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Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre
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Diplomstudium Rechtswissenschaften

1. Studienabschnitt

Ziel
Die Studierenden verfügen über das Basiswissen sowie über die methodischen Grundfertigkeiten im Bereich des Öffentlichen Rechts. Sie beherrschen die Grundbegriffe des Öffentlichen Rechts und verstehen die Staatsorganisation, das Staatshandeln sowie die Grundzüge des Rechtsschutzes und der Rechtswege im Öffentlichen Recht.

 

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage automatisierter Computer-Tests über JKU Moodle Exam, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster. Im Laufe des Semsters werden fünf automatisierte Computer Tests (Moodle exam) angeboten. Jeder Test (Moodle exam) besteht aus jeweils fünf Fragen, dauert 12 Minuten und kann nicht wiederholt werden. Für die Gesamtbeurteilung werden die besten vier Moodle exams herangezogen.
Studierende, die den Kurs nicht positiv abschließen konnten, haben die Möglichkeit, die Lehrveranstaltungsprüfung in dem auf die Lehrveranstaltung folgenden Semester bis zu viermal zu wiederholen. Jede dieser Wiederholungen erfolgt in Form eines Moodle Re-exams über den gesamten Lehrveranstaltungsstoff. Jedes Moodle Re-exam umfasst 20 Fragen bei einer Bearbeitungsdauer von 45 Minuten.

Ziel
Die Lehrveranstaltung soll die Studierenden beim Erarbeiten und Verstehen des Kursstoffes (Kurs Öffentliches Recht I) unterstützen, ermöglicht aber auch die Schärfung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten durch fachliche Diskussionen im kleinen Kreis. Im Rahmen des (mit dem Curriculum 2015 neu geschaffenen) Fertigkeitentrainings werden darüber hinaus auch andere juristische Kernkompetenzen – wie die Fähigkeit zum Lesen und Verstehen von Rechtsvorschriften, zum Entwickeln und Präsentieren von rechtlichen Argumenten und Überlegungen in Wort und Schrift oder zum korrekten Zitieren von Normen – besonders gefördert.

 

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 90 Minuten. Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen.

 

Ziel
Die Übung Öffentliches Recht I (1) dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die Übung Öffentliches Recht I (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von einfachen Schriftsätzen (Antrag, Bescheid). Ziel ist insbesondere die Vermittlung der Fähigkeit zur selbstständigen Falllösung.

 

Formelle Voraussetzungen
Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I (1) ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

 

Inhaltliche Voraussetzungen
Es werden gute Kenntnisse des Stoffes des Kurses Öffentliches Recht I vorausgesetzt.

 

Prüfungsmodus
Zur Überprüfung des Lernfortschritts und zur Erlangung von „Klausurroutine“ werden zwei Probeklausuren angeboten, die entweder an der JKU Linz oder zuhause mitgeschrieben werden können. Zur Selbstkorrektur der Klausuren wird ein detailliertes Lösungs- und Bewertungsschema zur Verfügung gestellt.
Die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungsteilnahme („mit Erfolg teilgenommen“) setzt die elektronische Übermittlung bzw die Abgabe der ernsthaften Bearbeitung mindestens einer Probeklausur voraus. Der jeweilige Abgabetermin wird in der Übung bekannt gegeben. Unterbleibt eine solche Übermittlung bzw Abgabe, wird die Lehrveranstaltung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

Ziel
Die Übung Öffentliches Recht I (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Die Übung findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt.

 

Formelle Voraussetzungen
Voraussetzung für die Absolvierung der Übung Öffentliches Recht I (2) ist der Abschluss der Studieneingangs- und Orientierungsphase.

 

Inhaltliche Voraussetzungen
Sehr gute Kenntnisse des Stoffes des Faches Öffentliches Recht I sowie sehr gute Fähigkeiten zur Falllösung und zur Formulierung von (einfachen) Schriftsätzen (Antrag, Bescheid).

 

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; die besten drei Ergebnisse werden für die Beurteilung herangezogen. Jede der vier Klausuren wird von einer/einem anderen Lehrveranstaltungsleiter/in (mit Lehrbefugnis für das Öffentliche Recht) zusammengestellt.
Jede Klausur ist in zwei Teile gegliedert:

Teil A: Beantwortung konkreter Fragen zu einem kurzen Sachverhalt bzw zu einem bestimmten Rechtsproblem;

Teil B: Verfassen eines Schriftsatzes (Antrag und/oder Bescheid) anhand eines Sachverhalts.

