Das Institut für Unternehmensrecht vertritt das Fach Unternehmensrecht in Lehre und Forschung.
Es befasst sich mit sämtlichen Teilbereichen des österreichischen, europäischen und internationalen Unternehmensrechts, zu denen Lehrveranstaltungen angeboten und Forschungsleistungen erbracht werden. Im Einzelnen sind dies
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das allgemeine Unternehmensrecht (früher Handelsrecht) einschließlich des Rechnungslegungsrechts,
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das Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht einschließlich des Stiftungsrechts,
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das Wertpapierrecht,
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das Wettbewerbsrecht (Kartellrecht sowie Recht gegen den Unlauteren Wettbewerb)
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das Kapitalmarktrecht,
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und das Immaterialgüterrecht (insbesondere Marken-, Muster-, Patent- und Urheberrecht).
In der Praxis bestehen freilich zahlreiche Bezüge zu anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Steuerrecht, dem Insolvenzrecht, dem Zivilprozessrecht, dem Strafrecht, dem Bankrecht, dem Versicherungsrecht und insbesondere dem Zivilrecht. Insofern sind in der Lehre und der Forschung neben den ureigenen Materien auch benachbarte Wissenschaftszweige miteinzuschließen. Dazu kommt, dass die Wirtschaft heute mehr denn je international ausgerichtet ist und das Unternehmensrecht in bestimmten Bereichen (etwa dem Kartell- oder Kapitalmarktrecht) stark von den Vorgaben der Europäischen Union geprägt ist. Durch Verordnungen und Richtlinien greift das Europarecht tief in das Unternehmensrecht ein; ihm ist daher im Rahmen von Lehre und Forschung gebührender Raum zu widmen.