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Drohnen-Projekt „SmartScout“: Die Exekutive geht in die Luft

Unbemannte Luftfahrzeuge haben es längst aus der Science Fiction in den Alltag geschafft. Ob vom US-Militär zur Bekämpfung des Terrorismus oder von Amazon zur raschen Lieferung von Bestellungen – Drohnen erobern immer mehr den Luftraum. Damit stellen sich aber auch neue Fragen, vor allem im rechtlichen Bereich.

Foto: Univ.-Prof. Stadlmeier honorarfrei, Credit: JKU.

Univ.-Prof. Stadlmeier honorarfrei, Credit: JKU.

Spätestens, seitdem Skirennläufer Marcel Hirscher letztes Jahr in Madonna di Campiglio beinahe von einer Drohne getroffen worden wäre, zeigt sich, dass am Himmel nicht nur die Sonne scheint. „Die Nutzung von Drohnen nimmt immer mehr zu“, weiß der JKU-Luftrechtsexperte Univ.-Prof. Sigmar Stadlmeier (Vorstand des Instituts für Völkerrecht, Luftfahrtrecht und Internationale Beziehungen). Das macht durchaus Sinn, nicht nur bei der Übertragung von Sportereignissen: Gerade Einsatzkräfte können auf die Hilfe unbemannter Luftfahrzeuge nicht mehr verzichten. Eine Studie hat bereits nachgewiesen, dass im Katastrophenfall Drohnen zur Aufklärung besser geeignet sind als Roboter oder Bodenfahrzeuge. Die Exekutive will den Einsatz von Drohnen daher verstärken. Anwendungsgebiete sind u.a. die Grenzüberwachung oder die Suche nach verunglückten Personen durch die Bergrettung. Das Projekt „SmartScout“ soll die Einsatzkräfte dabei unterstützen.

Think Tank des Luftfahrtrechts
„SmartScout“ wird vom Institut für Maschinenbau und Betriebsinformatik der TU Graz als Konsortialführer und den Projektpartnern TeleConsult Austria GmbH, JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH, EYE.AERO gmbh sowie den Instituten für Fernerkundung und Photogrammetrie der TU Graz und dem Institut für Völkerrecht, Luftfahrtrecht und Internationale Beziehungen der JKU Linz betrieben. Die Projektpartner bringen bereits große Erfahrung bei der Entwicklung von Assistenzsystemen für Einsatzkräfte und dem Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen und – im Falle des beteiligten Instituts der JKU – eine über Österreich hinaus anerkannte Reputation als think tank des Luftfahrtrechts mit. Gefördert wird das Projekt von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft.

Rechtliche Unterschiede
Gerade die rechtlichen Aspekte sind teilweise unklar. „Polizeiluftfahrzeuge gelten in Österreich zum Beispiel als Zivilluftfahrzeuge, im EU-Recht aber als Staatsuftfahrzeuge. Die Einordnung der Drohnen in nationale, europäische und internationale Rechtssysteme ist ein wichtiger Teil unserer Tätigkeit“, erklärt Stadlmeier.

„Luftangriff“ auf Datenschutz
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Untersuchung der datenschutzrechtlichen Dimension, insbesondere der Weitergabe und Verarbeitung von aufgezeichneten personenbezogenen Daten. „Darf man mit einer Drohne den Nachbarn filmen? Und wie kann der sich dagegen wehren? Das sind ganz lapidare Fragen, die rechtlich geklärt werden müssen.

Die Brisanz dieser Fragen erfordert rasche Antworten. Daher wird auch der heurige Luftrechtstag am 7. November unter dem Motto „Rechtsfragen unbemannter Luftfahrzeugsysteme“ stehen – ebenfalls organisiert vom JKU-Luftrechts-Institut. „Das Thema wird uns noch lange beschäftigen“, ist Stadlmeier überzeugt.