Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (JKU) und Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Garber (Uni Graz, ab 1.2.2024 JKU) leiteten ein Seminar zum Europäischen Familienverfahrensrecht und zu Problemen bei der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen an der Károli Gáspár Universität in Budapest.
Die Exkursion im Rahmen des Seminars „Vertiefendes Familienrecht I – Aktuelle Rechtsprechung zum Europäischen Familienverfahrensrecht“, abgehalten unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Thomas Garber (Universität Graz), Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Johannes Kepler Universität Linz) und Dr. Balázs Arató (Károli-Gáspár-Universität Budapest), führte die teilnehmenden Studierenden von 4.12.2023 bis 7.12.2023 in das winterliche Budapest. Budapest hat drei Rechtswissenschaftliche Fakultäten, nämlich an der Eötvös Loránd Tudományegyetem (ELTE), an der Pázmány Péter Katolikus Egyetem (PPKE) und an der Károli Gáspár Református Egyetem (KRE), der Universität der Reformierten Kirche.
Ganz im Gegensatz zu den Außentemperaturen stand am ersten Abend der herzliche – musikalisch und kulinarisch umrahmte – Empfang im historischen Festsaal des Károlyi-Csekonics-Palasts der Károli-Gáspár-Universität. Die Vormittage am Dienstag und Mittwoch waren den Seminarvorträgen der Studierenden zum Europäischen und internationalen Familienverfahrensrecht gewidmet. An den Nachmittagen standen eine Führung im geschichtsträchtigen und prunkvollen ungarischen Parlament und ein Besuch beim ungarischen Höchstgericht, der Kúria, auf dem Programm. Im fachlichen Austausch mit dem Höchstrichter Barnabás Hajas, PhD konnten die Teilnehmenden die Kúria aus der Innenperspektive kennenlernen.
Den Schlusspunkt des Programms bildete eine Konferenz zum Topos „Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen nach der Brüssel Ia-VO“. Den sechs Vortragenden wurde die Aufgabe gestellt, anhand von zwei aktuellen Entscheidungen aus dem jeweiligen Rechtsraum neuere Entwicklungen im Anerkennungs- und Vollstreckungsregime der Brüssel Ia-VO aufzuzeigen.
– Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr (Johannes Kepler Universität Linz) analysierte zwei Entscheidungen des EuGH (C-568/20, H Limited und C-700/20, London Steam-Ship) zum Thema „Doppelexequatur“.
– Univ.-Prof. Dr. Katharina Lugani (Universität Düsseldorf) sprach zu zwei aktuellen BGH-Entscheidungen, konkret zu den Beschlüssen des BGH vom 30.8.2023, VII ZB 45/21 (zur Vollstreckung einer spanischen Entscheidung als Europäischer Vollstreckungstitels in Deutschland, nachdem zuvor die Vollstreckung der spanischen Entscheidung nach der Brüssel I-VO abgelehnt worden war) und vom 12.10.2023, IX ZB 60/21 (Vollstreckung eines Beschlusses aus Lettland, der möglicherweise als Vollstreckungsmaßnahme zu qualifizieren war).
– Univ.-Prof. Dr. Thomas Garber (Universität Graz) beleuchtete österreichische Entscheidungen zum Anwendungsbereich des Anerkennungs- und Vollstreckungsregimes der Brüssel Ia-VO und zur Anpassung ausländischer Titel.
– Dr. Eva Dobrovolná, Ph.D., LL.M. (Masaryk Universität Brno) stellte zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der Tschechischen Republik (Nejvyšši Soud) vor.
– Der Gastgeber und Veranstalter der Konferenz, Dr. Balázs Arató, Ph.D. (Károli-Gáspár-Universität) widmete sich den Entwicklungen in Ungarn.
– Dr. Bartosz Sujecki (Van Diepen van der Kroef Advocaten) behandelte die niederländische Perspektive.
Die fruchtbringenden Kooperationen mit den ausländischen Partnern sollen in weiteren Seminaren fortgesetzt werden.