Die Durchsetzung von Verbraucherrecht – nur Recht haben oder auch Recht bekommen?
Das materielle, überwiegend europäische geprägte private Verbraucherrecht ist weitgehend halbzwingend ausgestaltet und vielfach recht detailliert. Unternehmer finden sich dementsprechend einer Fülle unabdingbarer materiellrechtlicher Pflichten unterworfen, mit denen entsprechende Rechte der Verbraucher korrespondieren.
Diesem eher strikten materiellrechtlichen Regime stehen allerdings handgreifliche Defizite in der Rechtsdurchsetzung gegenüber. Rechtsverletzungen bleiben vielfach sanktionslos, selbst da, wo nicht ganz geringe Schäden im Raum stehen (wie zB im Falle manipulierter Dieselfahrzeuge) und erst recht da, wo beim einzelnen Verbraucher lediglich geringfügige Schäden (sog Streuschäden) entstehen oder der Nachweis eine Schadens Probleme bereitet wie beispielsweise bei der Verletzung von Informationspflichten.
Der Vortrag diskutiert die Frage, wie die Durchsetzung von Verbraucherrechten verbessert werden kann. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Rolle des kollektiven Rechtsschutzes gelegt werden und die Bedeutung der neuen Richtlinie (EU) 2020/1828 vom 25.11.2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher.
Prof.in Dr.in Beate Gsell, Maître en droit, RiOLG München, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht, Ludwig-Maximilians-Universität München
Diese Veranstaltung fand am Mittwoch, 3. Mai 2023, ab 17.15 Uhr im HS 213, Churfürststraße 1, Salzburg & via Live-Stream nach Anmeldung statt.
Anmeldung bitte stets an: regulating.economy(at)jku.at