Zur JKU Startseite
Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre
Was ist das?

Institute, Schools und andere Einrichtungen oder Angebote haben einen Webauftritt mit eigenen Inhalten und Menüs.

Um die Navigation zu erleichtern, ist hier erkennbar, wo man sich gerade befindet.

Forschungsschwerpunkte

Das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre betreut das Verwaltungsrecht in der Lehre und in der Forschung. Zu den wesentlichen Institutsaufgaben zählt daher auch die wissenschaftliche Forschung auf allen Gebieten des österreichischen und des europäischen Verwaltungsrechts. Ungeachtet dieser umfassenden Aufgabenstellung hat das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre in seiner Forschungstradition einige besondere Forschungsschwerpunkte gesetzt:

Das Hochschulrecht als Querschnittsmaterie umfasst den gesamten postsekundären Bildungsbereich. Insbesondere zählen dazu zum einen die organisations-, studien- wie auch beschäftigungsrechtlichen Aspekte der Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, und zum anderen die Forschungsförderung sowie die Regelungen der hochschulischen Qualitätssicherung.

Ein Forschungsschwerpunkt des Instituts liegt im Öffentlichen Hochschulrecht als einem Rechtsgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts, dessen Entwicklung in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch zahlreiche unionsrechtliche Vorgaben, deutlich an Dynamik gewonnen hat. Wenngleich das Hochschulrecht auch grundsätzlich nicht in die gemäß dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung einer primärrechtlichen Grundlage bedürftige Kompetenz der EU fällt, zeitigt das Unionsrecht in diesem Bereich – insbesondere auf Basis der bekannt „integrationsfreundlichen“ Rechtsprechung des EuGH – erhebliche Auswirkungen auf die hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten. Innerstaatlich führten vor allem der Paradigmenwechsel im Universitätsrecht mit Einführung des UG 2002, die Fortentwicklung der nicht-staatlichen postsekundären Bildungsträger sowie die Umgestaltung(en) der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und ihres Wahlmodus in den letzten Jahren zu einer Vielzahl an rechtlichen bzw auch rechtspolitischen Fragestellungen.

Das Schulrecht umfasst Regelungskomplexe, die einerseits die äußere Organisation des Schulwesens festlegen (insb Schulorganisationsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, Privatschulgesetz) und anderseits die innere Ordnung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit betreffen (insb Schulunterrichtsgesetz).

Ein Forschungsschwerpunkt des Instituts liegt im Schulunterrichtsrecht, das in den letzten Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren hat. Exemplarisch genannt sei die Einführung der Neuen Mittelschule und der teilzentralen kompetenzorientierten Reifeprüfung sowie Reife- und Diplomprüfung und des Modells der modularen Oberstufe und - im Hinblick auf das seit 1. Jänner 2014 geltende neue Rechtsschutzsystem - die Einführung eines Provisiorialverfahrens.
 

Der Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung hat deren Prozesse grundlegend verändert und vor allem für die Kommunikation zwischen der Verwaltung und dem Bürger völlig neue Möglichkeiten eröffnet. Das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre widmet sich gleichsam seit der ersten Stunde des E-Government den damit verbundenen verwaltungsrechtlichen und verwaltungswissenschaftlichen Fragestellungen. Das Institut hält zu diesem Thema wissenschaftlichen Veranstaltungen ab und kann eine umfangreiche Forschungstätigkeit vorweisen.

Das Energierecht, das insbesondere das Elektrizitäts- und das Gaswirtschaftsrecht sowie das Recht der erneuerbaren Energien umfasst, hat im letzten Jahrzehnt durch den EU-Beitritt erhebliche Impulse erfahren und an Dynamik gewonnen. Das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre kooperiert in der Erforschung und Betreuung des Energierechts eng mit dem Energieinstitut an der JKU Linz, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster.

Zur energierechtlichen Profilbildung der JKU Linz trägt die Zeitschrift für Energie- und Technikrecht (ZTR) bei, die seit Dezember 2011 viermal im Jahr erscheint (Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer, Schriftleiter: Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer).

