Das Hochschulrecht als Querschnittsmaterie umfasst den gesamten postsekundären Bildungsbereich. Insbesondere zählen dazu zum einen die organisations-, studien- wie auch beschäftigungsrechtlichen Aspekte der Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen, und zum anderen die Forschungsförderung sowie die Regelungen der hochschulischen Qualitätssicherung.
Ein Forschungsschwerpunkt des Instituts liegt im Öffentlichen Hochschulrecht als einem Rechtsgebiet des Besonderen Verwaltungsrechts, dessen Entwicklung in den letzten Jahren, nicht zuletzt durch zahlreiche unionsrechtliche Vorgaben, deutlich an Dynamik gewonnen hat. Wenngleich das Hochschulrecht auch grundsätzlich nicht in die gemäß dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung einer primärrechtlichen Grundlage bedürftige Kompetenz der EU fällt, zeitigt das Unionsrecht in diesem Bereich – insbesondere auf Basis der bekannt „integrationsfreundlichen“ Rechtsprechung des EuGH – erhebliche Auswirkungen auf die hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedstaaten. Innerstaatlich führten vor allem der Paradigmenwechsel im Universitätsrecht mit Einführung des UG 2002, die Fortentwicklung der nicht-staatlichen postsekundären Bildungsträger sowie die Umgestaltung(en) der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und ihres Wahlmodus in den letzten Jahren zu einer Vielzahl an rechtlichen bzw auch rechtspolitischen Fragestellungen.
Das Schulrecht umfasst Regelungskomplexe, die einerseits die äußere Organisation des Schulwesens festlegen (insb Schulorganisationsgesetz, Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, Privatschulgesetz) und anderseits die innere Ordnung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit betreffen (insb Schulunterrichtsgesetz).
Ein Forschungsschwerpunkt des Instituts liegt im Schulunterrichtsrecht, das in den letzten Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren hat. Exemplarisch genannt sei die Einführung der Neuen Mittelschule und der teilzentralen kompetenzorientierten Reifeprüfung sowie Reife- und Diplomprüfung und des Modells der modularen Oberstufe und - im Hinblick auf das seit 1. Jänner 2014 geltende neue Rechtsschutzsystem - die Einführung eines Provisiorialverfahrens.