2. Studienabschnitt

Ziel
Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der wichtigsten staatlichen Handlungsformen mit Schwerpunkt auf Gesetzgebung und Verwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Probleme im Spiegel der Rechtsprechung; sie besitzen ein systematisches Verständnis des Handlungsformensystems und seiner Querbezüge zum Rechtsschutzsystem und sind in der Lage, einfache Fälle zu lösen.

 

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses bis zum Ende des auf die Lehrveranstaltung folgenden Semesters vier Mal wiederholt werden.

Ziel
Die Studierenden verfügen über ein breites Wissen zu den zentralen Grundrechten; sie sind mit den allgemeinen Grundrechtslehren vertraut und können unterschiedliche Fallkonstellationen aus der grundrechtlichen Perspektive beurteilen.

 

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer automatisierten Computer-Testung. Während des laufenden Semesters wird ein Test angeboten, der aus zwanzig Fragen besteht; die Bearbeitungsdauer beträgt 45 Minuten. Der Test kann innerhalb desselben Kurses vier Mal wiederholt werden.

 

 

Ziel
Die Studierenden verfügen über vertieftes Wissen über den Gewährleistungsinhalt der Grundrechte, die im KS Grundrechte I noch nicht behandelt wurden (insbesondere Recht auf Leben, Verbot der Sklaverei und Zwangsarbeit, Freizügigkeit, Datenschutz, Hausrecht/Schutz der Wohnung; Glaubens- und Religionsfreiheit, spezielle Verfahrensrechte), und die allgemeinen Grundrechtslehren; sie sind in der Lage, Fallkonstellationen aus grundrechtlicher Perspektive zu lösen.

 

Ziel
Die Übung dient in der ersten Hälfte des Semesters der intensiven Vorbereitung auf die UE Öffentliches Recht II (2) durch gemeinsames Lösen von Beispielsfällen und Erarbeiten von Schriftsätzen (Antrag, Bescheid, Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde, Revision, Erkenntnisbeschwerde, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung) und Rechtsgutachten.
Die Studierenden sollen dadurch die Fähigkeit zur selbständigen Lösung auch komplexerer Fälle erlangen. Die Probeklausuren ermöglichen ihnen eine laufende Beurteilung der eigenen "Prüfungsreife".

 

Prüfungsmodus
Zur Überprüfung des Lernfortschritts und zur Erlangung von „Klausurroutine“ werden zwei Probeklausuren angeboten, die entweder an der JKU Linz oder zuhause mitgeschrieben werden können. Zur Selbstkorrektur der Klausuren wird ein detailliertes Lösungs- und Bewertungsschema zur Verfügung gestellt.
Die positive Beurteilung der Lehrveranstaltungsteilnahme („mit Erfolg teilgenommen“) setzt die elektronische Übermittlung bzw die Abgabe der ernsthaften Bearbeitung mindestens einer Probeklausur voraus. Der jeweilige Abgabetermin wird in der Übung bekannt gegeben. Unterbleibt eine solche Übermittlung bzw Abgabe, wird die Lehrveranstaltung mit „ohne Erfolg teilgenommen“ beurteilt.

Ziel
Die UE Öffentliches Recht II (2) dient der strukturierten Wissensüberprüfung. Sie findet in der zweiten Hälfte des Semesters statt. Die Studierenden sollen in der Lage sein, auf Grundlage des in relevanten Lehrveranstaltungen (KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie VL Besonderes Verwaltungsrecht) erlernten und in der AG und der UE Öffentliches Recht II (1) vertieften Stoffes Fälle zu lösen sowie Schriftsätze (Antrag, Bescheid, Erkenntnis, Bescheid-, Maßnahmen- und Säumnisbeschwerde, Revision, Erkenntnisbeschwerde, Individualantrag auf Gesetzes-, Verordnungs- und Staatsvertragsprüfung) und Rechtsgutachten zu verfassen.

