Autonomous Driving in Austria (AUD/A) – Predictions by, and a challenge for Criminal Law
Autonomes Fahren: Alles, was Recht ist
Das autonome Fahren kommt. Was noch fehlt, ist die Rechtssicherheit für alle, die diese Technologie mit entwickeln und nützen. Gerade im Straßenverkehr muss unter anderem die Frage, wer im Fall eines Unfalls der oder die Schuldige ist, juristisch haltbar zu beantworten sein. Ziel des interdisziplinären LIT-Projekts AUD/A von Dr. Karin Bruckmüller und Assist.-Prof. Dr. Stefan Schumann ist es, gemeinsam mit TechnikerInnen Lösungen zu finden, die eine Weiterentwicklung ermöglichen, gleichzeitig für die PraktikerInnen so weit wie möglich Rechtssicherheit herstellen und klar machen, wo Risiken (straf)rechtlicher Haftung liegen und wie diese vermieden werden können.
Projektdetails
Projektleitung
Karin Bruckmüller
Call
2/2016
In der Beschreibung automatisierten Fahren bis hin zum autonomen Fahren gibt es fünf standardisierte Levels, die unterschiedliche Grade an Autonomie des Fahrzeuges abbilden. Beim Level 5 ist das Fahrzeug ohne jede menschliche Beteiligung autonom unterwegs. Aktuell hält die im allgemeinen Verkehr eingesetzte Technik bei Level 2.
Rechtlicher Status Quo ist, dass es für Testfälle von automatisiertem Fahren in Österreich rechtliche Bestimmungen gibt, „die aber sehr kryptisch formuliert sind und für das Ausschließen einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit bei hochautomatisiertem Fahren keinesfalls ausreichen“, sagt Karin Bruckmüller.
Grundsätzlich geht es bei strafrechtlich relevanten Belangen um eine klare Definition des „Sorgfaltsmaßstabs“ sowie letztendlich um die Klärung der Schuldfrage. Laut geltender Straßenverkehrsordnung unterliegt jede/r FahrerIn der objektiven Sorgfaltspflicht, die den/die FahrerIn als „einsichtigen und besonnenen Menschen“ voraussetzt.
Wer ist bei einem autonom fahrenden Fahrzeug nun aber der/die FahrerIn? Der Mensch, der im Fahrzeug sitzt? Die SoftwaretechnikerInnen, die das Fahrzeug programmiert haben? Der Bordcomputer?
Dazu kommen ethische Fragen, die auch bei der Programmierung berücksichtigt werden müssen: Wenn ein Fahrzeug so unterwegs ist, dass es entweder in eine Gruppe Erwachsener oder über ein Kind fahren wird – wie soll die Entscheidung ausfallen? Wie sollen TechnikerInnen, die das Fahrzeug programmieren, den Algorithmus für so einen Fall festlegen?
„Wir möchten gemeinsam mit TechnikerInnen und im internationalen Vergleich für die Entwicklung automatisierten Fahrens Standards herausarbeiten, die vorerst in Österreich gelten sollen und später auf weitere Länder ausgeweitet werden können“, sagt Schumann. Aus Gesprächen mit vielen TechnikerInnen, die derzeit in diesem Bereich arbeiten und forschen, wissen Bruckmüller und Schumann, dass hier noch Bewusstsein dafür geschaffen werden muss, dass Verträge mit kooperierenden Unternehmen zwar zivilrechtlichen Schutz bieten, eine strafrechtliche Verfolgung aber dadurch nicht ausgeschlossen ist.
Bruckmüller und Schumann kooperieren in dem Projekt unter anderem mit InformatikerInnen und MechatronikerInnen der JKU, der Universität Sapporo (Japan), der LMU München, sind in enger Verbindung mit der Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH und mit weiteren Unternehmen wie CARHS (Alzenau) und Mayflower (München).
Dr.in Karin Bruckmüller
Dr.in Karin Bruckmüller ist an der JKU am Institut für Strafrechtswissenschaften und an der Ludwig Maximilian-Universität München am Institut für Strafrecht und Rechtsphilosophie Projektleiterin und Habilitandin.
Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich des Medizin(straf)rechts, der Medizinethik, im Jugendstrafrecht und bei Opfer- und Beschuldigtenrechten. Sie arbeite insbesondere rechtsvergleichend und bezieht die Ethik in ihre Forschung ein.
Bruckmüller ist international als Expertin gefragt und war unter anderem jahrelang Mitglied in Arbeitsgruppen für NGOs, die EU und bei den Vereinten Nationen; bei letzteren war sie auch als NGO-Repräsentative sowie als als Keynote Speaker bei der UN Crime Commission aktiv.
2015 wurde Bruckmüller mit dem OÖ Forscherinnen Award ausgezeichnet.
Zur Person
Assist.-Prof. Dr. Stefan Schumann hat nach seiner Ausbildung zum Elektromonteur eine juristische Laufbahn eingeschlagen und war an deutschen und österreichischen Universitäten im Straf- und im Europarecht tätig. Er ist Habilitand am Institut für Strafrechtswissenschaften, Abteilung Unternehmensstrafrecht und Strafrechtspraxis, an der JKU und als Anwalt (RAK München) zugelassen.
Seine Schwerpunkte liegen im Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht, bei den Beschuldigtenrechten sowie im Rechtshilferecht und Rechtsvergleich.
Schumann ist regelmäßig als Experte für internationale Organisationen im Einsatz, etwa für die EU und die UN. Er ist Counsel der International Section der Academy of Criminal Justice Science und war als Gastprofessor an den Universitäten von Pristina und Prizren tätig.