So beschreiben Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ihre Jahre als Pflichtverteidiger der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Warum das dennoch eine wertvolle Erfahrung ist, sie in der Revision weitermachen (müssen) und das auch mit Engagement tun, darüber sprachen sie an der JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ.
Oberlandesgericht München, Schwurgerichtssaal A 101, 11. Juni 2018, 9.30 Uhr
Beate Zschäpe betritt den Saal mit einem Lächeln. Die Hauptangeklagte im Prozess um die rechtsextreme Terrorgruppe NSU – sie trägt einen schwarzen Hosenanzug und ein rosa Halstuch mit Blumenmuster – nimmt Platz zwischen den zwei „neuen“ unter ihren mittlerweile fünf Strafverteidigern. Die Staatsanwaltschaft wirft der 43-Jährigen die Mittäterschaft an zehn Morden, 15 Raubüberfällen, die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und dazu noch Brandstiftung sowie die Beteiligung an zwei Sprengstoffanschlägen vor.
Es ist Prozesstag 438 in einem Mammutverfahren, das seit Jahren läuft. Es ist der Tag, an dem das Urteil fallen soll.
Von Beginn an dabei ist Anwalt Wolfgang Heer, der die Pflichtverteidigung Zschäpes kurz nach deren Verhaftung übernommen hat, wenige Tage danach traten seine Kollegen Wolfgang Stahl und Anja Sturm dem Prozess bei.
Mit ihnen hat die Angeklagte 2015 allerdings gebrochen. Sie spricht nicht mehr mit ihnen – obwohl in Juristenkreisen weitgehend die Meinung herrscht, sie würden ihre Aufgabe als Pflichtverteidiger mit Bravour meistern. Heer, Stahl und Sturm – die „Altverteidiger“ werden sie in den Medien mittlerweile genannt – selbst wollen das Mandat auch längst abgeben. Weil das Vertrauensverhältnis zu Zschäpe „irreparabel geschädigt“ sei.
Dennoch arbeiten sie an dem Fall nach bestem Wissen und Gewissen weiter – so jedenfalls hat es den begründeten Anschein. Denn das Oberlandesgericht München hat sie ihrer Pflichtverteidigung nicht entbunden. Obwohl Zschäpe zwei „Neuverteidiger“ hat: Mathias Grasel als weiteren Pflichtverteidiger und Hermann Borchert, Zschäpes Wahlverteidiger. Die Vorbereitungen dazu liefen hinter dem Rücken von Heer, Stahl und Sturm. Das Verhältnis zwischen den „Neu-Verteidigern“ und den „Alt-Verteidigern“ ist gespannt.
Alle fünf Verteidiger haben bereits ihre Schlussplädoyers gehalten. Zuerst Borchert, dann Grasel, schließlich Heer, Stahl und Sturm. Die Beweislage reiche für eine Verurteilung wegen Mittätershaft an zehnfachem Mord nicht aus, argumentieren die „Alt-Verteidiger“. Sie fordern in weiten Teilen der Anklage einen Freispruch. Das stringente Plädoyer von Heer, Stahl und Sturm bekommt viel Anerkennung in Juristenkreisen. Es habe Eindruck gemacht, kommentiert auch die „Süddeutsche Zeitung“. Vom „bestmöglichen Plädoyer“ schreiben „Tagesspiegel“ und „Die Welt“.
Ein zentrales Element der ursprünglichen Verteidigungsstrategie von Heer, Stahl und Sturm – sie hatten der Angeklagten geraten, im Prozess zu schweigen – war freilich von den „Neuverteidigern“ längst unterlaufen worden. Beate Zschäpe hätte ihr Schweigen gebrochen. Nicht zu ihrem Vorteil, wie Prozessbeobachter feststellen sollten.
Jetzt ist es Zeit für den (bisher nicht rechtskräftigen) Urteilsspruch: Lebenslang für Beate Zschäpe.