Das öffentliche Recht und hier ganz besonders das Verwaltungsrecht ist heute über weite Strecken Europarecht oder durch dieses geprägtes innerstaatliches Recht. Das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre nimmt sich in seiner Forschung dementsprechend verstärkt den europarechtlich geregelten Verwaltungsmaterien, so etwa dem Technik-, Umwelt- und Energierecht, an.

Über das besondere Verwaltungsrecht hinaus fokussiert die Forschungsarbeit des Instituts auf die europarechtlich motivierte Genese des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts. So beschleunigt sich in den letzten Jahren die Entwicklung hin zu einem Europäischen Verwaltungsrecht, das die klassische Dichotomie von unionaler und mitgliedstaatlicher Vollziehung überwindet: Der Einsatz teils völlig neuer, teils bereits dem nationalen Verwaltungsrecht bekannter institutioneller und prozessualer Instrumente schafft einen Informations-, Entscheidungs- und Kontrollverbund, in dem sich die Verwaltungen der Mitgliedstaaten und die EU-Eigenverwaltung in einem kooperativen, mitunter aber auch in einem hierarchischen Verhältnis wieder finden. Dieser „Europäischen Verwaltungszusammenarbeit“ und seinen weit reichenden Konsequenzen für die österreichische Verwaltung widmet sich ein aktuelles Forschungsprojekt von Michael Mayrhofer.

Auch das Verfassungsrecht steht zunehmend unter europäischem Einfluss. Das Institut verfolgt hier Forschungsprojekte, die sich mit der Neuordnung des Rechtsschutzsystems in der Verschränkung der innerstaatlichen und der europäischen Ebene befassen. Im Mittelpunkt stehen dabei Grundrechtsfragen.

Ein zentraler Forschungsschwerpunkt des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre liegt im Gemeinderecht. Die Gemeinde bildet oftmals die erste Kontaktadresse für den Bürger, wenn dieser Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen will oder muss. Für den Bürger ist die Gemeinde daher nicht – neben Bund und Land – die „dritte“, sondern die „erste“ Verwaltungsebene. Diese besondere staatsrechtliche Position der Gemeinde findet in ihrer Organisation als Selbstverwaltungskörper entsprechend Berücksichtigung.

Das Verwaltungsrecht regelt auf vielfältige Weise die Medizin: Berufsrechtliche Vorschriften für Ärzte und sonstiges medizinisches Personal, das Recht der Gesundheitseinrichtungen und spezifische Regelungen einzelner medizinischer Fachbereiche sind verwaltungsrechtlicher Natur. Das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre widmet sich diesem gesellschaftlich bedeutsamen Rechtsbereich und bringt öffentlich-rechtliche Kompetenz in die interdisziplinäre Auseinandersetzung mit dem Medizinrecht ein. Besondere Beachtung wird dabei jenen Materien geschenkt, die durch eine geradezu sprunghafte medizinische Entwicklung in den letzten Jahren geprägt sind, so insbesondere dem Recht der Reproduktionsmedizin.
 

Die Grundrechte entfalten Bedeutung für die gesamte Rechtsordnung. Insbesondere determinieren sie auch das Verwaltungshandeln: Sei es als Verfahrensgrundrechte, die bei der Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens und des Rechtsschutzes zu beachten sind, sei es als Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte, die auch das Verwaltungshandeln inhaltlich mitbestimmen. Die Grundrechte in ihrer nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Dimension bilden einen Forschungsschwerpunkt des Instituts.

Erhebliche Teile des Verwaltungsrechts lassen sich (auch) dem öffentlichen Wirtschaftsrecht zuordnen. Das Institut für Verwaltungsrecht befasst sich daher regelmäßig auch mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Hervorzuheben ist etwa der gemeinsam mit dem Energieinstitut an der JKU betreute Schwerpunkt auf dem Energierecht (Elektrizitäts- und Gaswirtschaftsrecht).

