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Allgemeine Verfahrenslehre und Zivilprozess.

Projektleitung:

  • Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger, Institut für Zivilrecht und Institut für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Vergleichendes Prozessrecht

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums ihrer Gründung hat sich die deutsche Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer vorgenommen, verschiedene Grundfragen des Zivilverfahrensrechts aufzuarbeiten. Dazu zählt, ob es so etwas wie eine „Allgemeine Verfahrenslehre“ – also eine die verschiedenen Rechtswege übergreifende wissenschaftliche Durchdringung des Verfahrensrechts – gibt und, wenn ja, welchen Einfluss sie auf die Dogmatik des Zivilprozessrechts hat. Dabei zeigt sich, dass alle rechtsstaatlichen Verfahren angesichts der sich anbahnenden technischen Entwicklungen – speziell des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in verschiedenen prozessualen Zusammenhängen – vor grundlegenden Umbrüchen stehen. Das Projekt arbeitet den Stand der Forschung auf und geht der Frage nach, welche Vorarbeiten zu einer fächerübergreifenden Bewältigung dieser Herausforderungen geleistet werden sollten.

Nach dem Vortrag auf der Jahrestagung der Zivilprozessrechtslehrer im März 2022 soll eine Publikation in der renommierten ZZP folgen, außerdem sind Folgeprojekte geplant.

„Im Grunde stehen alle rechtsstaatlichen Verfahren angesichts der sich anbahnenden technischen Entwicklungen – speziell des Einsatzes von künstlicher Intelligenz in verschiedenen prozessualen Zusammenhängen – vor grundlegenden Umbrüchen; sie sollten nicht sektoral, sondern fächerübergreifend bewältigt und wissenschaftlich begleitet werden.“
Univ.-Prof. Dr. Andreas Geroldinger