Vorschlag eines „Drei-Faktor-Ansatzes“ zur Bewältigung technischer und juristischer Ungereimtheiten
Der Begriff des „KI-Systems“ ist in der aktuellen Diskussion rund um die Regulierung von Künstlicher Intelligenz von zentraler Bedeutung. Die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI-VO) greift dieses Thema auf und definiert, was unter einem „KI-System“ zu verstehen ist. In ihrem Beitrag untersuchen Professorin Christiane Wendehorst (Universität Wien), Bernhard Nessler (JKU, SCCH), Alexander Aufreiter (SCCH) und Gregor Aichinger (LIT Law Lab, SCCH) die Definition des „KI-Systems“ unter der neuen KI-VO und stellen einen eigenen Ansatz vor, um die Abgrenzung von KI-Systemen zu erleichtern.
Die KI-VO zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von KI-Systemen zu schaffen. Diese Verordnung ist ein entscheidender Schritt zur Regulierung von KI in der Europäischen Union, um Sicherheit, Transparenz und ethische Standards zu gewährleisten. Zentrales Element ist dabei die Definition von „KI-Systemen“. Der Beitrag zeigt auf, dass die aktuelle Begriffsbestimmung zahlreiche Unschärfen aufweist und eine klare Abgrenzung gegenüber ähnlichen Systemen erschwert. Bis die EU-Kommission detaillierte Leitlinien entwickelt, stellt der Artikel einen eigenen „Drei-Faktor-Ansatz“ zur Diskussion, der zur besseren Abgrenzung von KI-Systemen beitragen soll.
Die interdisziplinäre Publikation ist in der Beilage zur MMR Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung 7/24, öffnet eine externe URL in einem neuen Fenster erschienen, sie liefert wertvolle Impulse für die wissenschaftliche und juristische Auseinandersetzung mit dem Thema und unterstützt die Entwicklung eines klaren und praktikablen rechtlichen Rahmens für den Einsatz von KI-Systemen.