„Die Schuld wiegt besonders schwer“, sagt Richter Manfred Götzl. „Die Härte des Urteils lässt Zschäpe erstarren“, schreibt die „Welt am Sonntag“ (WamS): „Minutenlang faltet sie die Hände fest über dem Tisch zusammen und blickt unbewegt zum Richtertisch. Sie lässt die Haare wie eine Gardine über ihr Gesicht fallen, sodass niemand ihre Mimik sehen kann.“ Auch die Reaktion der „Altverteidiger“ hat der WamS-Reporter im Blick: „Mit verärgerter Miene verschränkt Wolfgang Stahl die Arme vor der Brust und dokumentiert damit wortlos seine Meinung zum Urteilsspruch. Heer schüttelt sacht den Kopf, die dritte Pflichtverteidigerin Anja Sturm wirkt erschöpft.“
Die vielen Fragen rund um den NSU
Die Verbrechen der rechtsextremen Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) werfen unzählige Fragen auf. Neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin soll der NSU zwischen 2000 und 2007 erschossen haben. Die mutmaßlichen Haupttäter – Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt – begingen nach einem missglückten Banküberfall in Thüringen Suizid. Übrig blieben fünf angebliche Mittäter: allen voran Beate Zschäpe, die mit den beiden Männern in einer WG gelebt hatte.
Zu den offenen Punkten zählen zentrale Fragen, die der strafrechtliche Prozess gegen Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten nicht klären konnte – und die dessen Rahmen wohl gesprengt hätten. Fragen, die das Vermögen und Unvermögen der ermittelnden Behörden betreffen: Wie konnte die Gruppe derart lange unentdeckt agieren? Warum wurde anfangs im familiären Umfeld der Opfer ermittelt – und ein rechtsextremer Hintergrund der Morde ausgeschlossen? Wie groß war das Umfeld der NSU? Das bietet Stoff für Bücher. Und es gibt Fragen und Geschichten, wie jene der Pflichtverteidiger Heer, Stahl und Sturm, deren Berufsleben der Prozess teilweise auf den Kopf stellte. Die in eine Zwickmühle gerieten – zwischen ungeheurem medialem Druck, dem Misstrauen ihrer Mandantin und einer Leistungsabgeltung für die Pflichtverteidigung, die den Aufwand nicht spiegelt und die ökonomische Existenz von Anwälten gefährden kann.
Auch diese Geschichte der Pflichtverteidiger ist eine, die zentrale Fragen berührt; Grundsatzfragen unseres Staatsverständnisses: nämlich dass der Rechtsstaat auch jenen Angeklagten eine wirkungsvolle Verteidigung bieten muss, die diesen Rechtsstaat aushebeln wollen. Und sie behandelt Fragen, wie und ob diese rechtsstaatliche Garantie trotz Widrigkeiten, mit denen Anwälte bei einer solchen Pflichtverteidigung konfrontiert sein können, gewährleistet wird.
Johannes Kepler Universität Linz, Festsaal, 3. Oktober 2018, 19 Uhr
Diese Fragen und diese Geschichte, die auch der eindrucksvolle WDR-Dokumentarfilm „Heer, Stahl und Sturm – Die Zschäpe-Anwälte“ nachzeichnet, stehen an diesem Abend an der Johannes Kepler Universität Linz im Mittelpunkt. „Die Kraft des Rechtsstaats“ ist der Titel der Veranstaltung, die den Studienanfängern in Jus an der JKU gewidmet ist. Sie sind der Einladung zu Hunderten gefolgt. Nicht nur sie, auch Spitzen der österreichischen Justiz – darunter Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter, OLG Linz-Präsidentin Katharina Lehmayer und der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Linz, Friedrich Hintersteininger – sind hier. Auf dem Podium erwartet werden die Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm. „Wir wollen Sie heute mit einer Grundfeste der Demokratie konfrontieren: dem Rechtsstaat“, stimmt JKU-Rektor Meinhard Lukas, selbst habilitierter Jurist, die angehenden Studenten ein. „Dieser Rechtsstaat muss sich nicht nur in der juristischen Routine bewähren, seine Garantien müssen auch in extremen Belastungssituationen standhalten.“ Ein exemplarischer Fall dafür sei der NSU-Prozess. Schnelle Antworten gebe es nicht. „Die Veranstaltung heute Abend wird Fragen aufwerfen. Sie werden sie wahrscheinlich mit mehr Fragen verlassen, als Sie jetzt haben.“ Nicht umsonst lautet der Untertitel zur Veranstaltung: „Die Eroberung einer Idee“. Die Garantien des Rechtsstaats zu verinnerlichen, sei ein Ziel, das man gemeinsam im Lauf des Jusstudiums erarbeiten werde, sagt Lukas. „Rechtsstaat und Demokratie gehen Hand in Hand“, so die Dekanin der Juridischen Fakultät der JKU, Professorin Katharina Pabel. „Sie sind Grundpfeiler eines Staates, der auf der Idee der Freiheit beruht. Der Rechtsstaat richtet sich auf die Begrenzung der staatlichen Herrschaftsgewalt.“
Und das heißt unter anderem: keine Anklage ohne das Recht auf Verteidigung – auch für die mutmaßlich übelsten Straftäter. Und wenn die beste Verteidigung darin besteht, als Angeklagte nichts zu sagen – und damit auch nichts zur Aufhellung der Tatumstände beizutragen? So wie es die „Alt-Verteidiger“ Beate Zschäpe rieten (und damit anfangs medial viel Kritik einstecken mussten)?
