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Tagung zum Start-up-Förderungsgesetz an der JKU

Das GesRÄG 2023 und Start-up-Förderungsgesetz standen im Fokus einer Debatte mit rund 100 Expert*innen.

Tagung Start-up-Förderungsgesetz; Credit: JKU
Tagung Start-up-Förderungsgesetz; Credit: JKU

Im Jänner fand im LIT Open Innovation Center der JKU eine Veranstaltung zum Thema „GesRÄG 2023 und Start-up-Förderungsgesetz“ statt. Hintergrund der Tagung: Mit der „Flexiblen Kapitalgesellschaft“ wurde eine neue Rechtsform eingeführt, die insbesondere mit den Regelungen zu Unternehmenswertanteilen eine neue Form der Beteiligung von Mitarbeiter*innen ermöglicht. Das Start-up Förderungsgesetz ebnete mit § 67a EStG den Weg für eine spezifische abgabenrechtliche Begünstigung für die Beteiligung von Mitarbeiter*innen in Start-up-Unternehmen.

Vor mehr als 100 Teilnehmer*innen (u.a. Startrampe Sparkasse OÖ) referierten Univ.-Prof.in Dr.in Eveline Artmann (Institut für Unternehmensrecht), Univ.-Prof. Dr. Thomas Bieber (Institut für Finanzrecht / LIT Law Lab), StB Mag. Christoph Finsterer (Ernst & Young) und Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch (Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht) zu den gesellschafts-, steuer- sowie arbeits- und sozialrechtlichen Neuerungen, wiesen aber auch auf mögliche Fallstricke hin - so könne es zum Beispiel auch im System des § 67a EStG in bestimmten Fällen zu einer Dry-Income-Besteuerung kommen.