 

Formelle Voraussetzungen
Erfolgreiche Absolvierung von mindestens drei der folgenden Kurse: KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts oder erfolgreiche Absolvierung der Arbeitsgemeinschaft Öffentliches Recht II.
Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2016 geltenden Fassung:
Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.10.2016 mindestens eine Übung oder einen Klausurenkurs aus dem Fach Verfassungsrecht und/oder dem Fach Verwaltungsrecht nach den bisher geltenden Vorschriften erfolgreich absolviert haben.

Übergangsbestimmungen zur ab 1.10.2019 geltenden Fassung: Diese Voraussetzungen gelten nicht für Studierende, die vor 1.3.2019 mindestens drei der folgenden Kurse erfolgreich absolviert haben: KS Staats- und Verwaltungsorganisation I, KS Staats- und Verwaltungshandeln, KS Grundrechte I, KS Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit Öffentlichen Rechts.

Inhaltliche Voraussetzungen
Kenntnis des öffentlichen Rechts auf Niveau der UE Öffentliches Recht II (1).

 

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage schriftlicher Klausurarbeiten mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten (gerechnet ab Bekanntgabe der Aufgabenstellung bis zur Abgabe der Prüfungsarbeit). Angeboten werden vier Klausuren (eine davon als Nachklausur am Ende der das Semester abschließenden Ferien), bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden; Bei der ersten Klausur ist eine Bescheidbeschwerde oder eine Maßnahmenbeschwerde an ein Verwaltungsgericht oder eine Revision an den VwGH und bei der zweiten Klausur eine Erkenntnisbeschwerde (Beschlussbeschwerde) oder ein Individualantrag auf Verordnungs- oder Gesetzesprüfung an den VfGH zu verfassen. Daneben sind auch den Schriftsatz ergänzende Fragestellungen zulässig. Bei der dritten Klausur und der Nachklausur kann jeder der oben (unter „Ziele“) genannten Schriftsätze oder ein Rechtsgutachten zu verfassen sein. Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung müssen jedenfalls bei der dritten Klausur oder der Nachklausur mehr als 25 Punkte erreicht werden. Unter dieser Voraussetzung werden für die Gesamtbewertung die besten drei Ergebnisse für die Beurteilung herangezogen.

Inhalt
Falllösung, Anfertigung von Schriftsätzen (Berufung, Verwaltungsgerichtliches Erkenntnis, Bescheid- und Maßnahmenbeschwerde an das Verwaltungsgericht, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH, Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung an den VfGH) sowie Rechtsgutachten.

 

Ziel
Die Studierenden sind in der Lage, Fälle unter vernetzter Anwendung des in den Kursen Staats- und Verwaltungsorganisation I, Staats- und Verwaltungshandeln, Grundrechte I, Verwaltungsverfahren und Gerichtsbarkeit öffentlichen Rechts I sowie der Vorlesung Besonderes Verwaltungsrecht begleitend erworbenen Wissens methodisch und inhaltlich richtig zu lösen. Sie besitzen die Fähigkeit, Schriftsätze (Erkenntnis, Bescheid- und Maßnahmenbeschwerde, Revision, Erkenntnisbeschwerde, Individualantrag auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung) und Rechtsgutachten anzufertigen.

 

Prüfungsmodus
Während des laufenden Semesters werden zwei Klausuren angeboten, bei denen maximal jeweils 50 Punkte vergeben werden. Das beste Ergebnis wird für die Beurteilung herangezogen (mindestens 25,5 Punkte = mit Erfolg teilgenommen;
weniger als 25,5 Punkte = ohne Erfolg teilgenommen).

Ziel
Die Lehrveranstaltung bereitet die Grundzüge der wissenschaftlichen Arbeitstechnik für Diplomarbeiten auf. Der Student soll die formale Seite wissenschaftlichen Arbeitens beherrschen.

 

Inhaltliche Vorausetzungen
Übung Öffentliches Recht II (2)

 

Prüfungsmodus
Hausarbeit oder schriftliche Klausurarbeit am Ende des Semesters.

Studienschwerpunkt "Öffentliche Verwaltung"

Inhalt
Rechtliche Grundlagen der Bezirksverwaltung; Organisation der Bezirksverwaltung; Bezirksverwaltung in Statutarstädten; ausgewählte Beispiele für das One-Stop-Modell; „bürgernahe Verwaltung“ und Potential der Bezirksverwaltung.