Das Parlament bildet in der demokratischen Verfassungsordnung das zentrale Organ politischer Willensbildung. Seine Stellung im Gefüge der Staatsorgane, insbesondere als Kontrollorgan gegenüber der Regierung, bildet einen Schwerpunkt der Forschung des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre.

Das Polizeirecht ist eine der klassischen Verwaltungsrechtsmaterien schlechthin. Es umfasst neben dem Sicherheitspolizeirecht und der Sicherheitsverwaltung insbesondere das Kriminalpolizeirecht und geht in der Verwaltungspolizei ins gesamte besondere Verwaltungsrecht über. Der vom Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre wöchentlich versandte Rundbrief Polizeirecht Aktuell informiert laufend über aktuelle Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidung im Bereich Polizeirecht.

Em.Univ.-Prof. Dr. Peter Oberndorfer, Richter des Verfassungsgerichtshofes i.R., hat die Pflege der Rechts der Verwaltungskontrolle und des Rechtsschutzes in Linz maßgeblich mitbegründet. Sein richtungweisender Grundriss über „Die österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit“ (1983) ist noch immer unübertroffen. Eine eigene Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle, die mittlerweile von Univ. Prof. Dr. Michael Mayrhofer, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster geleitet wird, trägt der Bedeutung, die diesem Rechtsfeld seit jeher an der JKU eingeräumt wird, Rechnung.
 

Mit dem Technikrecht ist eine eigenständige rechtswissenschaftliche Disziplin im Entstehen, die in Österreich bislang noch kaum als solche wahrgenommen wird. Diese Zurückhaltung, der eine rege wissenschaftliche Aktivität etwa in der Bundesrepublik Deutschland gegenübersteht, wird jedoch der zunehmenden Bedeutung des Technikrechts und dem Bedürfnis nach seiner systematischen Untersuchung nicht mehr gerecht. An der JKU Linz wird deshalb das Technikrecht als Schwerpunkt in Forschung und Lehre aufgebaut und etabliert – der Entwicklungsplan der JKU Linz legt den Aufbauschwerpunkt Umwelt- und Technikrecht fest –, wozu vor allem die neu eingerichtete Abteilung für Technikrecht am Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre einen maßgeblichen Beitrag leisten will und soll.

Die JKU Linz ist für eine derartige technikrechtliche Schwerpunktsetzung aus mehreren Gründen besonders geeignet. Sie spiegelt erstens den interdisziplinären Charakter dieser Materie durch ihre rechtswissenschaftliche und ihre technisch-naturwissenschaftliche Ausrichtung wieder. Zweitens hat die JKU Linz mit der Einrichtung des Masterstudiums „Recht und Wirtschaft für Techniker/innen“ und jüngst auch mit jener des Masterstudiums „Webwissenschaften“ in der Lehre eine technikrechtliche Profilbildung eingeleitet, die durch entsprechende Forschungsleistungen zu ergänzen ist. Schließlich ist es drittens die Nähe zum Technikstandort Oberösterreich, die eine fruchtbare Interaktion von Wissenschaft und Praxis erlaubt und aufgrund der bisherigen Erfahrungen erwarten lässt.

Das Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre pflegt die Wissenschaft vom öffentlichen Umweltrecht seit den Anfängen dieses Zweiges des besonderen Verwaltungsrechts. Zu nennen sind etwa frühe Publikationen zu forstschädlichen Luftverunreinigungen (Schröder/Jabornegg/Kapolnek/Kemptner) und zur Sicherung und Sanierung von Altlasten (Hauer). Inzwischen betreut die Abteilung für Umweltverwaltungs- und Anlagenrecht das gesamte Umweltverwaltungsrecht – insbesondere Luftreinhalterecht, Wasserrecht, Bodenrecht, Forstrecht, Naturschutzrecht, Raumplanungsrecht, Anlagenrecht etc – auf institutionalisierter Basis.