„Dann entsteht bei den Angehörigen von Getöteten – und auch sie sind Opfer – eine unangenehme Leere“, sagt die Leiterin des Instituts für Strafrecht an der JKU, Professorin Lyane Sautner. Manche Erwartungen der Opferfamilien – „dass die Angeklagte aussagt, Schuld einbekennt, vielleicht das Warum erklärt“ – würden in einem Strafverfahren nicht erfüllt. Aber das sei in einem rechtstaatlichen und fairen Verfahren hinzunehmen. „Die Beschuldigte hat das Recht die Aussage zu verweigern.“ Andererseits gelte aber auch: „Damit ein Strafverfahren auch von Opfern als gerecht empfunden werden kann, muss die Strafjustiz alles innerhalb des gesetzlichen Rahmen Mögliche tun, um die Tat aufzuklären“, erklärt Sautner.
„Weil ich Strafverteidiger bin“
Jetzt aber sind Heer, Stahl und Sturm am Wort. Die JKU-Veranstaltung ist einer der wenigen öffentlichen Auftritte, die die drei Verteidiger absolvieren. Fragen gibt es zuhauf. Bleiben wir gleich beim Thema Schweigen als Prozess-Strategie: Hat man als Verteidiger denn Verständnis für den Wunsch der Öffentlichkeit, insbesondere der Angehörigen, nach Aufklärung und damit nach einer Aussage? „Dass Angehörige wissen wollen, was passiert ist, dafür habe ich persönlich allergrößtes Verständnis“, sagt Wolfgang Heer. „Aber das kollidiert mitunter mit meiner Rolle im Strafverfahren: Ich bin Verteidiger – und wenn ich meinen Mandanten schaden würde, ginge das in Richtung Parteienverrat.“ Als Strafverteidiger sei er „nicht dafür da, dass das Öffentlichkeitsinteresse befriedigt wird oder alles aufgeklärt wird“, betont Heer. Sondern er habe sich „mit allen Möglichkeiten, die die Strafprozessordnung bietet, für denjenigen einzusetzen, der mir anvertraut ist. Und das tue ich“.
So sind die Rollen, die der Rechtsstaat mit seiner Garantie einer Verteidigung vorsieht. In diesem Fall ist die Anvertraute eine mutmaßliche Rechtsextremistin, der zehnfacher Mord vorgeworfen wird. Warum verteidigt man aus freien Stücken – alle drei Anwälte hatten die Wahl, das Mandat nicht anzunehmen – jene Frau, die in deutschen Boulevard-Medien schon von Beginn an als „Nazi-Braut“ beschrieben und abgeurteilt wurde? Vor allem wenn man – anders als mehrere Verteidiger von Zschäpes Mitangeklagten – mit der rechten Szene selbst gar nichts am Hut hat?
Wolfgang Heers Antwort ist trocken und nüchtern: „Weil ich Strafverteidiger bin und das in mein Tätigkeitsgebiet fällt.“ Wolfgang Heer hat als Erster ja zum Mandat gesagt und später seine Kollegen dazu geholt. „Wir haben auch gehört: So jemand verdient keine Verteidigung“, so Heer. Unsinn sei das. „Wer sonst soll denn einer vernünftigen Verteidigung bedürfen als jemand, dem unter anderem zehnfacher Mord vorgeworfen wird?“.
Die Frage nach dem Motiv, eine solche Verteidigung zu übernehmen, beantwortet das noch nicht. Ist es Geld? Mit ziemlicher Sicherheit nicht, wenn man den Ausführungen von Wolfgang Stahl folgt. Die Vergütung einer Pflichtverteidigung decke etwa im Vorverfahren nicht einmal ansatzweise die Kosten, sagt er. Für 770 nachweislich geleistete Stunden habe ihm das Gericht einen Vorschuss von 5000 Euro bewilligt. Und weil Anwälte auch Kanzleien und Fixkosten haben, könne einen ein derartiges Mandat auch an die ökonomische Belastungsgrenze bringen, sagt Anja Sturm.