 

Ziel
Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse der Organisation und Funktion der Bezirksverwaltung unter besonderer Berücksichtigung praxisrelevanter Fragestellungen. Sie sind in der Lage, Potentiale und Schwachstellen des Verwaltungsmodells zu erkennen, zu diskutieren und konkrete Umsetzungs- oder Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

 

Prüfungsmodus
Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten;
Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

 

Literatur
In der VL bekannt gegebene Literatur.

 

Unterlagen/Downloads
Die Unterlagen stehen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterzur Verfügung.

 

Ziel
Verwaltungslehre als Integrationswissenschaft; Gegenstand, Erkenntnisinteressen und Methode der Verwaltungslehre: Verwaltung aus empirischer Sicht, Verwaltung im politisch-gesellschaftlichen Umfeld (Verwaltung als Teilsystem der Gesellschaft; Verwaltung und Politik; Verwaltung und Öffentlichkeit; Verwaltung und Verbände; Verwaltung und Wirtschaft; Verwaltung und Bürger).

 

Prüfungsmodus
Klausur in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

 

Literatur
Holzinger/Oberndorfer/B. Raschauer (Hrsg), Österreichische Verwaltungslehre3.

 

Unterlagen/Downloads
Die Unterlagen stehen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterzur Verfügung
 

Inhalt
Öffentlicher Dienst; Recht des Öffentlichen Dienstes; zentrale verfassungsrechtliche Fragestellungen des Öffentlichen Dienstes; Personalbewirtschaftung; Personalentwicklung; Mobilität von öffentlich Bediensteten; Land OÖ und Landeshauptstadt Linz als öffentliche Dienstgeber; Öffentlicher Dienst und Politik.

 

Ziel
Die Studierenden kennen den öffentlichen Dienst, Grundzüge des Rechts des öffentlichen Dienstes sowie wesentliche Eckpfeiler der Personalbewirtschaftung und der Personalentwicklung.

 

Prüfungsmodus
Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

 

Literatur
Hartmann, Das Personal der Verwaltung, in Holzinger/Oberndorfer/B. Raschauer (Hrsg), Österreichische Verwaltungslehre; sowie in der VL bekannt gegebene Literatur in der jeweils aktuellen Auflage.

 

Unterlagen/Downloads
Die Unterlagen stehen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterzur Verfügung.
 

Ziel
Die Studierenden gewinnen Einblick in die Rahmenbedingungen und Fertigkeiten, die – abseits juristischer Inhalte – für die effektive und erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung mündlicher Verhandlungen in verwaltungsbehördlichen, aber auch gerichtlichen Verfahren erforderlich sind. Darüber hinaus lernen sie Kommunikations- und Vernehmungstechniken sowie die Grundzüge der Wahrnehmungspsychologie.



Prüfungsmodus
Klausur (offene Fragen) in der Dauer von 90 Minuten.

Studienschwerpunkt "Kernkompetenzen"

Inhalt
Einführung in grundlegende Kategorien und Begriffe des Europäischen Öffentlichen Rechts; Methodenlehre; Rechtsakte des Unionsrechts; staatliches Unionsverfassungs- und Unionsverwaltungsrecht; Wechselwirkungen zwischen Unionsrecht und nationalem Recht, insbesondere Transformationsprozesse im nationalen Recht unter Einfluss des Unionsrechts; EU als „Mehrebenensystem“ und „Verbundsystem“ (Verfassungsverbund, Grundrechtsverbund, Rechtsschutzverbund, Verwaltungsverbund [Europäische Verwaltungszusammenarbeit]); jeweils anhand praktischer Fälle.

 

Ziel
Die Studierenden verfügen über vertiefte Einblicke in ausgewählte Bereiche des Europäischen Öffentlichen Rechts, die sie zur fachlichen Diskussion und Lösung europarechtlicher Probleme befähigen. Sie wissen über die zentralen Fragen an der Schnittstelle des Unionsrechts und des nationalen Rechts Bescheid und sind in der Lage, für diese fallbezogene Antworten anzubieten. Ziel ist außerdem ein verfeinertes Methodenverständnis, das die Beantwortung europarechtlicher Fragen erleichtert.

