jahre aus. Die Entwicklung des Rechts der höheren Bildung führte zu einer starken institutionellen Differenzierung des postsekundären Bereiches,
namentlich in Form von öffentlichen Universitäten, Fachhochschulstudiengängen, Privatuniversitäten, Pädagogischen Hochschulen und besonderen Einrichtungen wie der Universität für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) und dem Institute of Science and Technology-Austria (ISTA).
Das Institut für Universitätsrecht hat seine Bezeichnung beibehalten, seinen Wirkungsbereich in Forschung und Lehre jedoch den Entwicklungen angepasst. Forschung und Lehre erstrecken sich auf den gesamten postsekundären Bereich in seinen staatlichen, europäischen und internationalen Bezügen.
Das Institut kooperiert mit in- und ausländischen Bildungseinrichtungen, mit Behörden, Interessenverbänden und Organisationen der Politik und Wirtschaft. Es veranstaltet Tagungen und ist redaktioneller Sitz der Zeitschrift für Hochschulrecht (zfhr) sowie einer Schriftenreihe zum österreichischen und internationalen Universitäts- und Hochschulrecht. Und ist maßgebend an der Herausgabe des Handbuchs des österreichischen Hochschulrechts beteiligt.