Ist es der Ruhm, den ein solch medienwirksamer Prozess in Aussicht stellt? „Auf das Sammeln von Ruhm sollte man sich als Strafverteidiger nicht fokussieren“, widerspricht Anja Sturm. „Da wäre man oft frustriert.“ Trotzdem: Bekanntheit erlangt man durch einen solchen Prozess allemal. „Das überschätzt man“, wiegelt Wolfgang Stahl vor der Veranstaltung im Gespräch ab. „Auf der Straße werde ich nicht erkannt.“ Um dann doch einzuräumen: Zu Renommee und Reputation in der Fachwelt habe ihre Arbeit im Prozess schon geführt. Das bestätigen auch die beiden anderen Anwälte. Es könnte zumindest eine Annäherung an die Antwort auf die Frage nach dem Motiv sein.
Natürlich habe es auch Befürchtungen gegeben. „Nämlich dass wir als rechte Naziverteidiger abgestempelt würden“, sagt Wolfgang Stahl. Dankbar sei er daher dafür, dass von Beginn an medial dargestellt worden sei, dass weder er noch seine Kollegen aus der rechten Szene stammen.
Nicht alle Berichte und Beiträge in Fernsehen, Zeitungen, Radio und Co verliefen für die Anwälte erfreulich. Im Gegenteil. „Wir waren uns bewusst, dass das Verfahren große mediale Beachtung finden wird. Überrascht hat uns, dass das Interesse auch uns persönlich galt“, sagt Heer – wieder sehr trocken. Was er damit meint, sind gehässige Schlagzeilen wie „Zschäpe-Anwälte auf Schampus-Party“ in Boulevardmedien und hämische Kommentare darüber in welchem – gehobenen – Münchner Hotel die Anwälte nächtigten.
Trotz all dieser Widrigkeiten:
Wie empfinden Heer, Stahl und Sturm den Prozess im Rückblick? Beginnend bei manch medialer Gehässigkeit über Anfeindungen, wonach man eine „solche Person wie Zschäpe“ nicht verteidigen dürfe, bis hin zum erratischen Verhalten ihrer Mandantin selbst, die ihnen mitten im Prozess das Vertrauen entzogen hat.
„Sie werden durch die Hölle gehen“, habe „Der Spiegel“ einmal über sie geschrieben, erinnert sich Heer. „Das traf ziemlich genau, was wir erlebt haben.“ Nach einem erbauenden Resümee klingt das nicht. Würde er ein solches Mandat trotzdem wieder annehmen? „Ja, ich bin Strafverteidiger, das ist mein Beruf“, sagt Heer erneut. Und in weiten Teilen habe er das Verfahren „gerne betrieben. Es war die größte Herausforderung, die ein Strafverteidiger haben kann“. Wolfgang Stahl sieht das seinen Aussagen zufolge ähnlich. Und Anja Sturm? „Auch durch die Hölle zu gehen, füllt den Erfahrungsschatz“, sagt sie. „Ich habe letztendlich davon profitiert – ebenso meine zukünftigen Mandanten.“
Was macht den Reiz der Strafverteidigung aus? „Eine Journalistin hat einmal geschrieben: ,Die Strafverteidiger sind die Rockstars unter den Juristen‘“, berichtet Wolfgang Stahl. „Das kann man – unter dem Bezugssystem, dass der Beruf des Juristen ziemlich trocken sein kann – vielleicht tatsächlich so sehen.“ Als Strafverteidiger sei man nahe am realen Leben. „Das ist bei einer Bauvoranfrage oder einem Umlageverfahren vielleicht anders. Damit könnte man an der Theke sein Gegenüber eher nicht stundenlang fesseln.“ In Strafrecht gehe es um das Schicksal und die Existenz von Personen, betont Stahl. Menschen in dieser Situation zu helfen, könne sehr erfüllend sein, sagen Stahl und Anja Sturm. „Es geht ums Grundsätzliche – um Grundrechte und Menschenrechte. Dem Beschuldigten gegenüber dem Staat mit dem Gewaltmonopol beizustehen.“ Und Im Fall Zschäpe machen sie weiter? „Ja, weil wir als Verteidiger bestellt sind und vom Gericht nicht von dieser Aufgabe entbunden wurden“, sagt Wolfgang Heer. „Dann muss man verteidigen, alles andere wäre eine anwaltliche Pflichtverletzung.“
Derzeit warten die drei Anwälte auf die schriftliche Ausführung des Urteils gegen Beate Zschäpe. Sie haben – genauso wie die „Neu-Verteidiger“ – Revision eingelegt, deren Begründung nach Zustellung des schriftlichen Urteils erfolgt.