 

Prüfungsmodus
Mitarbeit in der Lehrveranstaltung; Beurteilung der Hausarbeiten; Klausur in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

 

Literatur
Leidenmühler, Europarecht. Die Rechtsordnung der Europäischen Union
Öhlinger/Potacs, EU-Recht und staatliches Recht; weitere in der VL bekannt gegebene Literatur (in der jeweils aktuellen Auflage).

 

Unterlagen/Downloads
Die Unterlagen stehen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterzur Verfügung.

 

 

Inhalt
Alle wesentlichen Aspekte des Verfassens rechtswissenschaftlicher Arbeiten mit Schwerpunkt auf dem europäischen und österreichischen öffentlichen Recht. Neben den Punkten Recherche, Wissensorganisation sowie Aufbau, Gliederung und nötige Formalien wird insbesondere Wert auf eine Schärfung der argumentativen und stilistischen Fähigkeiten gelegt.
Anhand von Beispielen und praktischen Übungen sollen die Studierenden so an die Arbeit des juristischen Schreibens herangeführt werden. Die Studierenden werden im Laufe der Veranstaltung die unterschiedlichen stilistischen Anforderungen juristischer Texte kennenlernen.

 

Ziel
Die Studierenden verfügen über eine gefestigte rechtswissenschaftliche Arbeitstechnik; vor allem sind sie im schriftlichen juristischen Ausdruck und in der Methodik im Bereich des öffentlichen Rechts geschult.

 

Prüfungsmodus
Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage einer Hausarbeit, einer schriftlichen Klausurarbeit (90 Minuten) sowie aktiver (mündlicher und schriftlicher) Mitarbeit.

 

Unterlagen/Downloads
Die Unterlagen stehen im KUSSS , öffnet eine externe URL in einem neuen Fensterzur Verfügung.
 

Inhalt
Ausgewählte Gebiete des Verwaltungsverfahrensrechts unter besonderer Beachtung praktischer Anforderungen von Verwaltungsverfahren; behördeninterne Kommunikation im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren; elektronischer Akt; Schriftsätze (insbesondere Bescheid sowie ausgewählte Parteienschriftsätze [Antrag, Bescheidbeschwerde, Revision an den VwGH, Erkenntnisbeschwerde an den VfGH]).

Ziel
Die Studierenden sind mit den Anforderungen eines Verwaltungsverfahrens in der Praxis vertraut. Sie sind in der Lage, (auch komplexe) Schriftsätze anzufertigen und kennen ausgewählte Gebiete des Verwaltungsverfahrensrechts, die behördeninterne Kommunikation im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren sowie den elektronischer Akt.

Prüfungsmodus
Beurteilung von Gruppen- und Hausarbeiten; Klausur (offene Fragen und/oder Beurteilung kleiner Fallbeispiele und/oder Multiple-Choice-Fragen) in der Dauer von 90 Minuten; Ersatzklausur für alle KandidatInnen, die an der Hauptklausur nicht teilnehmen oder diese nicht positiv absolvieren konnten.

Ziel
Die Studierenden gewinnen Einblick in die Rahmenbedingungen und Fertigkeiten, die – abseits juristischer Inhalte – für die effektive und erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung mündlicher Verhandlungen in verwaltungsbehördlichen, aber auch gerichtlichen Verfahren erforderlich sind. Darüber hinaus lernen sie Kommunikations- und Vernehmungstechniken sowie die Grundzüge der Wahrnehmungspsychologie.


Prüfungsmodus
Klausur (offene Fragen) in der Dauer von 90 Minuten.

Studienschwerpunkt "Umweltrecht"

Inhalt
Grundzüge des Gewässerschutzes nach WRG 1959.

 

Ziel
Vertrautheit der Studierenden mit der Struktur des Wasserrechts, insbesondere hinsichtlich Schutz und Reinhaltung der Gewässer.

 

Literatur
Baumgartner, Wasserrecht, in Bachmann ua (Hrsg), Besonderes Verwaltungsrecht11 (2016).

 

Unterlagen/Downloads
Die Unterlagen stehen im KUSSS zur Verfügung.

Ziel
Vermittlung der Grundstrukturen des österreichischen Anlagenrechts.

 

Prüfungsmodus
Schriftliche Lehrveranstaltungsprüfung.